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Was um Himmels Willen suche ich bei die vermiterin?
Seit Monaten bin ich jetzt Arbeitssuchend gemeldet - bemühe mich auch nach eine Beschäftigung.
Im April, da es mir finanziell eng war, bezahlte ich die miete in Bar und teilte die Vermieterin gleich mit (und die finanzielle Situation auch), dass ich künftig nicht mehr per Dauerauftrag würdet. Sie war damit einverstanden, und hat mir dann die Miete um 100€ für zwei Monate reduziert. Ich war froh und bezahlte auch im Mai pünktlich.
Im Juni bezahlte ich dann die volle Miete. In der dritte Woche, am Samstag, kam sie und meinte; ich bin um drei Monatsmiete Rückstand. Ich war böse und verneinte sie. Am Sonntag kam sie scheinweinend und übergab mir einen Kündigungsbrief. Ich riss es sofort in Stücken und beschimpfte sie sofort mein Zimmer zu verlassen. Am nächsten Tag kam ihre Versicherungsberaterin und bewies dass ich nicht in Rückstand bin.
Jetzt droht sie mit irgend ein Antwalts-schreiben das ich das Haus verlassen muss. Ich habe weder so viel Geld noch irgendwo ein sofortige Auszug. Es stört mich sehr dass sie auch zu meine Problem zu füge. Wenn ich einen Job bekomme wird ich von hier sofort abblitzen, keine frage. Das hoffentlich bald.
Soll ich einen Anwalt einschalten?
8 Antworten
- willouLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Es ist Dir zu wünschen, dass Du die jeweilige Zahlung
der Mieten beweisen kannst (Überweisungsbelege oder
Quittungen über die Barzahlung).
Solange Du nachweisen kannst, dass Du die Mieten
bezahlt hast, brauchst Du nichts weiter zu unternehmen.
Aufgrund eines Anwaltsschreibens muss niemand ein
Haus verlassen. Dafür sind - vereinfacht gesagt - immer
noch Gerichte zuständig.
Einen Anwalt musst Du nur einschalten, wenn Deine
Vermieterin Räumungsklage erhebt. Dann aber musst
Du - wie schon gesagt - die Zahlung der Mieten
nachweisen können.
Auch für die zwischenzeitige Reduzierung der Miete wäre
es gut, wenn Du dafür einen Beleg hättest (oder eine
Zeugenaussage - falls jemand dabei war). Sonst
könnte es unter Umständen sinnvoll sein, die fehlenden
jeweils 100 Euro nachzuzahlen.
- Anonymvor 9 Jahren
Wenn man jemandem Bares gibt, lässt man sich eine Quittung geben. Das weià doch jedes Kind. Du kannst nicht beweisen, dass du der Vermieterin das Geld bar gegeben hast. Oder hast du dafür Zeugen?
Ich finde es ausgesprochen nett von der Frau, dass sie dir die Miete sogar reduziert hat, weil du in Not bist.
- Slovak08Lv 7vor 9 Jahren
1. Hast du einen ordentlichen Mietvertrag?
2. Hast du die schriftliche Erklärung, dass deine Vermieterin die monatliche Miete reduziert hat?
3. Warum lässt du dir den Erhalt des bar übergebenen Betrages für die Miete nicht quittieren? Dafür genügt auch ein einfaches Blatt Papier (Hiermit wird der Erhalt des Mietbetrages für den Monat xy bestätigt. Datum, Unterschrift).
4. Die Vermieterin kann dir immer unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen und aus trifftigen Gründen kündigen. Allerdings musst du den Kündigungsgrund auch akzeptieren. Ansonsten kann sie deinen Auszug nur über eine gerichtliche Räumungsklage erzwingen.
5. Wie willst du ohne Geld einen Anwalt einschalten?
6. Bist du arbeitslos gemeldet, solltest du auch ALG1 oder ALG2 bekommen. Entweder ALG1 reicht aus oder bei ALG2 wird die Miete bezahlt durch das Jobcenter der ARGE.
- vor 9 Jahren
So weit ich weiÃ, gibt es für Arbeitslose (auch Arbeitsuchende) die Möglichkeit, die Miete vom Amt bezahlen zu lassen. Du solltest zum JobCenter gehen und deine Sachbearbeiterin diesbezüglich fragen!
Dann gibt es auch mit deiner Vermieterin kein Problem mehr!
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- Anonymvor 9 Jahren
Hast du dir die Bargeldübergaben etwa tatsächlich nicht quittieren lassen? Das war dumm. Jetzt musst du beweisen, dass du gezahlt hast. Ich hoffe, dass du wenigstens Zeugen hast.
- schwarzundrotesLv 6vor 9 Jahren
wenn du arbeitslos gemeldet bist, bekommst du doch arbeitslosengeld!!!??
davon wirst du doch auch miete bezahlen können? wenn das geld dafür nicht reicht, muÃt du arbeitslosengeld 2 beantragen.
das klingt hier alles sehr verworren.
ob dir da ein anwalt helfen kann...... ich weià es nicht.