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..Wirtschaftlicher Totalschaden (PKW)?

Hallo - muss jetzt auch mal eine Frage loswerden..

Unverschuldeter Unfall, PKW wirtschl. Totalschaden lt. Gutachten.

Kurze Details: PKW nicht im Serienzustand.. Bei dem Unfall wurden Teile beschädigt,

die sich zum 1. nicht mehr reparieren lassen und zum 2. in der Form/Ausführung nicht

mehr erhältlich sind.

Von der Schadensumme von 4000 (ohne MWST) wurden 380 (ohne MWST) "Wertverbesserung" abgezogen, warum auch immer..?.. Ist aus dem Gutachten nicht ersichtlich (für mich).

Bedeutet "Wertverbesserung" nicht ein PLUS??

Reparaturkosten belaufen sich mit MWST auf 4700.. (ist das nicht das gleiche wie die Schadensumme - und warum ist die höher?????)

Wiederbeschaffung mit MWST liegt wohl bei 3600 (was ich nicht nachvollziehen kann), Restwert mit MWST bei 700.

So.

Welche Möglichkeiten habe ich ggü. der Versicherung?

Wert der Wiederbeschaffung abzügl. Restwert?

Summe i.H.v. ??? auszahlen lassen und notdürftig reparieren?

Summe i.H.v. ??? auszahlen lassen und PKW privat verkaufen?

Summe i.H.v. ??? auszahlen lassen und Neuanschaffung eines PKW´s?

PKW wieder genau so reparieren lassen, wie vor dem Schaden?

Bin da gerade ziemlich planlos, Gutachter für Rückfragen ist im Urlaub..

Danke euch schonmal!

3 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Deine Angaben ansich sind nicht ganz vollständig, da müsste man erstmal genauer in das Gutachten reingucken, hat aber meist viel zu viele Seiten...

    Schadensrecht ist keine einfache Materie. Aber Auswahlmöglichkeiten ggü der Versicherung werden dir nicht zur Verfügung stehen.

    --Den Restwert musst du dir auf jeden Fall abziehen lassen.

    --Die Reparatur auf den Zustand vor dem Schaden hat eine Obergrenze in Höhe von 130% alles darüber würde nicht bezahlt werden.

    -- Kostenvoranschlag im Rahmen der 130% Regelung auszahlen lassen und billiger reparieren geht und Restwert auszahlen lassen und dann an Schrotthändler ganz oder Teile einzeln bei Ebay etc verkaufen geht natürlich auch.

    -- Auf eine Neuanschafftung läuft es doch meistens hinaus, oder nicht? Die, natürlich viel zu geringe, Versicherungssumme nimmt man dann meistens als Anzahlung für den neuen.

    Liebe Grüße und

    PS: Lieber eine KfZ Rechtsschutz abschliessen, dann erklärt dir dein Anwalt auch jeden Punkt ;)

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Wirklich nachvollziehbar sind deine Angaben jetzt nicht gerade. Um nicht zu sagen: Sie ergeben so keinen Sinn.

    Wenn eine "Wertverbesserung" von der Schadenssumme abgezogen wird, dann interpretiere ich das so, dass das Wrack aufgrund wertsteigernder Maßnahmen einen höheren Restwert besitzt als es dem normalen Betrag entsprechen würde - z.B., weil da irgendwelche tollen Felgen drauf sind, die man noch lohnend verticken könnte, oder ähnliches. Wenn die nicht kaputtgegangen sind, könnte man das von der Schadenssumme abziehen.

    Die Schadenssumme ist normalerweise die Differenz zwischen dem Wert vor dem Unfall und dem Restwert danach. Die Reparaturkosten sind der Betrag, der nötig wäre, um das Wrack wieder in den Zustand "vorher" zu bringen. Natürlich kann das mehr sein als die Schadenssumme - genau das ist die Definition eines wirtschaftlichen Totalschadens. Anders ausgedrückt: es wäre nicht wirtschaftlich, die Reparatur durchzuführen, weil sie einfach zu teuer wäre.

    Für mich unverständlich ist der niedrige Wiederbeschaffungswert. Normalerweise kann der gar nicht geringer sein als die Schadenssumme (es sei denn, in die Schadenssumme sind noch irgendwelche Dinge eingeflossen, die nicht direkt ans Auto geknüpft sind). Die einzige Erklärung wären wiederum die erwähnten Luxusfelgen, die bei einer Wiederbeschaffung außen vor wären. Trotzdem passen die Zahlen nicht zusammen.

    Da wirst du wohl die Versicherung fragen müssen, welche Möglichkeiten aufgrund dieses Gutachtens bestehen (vorteilhaft wäre es vielleicht, den Vertreter deiner eigenen Versicherung um Rat zu fragen). Du kannst dabei angeben, dass du den Wagen selbst verwerten willst (wie, das geht die Versicherung nichts an). Normalerweise müsste es möglich sein, das Fahrzeug zur Hälfte der im Gutachten angegebenen Kosten reparieren zu lassen, allerdings wirst du den Ausgangszustand deinen eigenen Angaben zufolge nicht wiederherstellen können.

    ps: Gerade noch eingefallen: Zur Schadenssumme könnten noch so Sachen wie Abschleppkosten und Nutzungsausfall gehören. Das sollte eigentlich aus dem Gutachten hervorgehen.

  • vor 9 Jahren

    unverschuldeter unfall... AB ZUM ANWALT!!!

    der kostet dich keinen cent, weil du nicht der schuldige bist, und du hast den ganzen papierkram weg, und der anwalt kennt sich vorallem aus und es läuft alles schneller und besser ab, glaub mir!

    ich spreche aus eigener erfahrung.

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