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Einschreiben für Wohnungskündigung?

Ich habe am Dienstag die Kündigung für meine Wohnung per Einschreiben abgeschickt.

Heute wäre sie zugestellt worden, aber mein Vermieter war nicht da.

Nun hat er ein Zettel im Briefkasten, dass er es innerhalb von 7 Tagen abholen muss.

Was ist wenn er es nicht abholt?

Dann zählt doch trotzdem die Kündigung oder?

Ist ja immerhin nicht meine Schuld.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn man auf der ganz sicheren Seiten sein will, dann muss man so etwas per Einschreibe mit Rückschein versenden. Der Vermieter kann immer noch sagen, er hat keine Benachrichtigung bekommen. Also nochmals versenden, damit Du was in der Hand hast. In Zukunft daran denken hoch sensible Unterlagen per Einschreibe mit Rückschein zu versenden.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Sobald er einen Zettel im Briefkasten hat, gilt es als zugestellt.

  • woko51
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Ich würde es mit Einwurfeinschreiben machen

    mit Rückschein--> er holt es nicht ab (muss keine böse Absicht sein)- ich verpeile das auch schon mal

    meines Erachtens ist mit dem Zettel im Briefkasten NICHT bereits zugestellt

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Eine Sendung, die im Einflussbereich des Empfängers angekommen ist, gilt als zugestellt. Mehr braucht es nicht. Und das ist hier der Fall, eine etwaige Nichtannahme hast du nicht zu vertreten.

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  • vor 9 Jahren

    woher weisst du denn das der Vermieter nicht da war und das in seinen Briefkasten ein Zettel liegt. Wenn er den Brief nicht abholt erhältst du den Brief zurück und er hat die Kündigung nicht erhalten.

    Kannst du die Kündigung deinen Vermieter nicht persönlich übergeben und dir unterschreiben lasen das er sie erhalten hat.

  • vor 9 Jahren

    Einschreiben abgeschickt mit Rückschein erfüllt den zweck ist der Sack nicht da oder holt die Post nicht ab hat er eine Arschkarte gezogen.

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