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Darf mein Exfreund mir die Hütte leerräumen?

Mein Exfreund droht mir, nach einer schmutzigen Trennung, mir die Wohnung auszuräumen.

Es handelt sich um Möbel, die er mir damals, vor drei Jahren, als wir schon einmal getrennt waren, überlassen hat. Er behauptet, er könne beweisen, dass es sich um sein Eigentum handelt.

Was mach ich jetzt?

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn er die Eigentumsnachweise hat, kann er Dich zur Herausgabe zwingen. Wenn er sie Dir geschenkt hat, müsstest Du dieses beweisen. Allerdings hat er nicht das Recht, sich einfach Zutritt zu Deiner Wohnung zu verschaffen. Momentan bist Du der Besitzer der Möbel, weil sie sich bei Dir in der Wohnung befinden. Wenn er die Nachweise hat, dass er das Eigentum an den Möbeln hat, muss er per Anwalt, nötigenfalls Gerichtsbeschluss und Gerichtsvollzieher die Herausgabe gesetzlich durchsetzen. Aber er darf sie sich nicht einfach aus Deiner Wohnung holen. Schalte nötigenfalls einen Anwalt ein.

  • vor 9 Jahren

    Dumm gelaufen. Du solltest Dir anwaltliche Hilfe nehmen. Wenn er nachweisen kann, dass er die Sachen gekauft hat und Du nicht beweisen kannst, dass er sie Dir geschenkt hat, dann sind das seine...Bei der Trennung einer Ehe wird das geregelt , so - "nur zusammen gelebt" - gibt es kaum Schutz.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Wenn er beweisen kann das es seine Möbel sind, dann kann er mit seinem Eigentum machen was er will. Du müsstest ggf. Nachweisen, dass er dir die Möbel geschenkt hat.

  • vor 9 Jahren

    Ihm die Möbel, die ja eindeutig ihm gehören, überlassen.

    Du kannst natürlich auch einen Anwalt einschalten.

    Nur dann bist Du am Ende wahrscheinlich die Möbel los und hast noch eine dicke Anwaltsrechnung zu bezahlen.

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  • AnPa
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    du kannst nix tun. Solange wie er Beweise hat das er die Möbel gekauft o. wie auch immer hat , (selber geschenkt bekommen ....) wirst du leer ausgehen. Auch wenn er dir die Teile nach -zig Trennungen überlassen hat. Alles was du in die Beziehung mitgebracht hast bleibt dir. Habt ihr euch gemeinsam Möbel z. B. gekauft würde ich trennen. Einer bekommt z. B. das Sofa was ihr GEMEINSAM erworben habt, der andere meinetwegen den Kühlschrank ..... Solange wie du nachweisen kannst das ein Teil von Dir selbst gezahlt wurde (wenn ihr kein gem. Konto habt geht das, anders wenn ihr das Geld zusammenschmeißt - dann wirds kritisch) bleibt es bei Trennung auch deine.

  • vor 9 Jahren

    Besorg dir neue, es gibt gebrauchte neue! Anwalt glaube ich kostet viel kraft und viel Geld

  • vor 9 Jahren

    lade einen neutralen freund ein zum vermitteln

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Erlaube es ihm NICHT. Tut er es dennoch, begeht er eine Straftat.

  • vor 9 Jahren

    Wenn er nachweisen kann das es ihm gehört kann er es natürlich mitnehmen und wenn er nachweisen kann das die Wohnung im gehört passiert damit das gleiche.

  • vor 9 Jahren

    Das ist ja eine ganz blöde Situation. Da hilft nur anwaltlicher Rat.

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