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Lv 7
? fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 9 Jahren

Wer zahlt die Gerichtskosten in diesem aktuellen Fall (s. D.)?

Update:

@lewerwo...: Der Fragesteller ist juristischer Laie. In JEDE Frage kann man natürlich etwas hineinlegen ...

16 Antworten

Bewertung
  • Wilken
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Der Steuerzahler zahlt, die Hartz4-Empfängerin wird es kaum bezahlen können.

  • vor 9 Jahren

    Beim Sozialgericht muss der Kläger nie zahlen egal wie das Urteil ausgeht.

  • vor 9 Jahren

    Normalerweise müsste der das zahlen, der so eine schwachsinnige Klage überhaupt zugelassen hat!

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Der Kläger müsste hier zahlen.In dieser Zeit hätte er sich auch um Arbeit kümmern können.

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  • JJ
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Das erinnert mich an den Fall, bei dem ein Mann verklagt wurde weil er Strom im Wert von 2 Cent gestohlen hatte (Handy am Bahnhof aufgeladen)...Sachen gibts...

  • vor 9 Jahren

    Und da behaupten immer noch Leute, die Bevölkerung in der ehemaligen DDR hätte nichts dazugelernt. Dieses Denken, wegen allem zu klagen, was einem nicht passt oder gefällt, wurde zu einer gesamtdeutschen Erscheinung. ;-)

    Da die Klägerin bestimmt nicht in der Lage ist, die gesamten Gerichtskosten zu bestreiten, dürfte dafür die Prozesskostenhilfe des Staates eintreten. Ergo zahlt das die Gesamtheit der Steuerzahler.

    Sicher ist es absolut in Ordnung, dass die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe grundsätzlich besteht. Doch der Klagehintergrund sollte dabei schon in Betracht gezogen werden.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Der Axel Springer Verlag.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Manche Kläger sind schon sowas von abartig. Für so einen Nonsens unsere überlasteten Gerichte zu beschäftigen, ist schon unverschämt.

    Ich hoffe, die Klägerin wird jetzt besonders von der Arge rangenommen und zur Arbeit gedrängt. Widerlich solche Schmarotzer.

    Die Kosten muss (leider) selbstverständlich der Steuerzahler zahlen. So etwas wird nämlich vor dem Sozialgericht verhandelt.

  • Du meine Güte, ich fass es nicht. Stimme @Janet M zu.

  • Petra
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Egal ob wir das merken oder nicht...WIR begehren nach Bezahlung.

    Die Griechen tun's nicht, die Spanier tun's nicht, also wir...wir...der/die kleine Mann/Frau da ganz unten...

    http://de.images.search.yahoo.com/images/view;_ylt...

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    gerichtskosten und zustellkosten sind IMMER vom antragsteller zu zahlen und vorab zu veraulagen... bei einem urteil was rechtkräftig ist und zugunsten des antragstellers gesprochen wird, werden die kosten oftmals der anderen partei auferlegt oder gegen einander aufgehoben...

    bei SGB II leistungsbezieher mit geringen einkommen zahlt der staat diese gerichtskosten... SGB II leistungsempfänger haben einen beratungsschein womit sie einen anwalt ihrer wahl nehmen können und zahlen einmalig 10 € für diese tätigkeit die außerhalb des gerichts geführt wird, bekommt der anwalts aus der staatskassen ca 100 € d.h er rechnet nach BERATUNGSHILFE ab...

    sollte eine außergerichtliche einigung nicht erziehlt werden kann man klage erheben und ein SGB II leistungsempfänger bekommt hier sofern das gericht aussicht auf erfolgt sieht PROZESSKOSTENHILFE d.h der anwalt bekommt sämtliche kosten für sich und gerichtskosten, auslagen ebenfalls aus der staatskasse erstattet....

    diese kosten die der anwalt aus der staatskasse bekommt, weil der antragsteller auf grund SGB II leistungen hartz iv diese kosten nicht aufbringen kann werden von den steuerzahler finaziert !!!

    ich persönlich finde es total gut das dieser prozeß verloren wurde...

    1. es handelt sich um 20 cent und ich bin sicher hätte der antragsteller 20 cent zuviel erhalten, hätte er auch keinen aufstand gemacht

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