Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Ist es rechtens, dass wir einmal Miete von Hartz 4 bzw. Ausbildung auslegen müssen?

Hallo,

folgende Situation:

Mutter (kann aus gesundheitl. Gründen nicht mehr arbeiten gehen, bezieht daher Hartz 4, Rentenantrag läuft) mit einem Kind (18 Jahre, gerade Abitur abgeschlossen, beginnt ab 01.08. ihre Berufsausbildung) leben zusammen in einer 2-Zimmerwohnung. Bisher wurde die Miete komplett vom Jobcenter übernommen. Da nun ab 01.08. die Berufsausbildung des Kindes beginnt, bekommt dieses ab August den Mietanteil nicht mehr bezahlt, da der Verdienst ausreichend ist, um ihn selbst zu zahlen. Allerdings bekommt das Kind am 15.September erst das erste Gehalt. Somit fehlt am 01.August und am 01.September die Miete, d.h. das Kind kann erst ab 15.September EINE Miete zahlen (weil für beide Monate reicht das Geld nicht).

Das Jobcenter sagt, sie können ja auch nichts dafür, dass das Kind erst so spät Geld bekommt, ab 1.August ist es aber in Arbeit und daher zahlen wir [das Jobcenter] ab diesem Termin nicht mehr.

Ist dies rechtens? Muss das Jobcenter nicht wenigstens ein Darlehen geben?

Ist es sinnvoll zum Anwalt zu gehen und zu klagen oder ist es besser, dass Geld irgendwie ranzukratzen und einfach hinweg zu sehen ?

Update:

- An den tollen User mit dem Studenten Vergleich :)

Selbstverständlich ist es Rechtens seine Lebenskosten selbst zu erarbeiten, genau deswegen beginne ich ja auch eine Ausbildung. Blöd nur, dass man sich Geld nicht aus den Fingern saugen kann.. und mehr als arbeiten gehen und mein Abitur absolviert haben, kann ich ja nun auch nicht. Aber ich kriege mein erstes Gehalt nun mal rückwirkend und nicht im Voraus.. was ja auch total normal ist!

9 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Nein, das ist nicht rechtens!

    Das Jobcenter muss noch für August zahlen und darf erst die Leistungen streichen, wenn der erste Lohn eingegangen ist, also im September, denn es gilt das Zuflussprinzip:

    "Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Hierzu zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats auf Grund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden."

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    es gibt eine reglung die die gerne verschweigen und die nennt sich ... einkommen ist erst bei *Geldfluss...* anrechenbar

    soll bedeuten das erst wenn geld auf dem konto eingeht das andere von der arge einbehalten werden darf...

  • Lea W.
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    1. Nein, es ist nicht rechtens wenn du nachweisen kannst dass der erste Monat unbezahlt bleibt.

    Lass dir das von deiner Arbeitsstelle schriftlich geben, dann legst du das vor und wenn die dann immer noch rumzicken fragst du mal wo im Haus denn der Vorgesetzte sein Büro hat.

    Entweder bekommen die dann Muffensausen und bewilligen schon von sich aus oder sie sind blöd, schicken dich zum Chef und kassieren später selbst den bösen Finger

    Zusatz: Hör auf den Fisch (User unter mir), der hats dir grade gesagt!

  • Betty
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Dann sollte deine Mutter sich mal beim Sozialamt erkundigen. Das Wohngeld wird auf jeden Fall noch für den Monat gezahlt, es nennt sich dann vielleicht anders und wird von anderer Stelle gezahlt.

    Aber es ist richtig, dass dein Lehrlingsgehalt nun in die Berechnung des Hartz4satzes fliesst.

    LG

    Betty

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 4 Jahren

    additionally ich weiß nicht, ob sich die HartzIV-Empfänger darüber freuen können.... Schließlich wird ab 2011 das Elterngeld, Heizkostenzuschuss und die Rentenversicherung gestrichen...became into soll guy da mit 10 Euro Erhöhung....????

  • .**.
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Frag den Vermieter, ob er euch unter den Umständen deinen Anteil bis zum 15.09. stundet.Wenn du am 01.08. anfängst und am 15.09. das erste Gehalt bekommst, dann müsste es nach Adam Riese der Betrag für 1,5 Monate sein, wobei ich das sehr merkwürdig finden würde und ein Gehaltsabrechnungszeitraum von 6 Wochen total ungewöhnlich ist.

  • vor 9 Jahren

    Es ist rechtens seine Lebenskosten selbst zu erarbeiten.

    Erst im Schlaraffenland können Ansprüche gestellt werden.

    Es hat genug eigenständige Studenten, die als Werkstudenten ihr Studium

    selbst finanzieren.

    In Anspruch genommens Bafög muss zurückbezahlt werden.

  • vor 9 Jahren

    1. Ja. 2. Nein. 3. Nein, nicht zum Anwalt und ja, Geld zusammenkratzen.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.