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Schwanger und noch in Probezeit...?

Hallo zusammen....

Ich habe eine Frage und zwar geht es darum das ich seid 01.07 eine neue arbeitsstelle habe...

nun hab ich aber erfahren das ich schwanger bin und es auch zum zeitpunkt der einstellung schon war (aber nichts davon wusste). Ich hbe eine Probezeit von 6 Monaten & einen befristetes Arbeitsverhältnis über 1Jahr .

Nun hab ich einige Fragen.. hoffe ihr könnt mir helfen ;) nur ernste Antworten bitte

und zwar

1. Wann muss ich es meinem Chef spätestens sagen?

2. Kann er mich in der Probezeit kündigen? (er muss ja keinen Grund angeben)

3. Wenn mein Arbeitsverhältnis abläuft muss er es verlängern?

Danke schon mal im vorhinein

Liebe grüße

4 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    1. (§ 5 Mutterschutzgesetz) - Die werdende Mutter soll dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung sobald wie möglich mitteilen. Der Arbeitgeber kann die Mutterschutzvorschriften erst dann einhalten, wenn er Kenntnis von der Schwangerschaft hat. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Zeugnis über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin verlangen. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.

    2. Die neu eingestellte Mitarbeiterin ist schwanger. Darf der Arbeitgeber sie deswegen noch in der Probezeit entlassen? Generell genießen Schwangere und Mütter bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung einen Sonderkündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf also erst kündigen, nachdem die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde, in Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit, die Kündigung für zulässig erklärt hat. Eine ohne Zulässigerklärung ausgesprochene Kündigung ist nichtig, das gilt auch für Arbeitnehmerinnen in der Probezeit.

    3. Liegt eine Befristung des Arbeitsverhältnisses hinsichtlich der Erprobung der Mitarbeiterin vor, kann sich der Arbeitgeber auf den Ablauf der Probezeit berufen und es besteht kein Kündigungsverbot. Dies bedeutet, dass nach einem Jahr das Arbeitsverhältnis wegen der Befristung ordentlich endet.

  • Mitteilen musst du das deinem Chef so schnell wie möglich, das ist deine Pflicht, aber wie das mit der Probezeit usw. ist, weiß ich nicht. Gibt es einen Betriebsrat bei euch ??? Dann frag den oder die Berufsgenossenschaft, Gewerkschaft o.ä.

  • vor 9 Jahren

    1. Sofort, damit Du in den Genuß allen Schutzes genießen kannst.

    2. Nein.

    3. Nein, wenn es ausläuft, kann er es beenden ohne Angaben von Gründen und erteilen einer Kündigung.

  • vor 9 Jahren

    Wenn Du nicht wissend bei Arbeitsantritt schwanger warst, darf Dein Arbeitgeber Dir in der Probezeit nicht kündigen. Außerdem stehst Du unter Mutterschutz!

    Anders hingegen sieht es bei dem befristeten Arbeitsverhältnis aus. Das kann er auslaufen lassen und wird es sicher auch. Da gibt es keinen Schutz!

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