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Muß der Ex über Kindesaufenthalt Bescheid wissen?
Meine Freundin hat ein 7 monate altes Baby. Vor kurzem hat er sie verlassen, ohne ein richtigen Grund zu nennen.(Hatte vor einiger Zeit schon einmal davon berichtet). Sie hat das alleinige Sorgerecht. Jetzt ist sie mit der Kleinen weggefahren, um etwas Abstand zu haben und sich zu beruhigen (traurig). Nach 2 Wochen meldet er sich bei ihr per sms und fragt, ob die Kleine schon was neues kann (krabbeln...) und ob er sie sehen kann. Sie meinte, sie möchte das jetzt nicht, sie braucht noch etwas Zeit. Da er nicht nach gab, sagte sie ihm, daß es jetzt nicht geht, da sie mit der Kleinen weg gefahren ist, um abschalten zu können. Daraufhin meinte er, er hätte das Recht darauf zu erfahren, wenn sie mit der Kleinen weg fährt, da angeblich das Jugendamt gesetzlich sagt, er hätte das Recht zu wissen, wo sich das Kind befindet, obwohl er ansonsten keine Rechte hat, sprich, ihr etwas vorzuschreiben oder das gemeinsame Sorgerecht (so seine eigenen Worte in der sms). Das er das gemeinsame Sorgerecht jetzt auch noch beantragen kann, weiß er schon, hat er aber noch nicht. Ist es trotzdem jetzt schon so, daß er ein Recht hat, zu wissen, wo die Kleine ist? Trotz das nur sie momentan das alleinige Sorgerecht hat? Er hat die Vaterschaftsanerkennung, mehr nicht.
@ idril_arien: das war aber nicht die Frage, es geht nur darum, ob das Recht vorschreibt, daß sie ihm jetzt schon sagen muß, wo sie mit der Kleinen hingefahren ist für paar Tage oder nicht? Ums Besuchsrecht geht es hierbei nicht.
@ Salo. Mond: Danke, aber es geht nicht ums Ausland oder Entführung oder so, sondern einfach nur darum, daß sie ein paar Tage von zu Hause raus ist mit der Kleinen, um ruhig zu werden. Es geht dabei nicht um abhauen oder so. Auch nicht darum, dem Vater das Kind vor zuenthalten, sondern einfach nur darum, daß sie ein paar Tage verreist sind und der Vater jetzt meint, wenn sie plant mit der Kleinen wegzufahren, egal paar Wochen oder nur ein Wochenende, daß sie es ihm vorher sagen muß. Und wir wollen nur wissen, ob dies stimmt, ob sie ihm das vorher sagen muß?
12 Antworten
- LeneLv 6vor 9 JahrenBeste Antwort
Er hat schon das Recht zu wissen, wo sich sein Kind aufhält - wenn er danach fragt.
Die Mutter ist aber nicht verpflichtet, ihn eigenständig darüber zu informieren. Wäre ja auch noch schöner, wenn man ihn bei jedem Gang aus dem Haus informieren müsste.
- vor 9 Jahren
Erst mal ist es nicht schön, ein Kind als Druckmittel für was weiß ich zu benutzen. Dann sagt einem schon die gute Erziehung, dass der Kindsvater wissen darf, wo sein Kind ist. Das Rechtliche ist so, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, bestimmt allein, wo sich das Kind aufhält, das hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Dem Kind zuliebe sollte man sich arrangieren.
- idril_arienLv 7vor 9 Jahren
Er hat ein Besuchsrecht, welches er auch gerichtlich erzwingen kann. Für das Kindeswohl wäre es besser, sie läßt es nicht darauf ankommen und gewährt ihm Kontakt zum Kind. Wenn sie ihn nicht sehen will, kann der Kontakt auch bei jemand anderem ohne ihre Anwesenheit stattfinden.
...............
Achso, ne für ein paar Tage brauchst du ihm nicht sagen, wo du bist. Nur bei einem Umzug. Wobei er da auch nicht die genaue Adresse wissen muß, so lange du ihm das Besuchsrecht gibst. Z. B. daß die Treffen bei Dritten oder bei ihm stattfinden.
- savageLv 7vor 9 Jahren
also wenn sie das alleinige sorgerecht hat (warum auch immer), dann sieht es für den vater momentan mau aus. da muss dann erstmal geklärt werden, was mit umgangsrecht und aufenthaltsbestimmungsrecht ist. aber er soll ihr doch erstmal die zeit mit der kleinen lassen und nicht so ´nen wind machen. wenn die beiden sich zoffen, geht das nur zu lasten des kindes. sowas finde ich unmöglich. soll er doch dann das gemeinsame sorgerecht beantragen. dann kann er das kind auch regelmäßig sehen. wir haben das damals mit dem jugendamt ausgekaspert. und hat geklappt. halt die klassische regelung, dass er die kinder jedes zweite WE sehen konnte.
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- AnPaLv 5vor 9 Jahren
derzeit ist es so, das mit dem "aufenthaltsrecht" nur gemeint ist wenn sie mit dem Kind ins Ausland bzw. in ein anderes Bundesland UMZIEHT. Sie sollte ihren Ex schon informieren wenn sie eine längere Reise (Urlaub o. so) mit dem Kind vorhat. Diesbezüglich hat der Kindsvater aber keinerlei Rechte dieses Unternehmen zu verhindern - es sei denn sie zieht wiegesagt ganz weg mit dem Kind. Wenn sie nur mal ein WE wegfährt muß sie das dem Ex nicht zwingend mitteilen. Nur was länger als paar Tage dauert sollte sie ihn schon vorab informieren. Verhindern kann das ihr Ex aber auch da nicht da das Sorgerecht derzeit bei der Kindsmutter liegt.
So ähnlich wird es dann auch ablaufen wenn der das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Derjenige bei dem das Kind lebt muß den anderen (getrennten) Partner fragen ob er wegziehen darf. Bei Urlaubsreisen oder nur mal so übers WE nur ne Info.
Quelle(n): Selbsterfahrung - ?Lv 4vor 4 Jahren
Ja natürlich! Gummibärchen sind smart und werden eine neue Weltmacht bilden. Sorry, aber dass du 2x die gleiche Farbkombination gezogen hast conflict purer Zufall und hat gar nichts zu bedeuten. Genauso gut könntest du jeden Morgen in deinem Kaffeesatz lesen. Aber sei nicht geschockt wenn er jedesmal schwarz und krümelig ist....
- LINDA - VIVIANELv 5vor 9 Jahren
.......(((...
ღ *.(ړײ)..
ღ(,('')('')ღ.. ✿ڿڰۣ
Wenn Sie das alleinige Sorgerecht hat, hat sie automatisch auch das Aufenthaltbestimmungsrecht. Dieses muss sie nicht mit dem Ex absprechen, also auch keine Mitteilungen machen.
Sie kann sich darauf berufen, dass er ein Besuchsrecht beantragen kann, sie aber, bei gesundheitlichen oder psychischer Störung, es immer wieder hinauszögern könnte.
Es ist ihr anzuraten, die Telefonnummer zu wechseln, damit er auch keinen Gesprächszugang hat. Sollte er starrsinnig zu storken beginnen, kann sie polizeiliche Unterstützung eingreifen lassen und diesen Einsatz als Beweis nehmen, um ihn gerichtlich auf Abstand zu halten.
Zerrüttete Beziehungen, können nicht über ein Säugling zu Zwangsverhalten führen, das versagt schon unser Selbstbestimmungsrecht.
Ich empfehle ihr, vorsorglich einen Anwalt einzuschalten!
- Anonymvor 9 Jahren
nein
- Anonymvor 9 Jahren
klingt wie ein konflikt zwischen den eltern. und beide kommen mit recht und gesetz um ihre verletzung zu rächen. (rate deiner freundin doch zu einer mediation, das ist besser, als aus solidarität zu deiner freundin einer verschärfung des konflikts zuzusehen...)
sie muss das jetzt nicht mit dem vater vereinbaren, wenn sie mal wegfährt. das ist ganz normal.
und für deine freundin noch etwas:
http://de.wikipedia.org/wiki/Eltern-Kind-Entfremdu...
und aus dem gesetzbuch:
und noch etwas rechtliches:
§ 235 StGB [Entziehung Minderjähriger] :
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Quelle(n): http://www.bmev.de/index.php?id=mediation