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Darf ein Lehrer rein rechtlich gesehen wirklich das Handy eines Schülers wegnehmen und über die Nacht behalten?

Meinem Sohn wurde heute in der Schule sein MP3-Player abgenommen und ihm wurde von seinem Lehrer gesagt, dass er ihn nach Unterrichtsschluss abholen könne.

Als er jedoch nach der 5. Stunde beim Lehrer war, asgte dieser, dass er ihn erst morgen nach Unterrichtsschluss wierder zurückgibt.

Meine Frage daher:

Darf ein Lehrer rein rechtlich gesehen wirklich das Handy oder den iPod eines Schülers wegnehmen und über die Nacht behalten?

Und gibt es irgendwelche Paragraphen dazu, die diese Lage genau aufklären können?

Danke!

15 Antworten

Bewertung
  • PiKe
    Lv 6
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Nein, das darf er nicht. Der Lehrer darf es höchstens bis zum Ende des Unterrichts einbehalten, damit der Schulablauf nicht gestört wird. der Lehrer hat aber keinesfalls zu bestimmen, was der Schüler in seiner Freizeit macht. Daher darf er auch das Handy nicht einbehalten.

    Davon abgesehen ist das Handy vielleicht auch für Notfälle gedacht. Diee Funktion kann aber nicht merh genutzt werden, wenn das Handy eingezogen wurde. Was macht der Schüler dann, um seine Eltern zu erreichen?

    Hier gibt es einen Artikel vom Focus. Gleich der Erste Punkt.

    http://www.focus.de/schule/schule/recht/tid-17981/...

    @Wilken: Prinzipiell stimmt das natürlich. Aber die Hausordnung gilt nur während der Schulzeit im Gebäude. Nach der Schulzeit ist dem Schüler sein Handy wieder auszuhändigen.

    Das ist genau wie im Kino. Wenn du da das Essen abgeben musst, weil du es nicht mit reinnehmen darfst, kann dir auch keienr sagen, dass du es erst in einer Woche wieder abholen kannst. Es muss dir auch nach dem Besuch wieder ausgehändigt werden.

    @Edit: Hier mal ein Anwalt zu diesem Thema:

    http://www.frag-einen-anwalt.de/Handyverbot-an-der...

    @iwesnase: Dann handelt dein Mann aber nicht rechtens. Es gibt keinerlei Grundlage, die ein längeres Vorenthalten des eigenen Eigentums rechtfertigt, wenn es sich nicht um gefährdende Materialien handelt (Messer, Waffen, Pronografie, ect). Verhältnismäßigkeit ist das Stichwort.

    @Edit²: Wie einige hier von dieser Frage gleich auf eine schlechte Erziehung schließen und sogar beleidigend wären, ist mal wieder erstaunlich.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Das weiß ich nicht, aber da mp3 und Handys im Unterricht nix zu suchen haben, habe ich meiner Tochter immer gesagt:"Nimm mit. Wirds dir abgenommen, dann ists ne Woche weg." - Zack, der Fall trat ein und sie hing wirklich 5 Tage (WE dazwischen) ohne Handy da. Nicht mein Problem.

    Sie klagte: "Kann ich doch nichts dafür, wenn ich im Unterricht ne sms bekomme!" - Hallo, gehts noch?

  • Wilken
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Rein rechtlich gesehen kann er und darf er das. Die Schule nimmt mit ihrer Schulordnung nur ihr Hausrecht wahr. Und wenn es so darin geregelt ist, dann ist das erlaubt.

  • vor 9 Jahren

    Herr schicke Hirn!

    Stell dir vor, du bist Lehrer und stehst vor einer Klasse, die Musik hoert oder twittert?

    Haette man meinem Sohn egal was, im Unterricht weggenommen, waere die Strafe zu Hause wesentlich schaerfer ausgefallen und ALLE elektonische Geraete waeren fuer einen vorbestimmten Zeitraum aus seinem Zimmer verschwunden.

    Eltern sind der Grund, warum es in Schulen keine Disziplin gibt. Der eigene sSroessling kann den Unterricht stoeren so viel er will - wegen dem schlechten Zeugnis geht man dann vor Gericht...

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  • vor 9 Jahren

    Ja er darf. Auch kann er Euch Eltern erst schriftlich dazu auffordern,das Handy abzuholen,was darurch noch länger dazern würde.. Mein Mann ist Schildirketor am Gymnasium und .da ist es laufend so.

  • Punk
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Früher mal hätten Eltern hier gefragt, was sie falsch gemacht haben, wenn die Kids laufend gegen die Schulordnung verstoßen.

  • lowtec
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Rein rechtlich gesehen gibt es hierzulande eine Schulpflicht, und quasi damit eine Lernpflicht.Wer solcherlei Pflichterfüllung behindert der behindert eben eine gesetzliche Ordnung. Das können die Schüler selber tun oder die Eltern durch billigen solcher Dinge die den Schulablauf stören.

    Und einer ausgebildeten Lehrkraft kann man wohl unterstellen, dass sie sich an solchen Dingen nicht bereichern will wenn sie denn mal einbehalten werden.

    Quelle(n): gr
  • vor 9 Jahren

    Ja, darf er, insbesondere wenn es in der SChule bleibt. Alles andere ist Wunschdenken. Der Lehrer darf auch bestimmen, daß die Eltern es abholen müssen.

  • vor 9 Jahren

    Ja, darf er, aber er darf solange das Handy behalten, bis du sein Handy abholst!

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Ja.

    Hat für Euer Rechtsempfinden die störungsfreie aktive Teilnahme am Unterricht

    keinen Vorrang?

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