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Kann mein Chef mir vorschreiben,wann ich Urlaub machen darf und wie lange? Meine Kinder sind endlich erwachsen?

und ich habe mich so darauf gefreut, endlich nicht mehr in der Hauptsaison/den großen Schulferien in Urlaub gehen zu müssen.

Nun wollte ich im September Urlaub machen, meinen Jahresurlaub. Endlich mal in den Süden, wenn es nicht ganz so brüllend heiß ist, ich hatte an Istrien gedacht.

Nun weigert sich mein Chef, mir meinen Jahresurlaub im September zu genehmigen und verlangt, daß ich im Juni,Juli oder August eines Jahres Urlaub nehmen soll, und ich könne auch nicht meinen gesamten Urlaub nehmen (20Tage), sondern höchstens 7 Tage auf einmal.

Ich arbeite da schon 17 Jahre, was soll das, darf der das?

Er meint, das gesamte Arbeitsaufkommen sei im Sommer niedriger,weil da alle im Urlaub sind, im September müßte er extra eine Vertretung für mich einstellen, im Sommer würden die anderen Mitarbeiter meine Arbeit mit schaffen(was nicht stimmt, die lassen einfach fast alles liegen und ich mußte es immer nacharbeiten!).

Wie soll ich bei nur 7 Tagen Urlaub am Stück einen erholsamen Urlaub in Istrien machen?

Ist das so rechtens?

Update:

Ich habe keinen Arbeitsvertrag und es gab damals kein Einstellungsgespräch. Mein Chef wollte so unbedingt, daß ich für ihn arbeite,daß er mich sofort und einfach so eingestellt hat.

7 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    wie andere schon schreiben: mindestens zwei Wochen am Stück muss er Dir gewähren. Und die Zeit darf er zwar betrieblichen Anforderungen anpassen. Z.B. kann es in einer Hauptsaison eine Urlaubssperre geben. Das heißt aber nicht dass er Dir den Zeitraum vorschreiben kann - nur weil im Sommer weniger zu tun ist ist keine betriebliche Anforderung. Hier ist ein Kompromiss gefragt.

  • Lene
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Zwei Wochen am Stück MUSS er dir gewähren - aber er darf tatsächlich entscheiden, WANN.

    Es sei denn, du kannst ihm Schikane nachweisen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Leider ist es generell so, daß betriebliche Belange Vorrang vor einer Urlaubszeitfixierung eines Mitarbeiters haben.

    Aber auch hier kann der Chef nicht einfach nach Gutsherrenart Zeitpunkt und Dauer vorschreiben.

    Ich hoffe, Du bist Mitglied in der Gewerkschaft. Dort sitzen Fachleute, die Dich dahingehend beraten.

    Ansonsten fährst Du mit Chefgenehmigung in der letzten Augustwoch, und wirst dann bedauerlicherweise am letzten Urlaubstag krank. Du bist auch nicht transportfähig. Der Arzt im Urlaubsland schreibt Dir ein Attest, welches Du dann per Einschreiben mit Rückschein an Deine Firma schickst. Vorher natürlich anrufen, und erstmal mündlich krankmelden. Oder per email oder sms. Das wird ja gespeichert und Du hast somit den Nachweis dafür.

    Gekündigt deswegen wirst Du nicht, denn nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit wird das für Deinen Chef richtig teuer.

    Kündigungsschutzklage ist das Stichwort, und als Gewerkschaftsmitglied hat Du automatisch Rechtsschutz im Arbeitsrecht. Und fähige Anwälte haben die auch.

  • vor 9 Jahren

    Ja, das darf er. Allerdings muß er Dir 14 Tage/2 Wochen Urlaub gewähren. Deine Betriebszugehörigkeit spielt da keine Rolle. Andererseits kann man sich auch in 7 Tagen erholen, denn wenn Du wirklich 7 Tage bekommst, dann sind das knapp anderthalb Wochen, das sollte zur Erholung reichen.

    Betriebliche Belange gehen vor. Notfalls wende Dich an den Betriebsrat, sofern vorhanden, oder an einen Fachanwalt. Weiters solltest Du mit Deinem Chef nochmal in Ruhe reden und ihm Sache ruhig darlegen.

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  • AnPa
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Nein. Den "großen Urlaub" darfst du lt. Recht mind. 2 Wochen am Stück nehmen. Allerdings ist die Hauptferienzeit in den Sommermonaten mehr den Arbeitern mit Kindern zugesichert so das Leute ohne Kinder oftmals hintenan gestellt werden. Und das ist nat. auch abhängig von der Arbeit. Und es darf auch nicht so sein das du immer nur in der Nebenzeit Urlaub machen darfst. Aber wie du schreibst willst du ohnehin mehr in der Nebensaison den Urlaub nehmen - also die Zeit wo die meisten Urlauber wieder da sein sollten. Dann ist das eine Fehlplanung des Arbeitgebers. Er kann ja im Sommer wenn das Arbeitsaufkommen niedrig ist mehr Leute den Urlaub gewähren - viele möchten ja über die Sommermonate Urlaub haben - und dann wenn die meisten wieder da sind könntest du Urlaub machen. Nur müßten da die anderen dein Pensum auch mitmachen. Und das sollte nicht das Problem sein. Aber wie gesagt, 14 Tage muß dir dein Boss zusammenhängend gewähren.

    PS: Lass dir unbedingt einen schriftl. Arbeitsvertrag geben !!!!!!!!! Auf was willste dich den berufen wenn es mal zu Streitigkeiten kommt ??? Du hast nix in der Hand, und dein Chef kann mit dir so spielen wie er das möchte. Siehst ja was dabei rauskommt. Der dreht seine Worte so wie er es gerade möchte. Und du bist ihm ausgeliefert. Bestehe auf nen schriftl. Vertrag !!!!!!!!

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    also bei dem zeitpunkt glaube ich kann er dir das sagen aber ich glaube gelesen zu haben das einmal im ja ein zusammenhängender urlaub von mindestens 14 tage genehmigt werden muss.

    "Das Bundesurlaubsgesetz sieht einen Anspruch von mindestens 12 Werktagen als Urlaubsblock vor – also zwei Wochen."

    "Das Gesetz enthält erstaunlicherweise auch hierfür eine Regelung (§ 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG). Danach muss zusammenhängend ein Urlaub an mindestens 12 Werktagen gewährt werden, wenn der gesamte Urlaubsanspruch (siehe oben) 12 Werktage überschreitet. Einfacher ausgedrückt: Wer einen Gesamturlaubsanspruch von mehr als 2 Wochen hat, muss auch mindestens 2 Wochen am Stück Urlaub bekommen."

    "Was den meisten Arbeitgebern unbekannt ist: Auch mit Einverständnis des Arbeitnehmers – wie in vielen Betrieben praktiziert – kann der Urlaub nicht in kleinere Portionen aufgeteilt werden. Eine solche Handhabung widerspricht dem Gesetz und ist an sich unwirksam (das bleibt in aller Regel aber ohne Rechtsfolgen). Will der Arbeitnehmer also, wie insbesondere bei sog. Leistungsträgern nicht selten, nicht 2 Wochen zusammenhängenden Urlaub riskieren – weil er sich für unentbehrlich hält – dann darf der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht nachgeben, sondern muss ihn mit sanftem Druck nötigen, dennoch 2 Wochen zusammenhängend zu nehmen. Alle führenden Kommentierungen sind sich einig, dass diese Regel in der Praxis fast immer missachtet wird."

    ps: einen arbeitsvertrag musst du aber haben. das steht auch im gesetz

    hoffe ich konnte helfen

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