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Monk fragte in Wirtschaft & FinanzenAnlage · vor 9 Jahren

Kindergeldantrag für über 18 Jahre altes Kind?

Hallo,

ich fülle gerade einen Kindergeldantrag aus. Es werden in dem Antrag nach den Elterneinkünften gefragt. Nun stehe ich vor einem Problem :-) Ich weiß einfach nicht, ob die Einkünfte vom Vorjahr oder vom laufenden Jahr gefragt sind. Da hat es bei mir eine Änderung gegeben.

Vielen Dank

Monk

Update:

Janet M

Wortlaut im Teil des Antrages für den Arbeitgeber lautet: ........"War" von "Bis" bei uns beschäftigt

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Es sind die Angaben für das Jahr anzugeben, welche im Antrag fettgedruckt sind.

    Normalerweise steht auf dem 1. Blatt des Antrages eine Spalte die von der Kindergeldkasse vorgedruckt ist. Zwei Spalten sind aufgeführt, die eine ist leer. Die andere sollte vorgedruckt sein. Das, was fett gedruckt ist, ist anzugeben. Normalerweise verlangt die Kindergeldkasse die Einkünfte des Vorjahres also für 2011. Sollte also im Antrag vorgedruckt fett dastehen. Wenn die Kasse andere Einkünfte verlangt hätte Sie Dich im Anschreiben darauf hingewiesen, oder die Jahre, die noch nachgewiesen werden müssen im Antrag auch fett vorgedruckt.

  • P
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Einfach beim Amt nachfragen, was zählt.

  • vor 9 Jahren

    Na sicher die aktuellen, sonst würde ja dastehen, dass die Einkünfte vom Vorjahr anzugeben sind.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Klar geht ein Antrag für über 18 jährige aber es kann zu komplikationen kommen und das über mehrere Monate! Das war bei mir auch so.

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  • PiKe
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Du willst ja wahrscheinlich für das laufende Jahr Kindergeld beantragen. Daher musst du auch für das laufende Jahr die Angaben machen ;)

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Mit 18 ist man kein Kind mehr!

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