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einkommensteuererklaerungen mit fehlender unterschrift?

wir sind eine gleichberechtigte erbengemeinschaft. die miterbin hat in eigenregie die einkommensteuererklaerung unterschrieben mit nur ihrer unterschrift abgegeben. sollte nun das finanzamt diese erklaerung bearbeiten ( habe dort bereits wegen der fehlenden unterschrieft anmoniert ) und einen bescheid erstellen ist dieser dann ueberhaupt gueltig?

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    wenn es eine erbengemeinschaft ist, gilt nach dem erbgesetzt die regelung, das bei formalitäten sämtliche unterschriften aller miterben erforderlich sind...

    da es sich um eine erbengemeinschaft handetl, wird es sicher einen erbschein geben wo ihr jweils zu gleichen teilen als erbe auftaucht...

    lass dir von diesem bescheid eine zweitschrift zukommen bzw. wenn du aktenzeichen ect. hast, leg gegen diesen einspruch ein :

    Sehr geehrte Damne und Herren,

    Bezug nehemend auf ihren Einkommensteuerbeschheid vom..... , Steuernummer: .... lege ich hiermit Einspruch ein.

    Begründung:

    Bei den Antragstellern handelt es sich um eine Erbengemeinschaft somit ist nach dem Erbgesetzt die Regel, das sämtliche Unterschhriften aller Miterben erforderlich sind um Angelegenheiten betreffend dieses Naclasses zu regeln. Hierzu gilt auch die Einkommensteuerklärung, die von Frau/Herr ... im Eigeninteresse und ohne Einholung sämtlicher Unterschriften erfolgt ist.

    Mit freundlichen Grßen

    Fazist ist: das eine Erstattung nur auf ein Erbengemeinschaftkonto fliessen darf und muss und hier müssen auch alle Miterben ihr einverständnis geben und dürfen auch alle nur mit zustimmung sich verfügen....

    du fragst dich jetzt sicher woher ich das weiß, ich bin anwaltsgehilfin.... leg bitte einspruch ein, und wenn du den erbschein hast, in dem du als miterbe auftauscht, schick bitte eine kopie mit, wichtig: schhick diesen einspruch mit einschreiben...

    GANZ wichtig !... einspruch gegen einen bescheid einzulegen muss innerhalb einer frist von 4 wochen gem. § 188 Abs. 2 BGB (ab zustellung)

    sollte diese frist bereits abgelaufen sein und ihr keine kenntnis erlangt haben dann schreib in dem einspruch rein "du hast als miterbin jetzt erst kenntnis von diesem bescheid erlangt und kannst somit auch mit kenntniserlangung deine einspruchsfrist in anspruch nehmen".

    viel erfolg

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Ein ausgefülltes Formular hat nirgendwo Gültigkeit.

    Die Unterschrift macht erst die Antragsteller rechtsverbindlich haftbar,

    für ihre abgegebenen Angaben.

    So viel Rechtsempfinden sollte jeder aufbringen, der akzeptiert werden will.

  • vor 9 Jahren

    Normaler weise hätte die Miterbin, es Dir zeigen bzw.sagen müssen. So eine Unterschrift ist bei einer Erbengemeinschaft nicht gültig. Es sei denn zu der Erbengemeinschaft gehören drei Erben, da sieht die Sachlage wieder anders aus.Da gilt dann die zweidrittel Mehrheit. Aber Unstimmigkeit wäre doch ein Anruf bei dem zuständigen Rechtsanwalt nötig.

  • vor 9 Jahren

    Eine Unterschrift reicht. Es wird der Verstorbene versteuert und (noch nicht ) die Erben

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