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Prozesskostenhilfe-Arbeitsgericht: Anwaltskosten enthalten?

Hallo,

wäre froh, wenn mir diese Frage jemand beantworten könnte:

habe vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich mit meinem ehemaligen Arbeitgeber geschlossen. Prozesskostenhilfe wurde mir bewilligt. Frage: beeinhaltet diese PKH auch meine eigenen Anwaltsgebühren, d.h. rechnet mein Anwalt über das Gericht ab?

Auf Wikipedia steht frei übersetzt, wenn mir PKH bewilligt wurde, darf ein Anwalt mit seinem Mandanten auch nicht abrechnen.

Ist dieses tatsächlich so- alle Gebühren, auch die vom Anwalt, werden direkt mit dem Gericht abgerechnet?

Danke!!

3 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 6
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Ja,wenn 100% Prozesskostenhilfe gegeben wurden.

  • AnPa
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    die Anwaltsgebühren sind da mit drin.

    Die prüfen dann nur immer so 1-2x pro Jahr ob du die Kosten nicht doch selbst tragen kannst. Dazu mußt du jedesmal deine finanz. Lage in Kopien einreichen. Nach ner gewissen Zeit legen die "den Fall" aber dann zu den Akten und der Staat übernimmt komplett, d. h. du bist dann auch aus der Überprüfung raus. Kenne die Prozedur selbst, ist nix neues mehr ..... lach Falls du näheres dazu wissen möchtest gern PN

  • vor 9 Jahren

    Ja, die Kosten sind enthalten, macht sonst auch wenig Sinn, des das Gericht bezahlt man mit den Steuergeldern.

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