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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 9 Jahren

Fremde Ware im eigenem Supermarkt?

hallo:)

Wie man dem titel nach vermuten kann arbeite ich in einem Supermarkt (in welchem ist unwichtig^^) und habe dort eine flasche wasser immer mit zur arbeit genommen, die aus einem anderen geschäft war (das geschäft ist eine tochtergesellschaft). jetzt hat mein chef neulich gesehen das ich eine "markt-fremde" ware mitgebracht habe. Da wurde er (wie immer^^) cholerisch und meinte direkt dass die flasche nicht von uns sei und das er sie hier nie wieder sehen will!

ich bin noch in der ausbildung und wohne daheim. meine eltern kämen nie auf den trichter IHM zu liebe etwas anderes zu kaufen. wozu auch? wir mögen nunmal diesen sprudel und ich seh auch nicht ein extra mein azubigehalt zu opfern und mir jedesmal dort was zu trinken zu kaufen, nur ums dem herrn damit recht zu machen^^

wie sieht das mit der rechtslage aus? Darf er mir verbieten sie mit zu bringen wegen hausrecht und sowas? Oder ist es meine sache was ich trinke, sprich menschenrecht oder so..?

12 Antworten

Bewertung
  • Wilken
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Es ist Deine Sache was Du trinkst. Das nächste ranzt Du zurück und sagst: Mach ich Chef wenn Du den Scheiss genauso billig anbietest.

  • vor 9 Jahren

    Natürlich darfst du das trinken und essen, was du willst auch darfst du es da kaufen, wo du willst. Der Chef hat da nicht mal eine einzige Silbe mitzureden! Lass diesen Typ doch seine Wutanfälle bekommen, ich würde den Typ einfach links liegen lassen.

    Falls der wirklich auf den Gedanken kommt dir deswegen eine Kündigung zu schreiben, so wird jedes Arbeitsgericht dies niemals akzeptieren. Außerdem wenn dich an die Handelskammer (steht im Ausbildungsvertrag), damit die mal mit den Chef reden.

  • vor 9 Jahren

    Sobald du etwas zu essen oder zu trinken mitbringst, ist es doch immer fremd? Wenn deine ganze Familie in dem Supermarkt einkaufen soll, könntest du ihn auf einen Personalrabatt ansprechen.

  • Verena
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Das darf er nicht. Natürlich würde er es gerne sehen, dass jeder in seinem geheiligten Supermarkt einkauft, aber dazu kann er niemanden zwingen! Selbstverständlich bringst Du das Wasser mit, welches ihr zuhause habt. Wäre ja noch schöner, wenn Deine Eltern nicht mehr einkaufen dürften, wo sie wollten.

    Der Chef ist wohl ein machtgieriger Schmierlappen, der seine Wut am Lehrling auslassen muss, da er sonst nix zu melden hat. Armselig!

    Ggf. suche mit Deinen Eltern den Herrn zu einem Gespräch auf, da es so ja nicht angehen kann. Wenn er nur seine eigenen Flaschen sehen möchte, dann soll er Dir diese gratis zur Verfügung stellen, denn als Lehrling verdienst Du so wenig, dass Du ansonsten die Sachen von zuhause mitnimmst. Basta!

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  • Tifi
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Dein Chef bewegt sich am Rande der Legalität,wenn er dir unverhohlen droht.

    § 612a BGB

    Maßregelungsverbot.

    Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.

    Trete am Besten umgehend bei Verdi ein, die kümmern sich um so was...

    .

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Das wäre ja wohl noch schöner...

    Du kannst in Deiner Privattasche an persönlichen Gegenständen, und dazu gehören nun mal Eßwaren zum Frühstück oder zum Mittag, mitführen, was DU willst.

    Oder will der Pen.ner Dir vielleicht auch noch vorschreiben, daß Du nur die Wurst- und Käsesorten Deines Frühstücksbrots aus diesem Markt verwenden darfst ???

    Ich glaub, es geht los.

    Bei der Gelegenheit, 1 % Deines Azubigehaltes ist der Monatsbeitrag für die Gewerkschaft.Dort hast Du auch freien Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

    Wäre jetzt mal der Anlaß, darüber nachzudenken.

  • vor 4 Jahren

    Kannst du tun. Da dir aber niemand in den Schädel gucken und entsprechend auch niemand einschätzen kann, ob du vorhast, den Klump nachher auch zu bezahlen, könnte ein Beobachter dir das als Ansetzen zum Ladendiebstahl auslegen. Richtiger Diebstahl wird es erst, wenn du an der Kasse das Bezahlen der verzehrten Ware "vergisst" und dich aus dem weighted down entfernen willst. Und so lange warten die meisten Ladendetektive dann auch, bevor sie dich stellen. Trotzdem, warum unnötig Verdacht erregen?

  • vor 9 Jahren

    Er darf das natürlich nicht verbieten. Wenn Du aber künftig nicht ständig von ihm angemacht und gegängelt werden möchtest, dann lass die Flasche zuhause.

    Ist eben ein intoleranter, mickriger und kleiner Ar?sch, Dein Chef.

  • vor 9 Jahren

    Hahaha Krass ich habe mich zu Tode gelacht, ist das wirklich ernst? Ok, kaufe dir eine Flasche von deinem Arbeitgeber, und Zuhause füllst du die dann mit dein lieblingsgetränk jedes mal auf! Jetzt will ich aber gerne wissen welche Marke du trinkst und welche dein Chef verkauft bitte schreib es auf! Arbeitest du bei aldi oder Lidl ?? :)! Naja du muss keine Angst haben!

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Die Getränke und Speisen, die du während der Arbeit zu dir nimmst sind deine Privatangelegenheit, da hat der Chef keinen Einfluss, wo du die ware gekauft hast.

    Um Ärger zu vermeiden empfehle ich dir jedoch, künftig eben die Waren in "eurem" Laden zu kaufen damit Ruhe ist.

    Dazu verpflichtet bist du jedoch nicht.

    MfG

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    DAS habe ich von anderen mir Bekannten auch schon gehört !!!

    So eine Frechheit!!!!

    Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Da sollte man mal was gegen unternehmen!

    Mal nachfragen an bestimmten Stellen. Gewerkschaft oder so....

    Das ist doch abartig!

    Bekannte von mir lassen ihre "Firmenfremden" Sachen im Auto.....was soll das?

    Das ist doch der Wahnsinn und völlig unverschämt vom Arbeitgeber !!!!!!

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