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ALG II, Partner Student, Elterngeld Anrechnung?
Hallo,
ich beschreib die Situation mal kurz und knapp.
Sie bezieht ALG II. Er ist Student mit einem 400€ Einkommen (bekommt kein BaföG). Kind kommt im Dezember. Sie sind verheiratet und leben in einer Bedarfsgemeinschaft.
Er beantragt Elterngeld und bekommt den 300€ Mindestsatz, arbeitet weniger und bekommt nur noch 100€ aus seinem Studentenjob.
Nun ist die Frage, ob das Elterngeld auf ihren ALGII Satz angerechnet wird. Bisher ist es so, dass er seinen Bedarf mit den 400€ deckt.
Wenn sie das Elterngeld beantragen würde, wäre es klar, dass dann der ALGII Satz um 300€ gekürzt werden würde. Wie verhält es sich, wenn er es beantragt? Er bekommt als Student ja keine Leistungen und wird in der Berechnung auch nicht einbezogen bzw. wird sein Bedarf vom Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft abgezogen.
Das Elterngeld wäre ja dann sein Einkommen und dürfte nicht mit dem ALGII seiner Frau verrechnet werden, oder doch?
@Janet: Das ist mir bewusst. Nur ist es derzeit so, dass er mit seinem Einkommen, seinen Bedarf (den er bekommen würde, wäre er auch ALGII Empfänger) deckt und dies so nicht als zusätzliches Einkommen angerechnet wird.
Nun ist es ja so, dass das Elterngeld angerechnet wird, wenn es ein ALGII Empfänger bekommt. D.h. man bekommt 300€ weniger ALGII und diese dafür aus einem anderen Topf. D.h. am Ende kommt man auf das gleiche Geld.
Die Frage ist aber was passiert, wenn er, als nicht ALGII Empfänger, das Elterngeld bezieht. Wird dieses dann wie bisher als sein Einkommen angerechnet, sodass er, wie bisher, seinen Bedarf damit deckt oder werden bei ihrem Bezug die 300€ abgezogen?
Es wäre ja kontraproduktiv, wenn er sich für die Elternzeit entscheidet und durch die Anrechnung der 300€ trotzdem weiterhin für 400€ arbeiten gehen müsste.
Wenn ein Student in seinem letzten Semester ist und nur noch ein Seminar hat, kann er auch das Kind betreuen und würde, wenn das Elterngeld nicht angerechnet werden würde, wirklich zu Hause bleiben können.
@Böses...: Eigentlich ja nicht. Nach deiner Argumentation würde dies bedeuten, dass auch seine 400€ die er jetzt verdient, von ihrem Regelbedarf abgezogen werden müssten. Es ist richtig, dass auch sein Einkommen angerechnet wird aber nur in dem Sinne, dass er seinen Bedarf abdeckt und nur, wenn er darüber liegt, es in ihrem Bezug gekürzt wird.
Geht er jetzt weniger Arbeiten und bekommt Elterngeld, dann ist das sein Einkommen, womit er seinen Regelbedarf abdeckt. Oder nicht?
Nachtrag aus dem Gesetzestext:
Alle Elterngeldberechtigten, die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren und erst danach die genannten Leistungen beziehen, haben seit 1. 1. 2011 einen Elterngeldfreibetrag, der dem Einkommen vor der Geburt entspricht, jedoch höchstens 300 Euro monatlich beträgt. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld in den genannten Fällen weiterhin anrechnungsfrei, steht also zusätzlich zur Verfügung.
3 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
seit 1.1. hat sich das SGB II gesetz in vielen dingen geändert auch leider was kinder angeht...
dieses bedeutet, sowohl kindergeld als auch elterngeld wir mit zur SGB II leistung angerechnet zumal es sich bei den peiden personen um eine bedarfsgemeinschaft handelt... studenten bekommen grundsätzlcih keine SGB II leistungen....
fazit ist, selbst wenn er das elterngeld beantragt, musst du arbeiten gehen SGB II ist kein wünsch dir was, sondern lediglich dazu da das es leistungsempfänger vorübergehend helfen soll bis sie wieder eine arbeit gefunden haben
sätmliche geldzahlungen und leistungen werden in einer bedarfsgemeinschaft angerechnet auch leider das elterngeld, da ihr in einem haushalt mit dem kind lebt
sorry so ist es im SGB II gesetz geregelt
- Janet MLv 7vor 9 Jahren
In einer Bedarfsgemeinschaft werden die Einkommen aller Mitglieder zur Berechnung des Bedarfs herangezogen:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_549784/Navigation/...
Nachtrag:
Auch das Kindergeld wird mit angerechnet, wenn euer Kind da ist!
Nachtrag:
Erklär mir mal, wie ein Student rund um die Uhr ein Kind versorgen will?
Deine Frau ist doch sowieso zu Hause, also überlass das ihr.
Und nochmal:
Es wird aber angerechnet, weil ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid!
Ob dir das fair erscheint, oder nicht, es ist so!
Beschwer dich beim Gesetzgeber!
- GerechtigkeitLv 7vor 9 Jahren
Das Elterngeld wird angerechnet.
Da er aber nur noch 100 Euro hinzu verdient, bleibt alles genau wie vorher.