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düsseldorfer tabelle - wo finde ich eine Wohnung für 450 warm?

Ich wohne in Berlin. Ich bin von meine Ex-Frau getrennt, und muss unterhalt für die Kinder zahlen - hab kein Problem mit das. Die düsseldorfer Tabelle berücksichtigt eine Wohnung bis zu 450 Warm. Wie soll ich in Berlin (irgendwo nähe meine Kinder) eine Wohnung finden für 450 Euro Warm, dass auch groß genug ist, dass die Kinder bei mir übernachten kannst? Natürlich kann ich auch eine teure Wohnung suchen, aber wann das extra kosten nicht berechnet ist, habe ich nichts wovon ihc leben kann. Ich habe eine Wohnung im Moment für 554 Warm, nächstes Jahr muss ich mehr unterhalt zahlen (wie gesagt, habe ich kp die Unterhalt zu zahlen), aber nach alle rechnung habe ich für meine Leben (für essen, raus zu gehen, etwas mit die Kinder zu machen, 330 Euro). Nächstes jahr werd ich 280 haben, und in die Zukunft werd es noch wenige.

Die Ex-frau geht 3 mal pro Jahr mit die Kinder im Urlaub, hat mehr Geld für die 2 Kinder pro Monat von mir, als wir hatten für die ganze Familie, als wir zusammen gewohnt haben. Ich kann keine Urlaub leisten. Kann auch nichts zu Rechtanwalt gehen, weil dann kann ich für 4 Wochen kein Essen leisten... dass ist Problematisch, weil tendenziell sterbt man nach 7 Tage ohne Essen.

Ich habe ein paar Wohnungen gefunden, die 450 Warm kosten, aber die sind so klein, dass die Kinder nicht bei mir übernachten kannst. Ich zahle als per die Tabelle - die hälfte die Kindergeld. Wann ich in eine von diese Wohnungen einziehe, und die Kinder nicht mehr bei mir übernachten kann, kann ich immer noch die hälfte die Kindergeld abziehen? Es werd mich nichts bringen, wann ich dann alles wie im Tabelle zahlen muss.

Ich habe das Gefühl das ich lebe jetzt, nur um meine Ex-Fraus Lebensstil zu unterstützen, es interessiert niemand wie ich lebe... manchmal denke ich es werd besser einfach jede Apotheke in die Nähe zu besuchen, und 20 Ibuprofen zu kaufen. Werd definitive bilige.

11 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Bevor Du noch zu viel bezahlst, dann gehe zu einem Scheidungsanwalt hin. Denn ohne Anwalt läuft mal gar nichts in solchen Fällen. Es gibt immer eine Möglichkeit den Anwalt zu bezahlen. Also so schnell wie möglich einen Anwalt suchen und einen Termin vereinbaren.

  • Komet
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Von 20 Ibu stirbst du nicht, versaust dir nur die Leber, so dass du langsam und qualvoll jahrelang vor dich hin krepierst. Außerdem haben deine Kinder dann keinen Vater mehr, was äußerst beschissen ist für Kinder. Also vergiss das ganz schnell wieder.

    Zu der Frage, ob du weiterhin das hälftige Kindergeld abziehen kannst, wenn die Kinder nicht mehr bei dir schlafen: Ja, kannst du. Du leistest Barunterhalt für die Kinder, deine Ex leistet "Unterhalt in Naturalien" (Betreuung, Erziehung...). Ihr seid von der Unterhaltung der Kinder her also gleichberechtigt, egal ob sie bei dir schlafen oder nicht.

    Zu der Frage, ob die Kinder weiterhin bei dir übernachten können: Kinder brauchen nicht unbedingt ein eigenes Zimmer für Wochenendbesuche. Ich kenne genug Väter, die in 2-Zimmer-Wohnungen leben und den Kindern fürs Wochenende das Schlafzimmer überlassen, während sie selbst im Wohnzimmer auf der Couch schlafen. Das ist nicht schön, das ist nicht wünschenswert, aber es ist auf jeden Fall die bessere Alternative dazu, die Kinder gar nicht mehr zu sehen.

    Was die Wohnung angeht: Ja, es ist schwierig. Und du wirst noch eine ganze Weile am Existenzminimum leben. Das ist zum Kotzen. Aber du hast die Möglichkeit, deinen Kindern trotzdem ein guter Vater zu sein. Dafür braucht man nicht viel Geld. Dafür braucht man eine persönliche Beziehung zu den Kindern und Liebe. Wenn du das jetzt durch hältst, wird es irgendwann besser und du hast Kinder, denen du die Welt bedeutest. Und das ist es wert!

  • Kishi
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Dir steht ein Selbstbehalt zu...

    Immer zu beachten ist allerdings der sogenannte Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen. Gegenüber minderjährigen Kindern liegt der Selbstbehalt aktuell bei 950,00 EUR monatlich. Wenn ein Unterhaltspflichtiger eine angemessene Erwerbstätigkeit ausübt, sollen die ihm monatlich verbleibenden Mittel auch bei Zahlung von Kindesunterhalt nicht unter 950,00 EUR monatlich rutschen.

    http://www.krause-creutzburg.de/rechtsgebiete/fami...

  • bob
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    1. Willkommen im Club der Unterhalt zahlenden Väter und vergiss mal fein was vor der Trennung für die ganze Familie gereicht hat

    2. gehe zum Amtsgericht in deinem Stadtbezirk und lasse Dir einen Beratungsgutschein ausstellen damit Du dein Recht auf einen Rechtsbeistand nutzen kannst - alles was Du zu viel gezahlt hast ist unweigerlich weg auch wenn auf dem Blatt Papier dir eine Rückzahlung zustehen würde

    3. vergiss die Ibu von 20 bekommst nix platt

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  • vor 4 Jahren

    Angesichts der vielen schönen freundlichen Antworten wundere ich mich wieder einmal, warum obdachlosen Menschen nicht mehr Mitgefühl entgegengebracht wird. Alle, die hier so eindrücklich schildern, wie und wo sie sich überall zuhause fühlen und damit auch zeigen, wie wichtig ihnen ein Zu- hause ist (.. es ist viel von Familie und Freundschaften die Rede) sollten verstehen, wie schwer ein Schicksal ist, in dem es KEIN Zuhause gibt. Oft verlassen von Familie und früheren Freunden bleiben lose Beziehungen auf der Straße - aber kein Ort für Leib und Seele, der als ein Zuhause empfunden werden kann. Gleiches gilt für Menschen im sogen. Hartz IV-Bezug (SGB II und SGB XII - Leistungen zum Lebensunterhalt !!). Leichthin wird von Behörden verlangt, dass die Menschen, die ohnehin schwerstens benachteiligt sind (extrem geringes Einkommen), ihr ZUHAUSE aufgeben und "preisgünstigen Wohnraum" beziehen sollen (selbst wenn der nur wenige Euro weniger kostet als der bisherige). Dort wird die Aufgabe des Zuhauses verlangt, das Aufgeben des sozialen Umfelds und häufig für Kinder der Wechsel der Schule und der Verlust von Freundschaften. Und wieder sind es die Kinder, die in der kalten Behördenwirklichkeit "be- schädigt" werden .... mitgehangen, mitgefangen ... durch die Arbeitslosigkeit der Eltern. Und sehr viele Menschen in unserem reichen Land finden dieses Vorgehen völlig in Ordnung - aus ihrem schönen Zuhause heraus verlangen sie in großer Kälte und Unmenschlichkeit, dass andere verschuldet oder nicht verschuldet ihr Zuhause aufgeben sollen und mit ihnen tausende von mitbetroffenen Kindern !!! Und das in einigen Fällen von a hundred bis 200 Euro "Ersparnis" professional JAHR !!! Wir in unserem ZUHAUSE sollten jedem Menschen ein Zuhause gönnen und alle Bestrebungen unterstützen, die den Wert eines Zuhause hochhalten !!

  • vor 9 Jahren

    du hast die möglichkeit, deinen selbstbehalt hochsetzen zu lassen, und einen anwalt kannst du auch nehmen, der wird über Prozesskostenhilfe erst mal gezahlt, wenn du nicht leistungsfähig bist. ferner kannst du den unterhalt anpassen lassen. für zwei ist echt fett, aber gut deine einstellung. lasse dich von einem anwalt beraten, wie gesagt, stelle dann einen antrag auf PKH und sieh zu das der Unterhalt angepasst wird, am besten alles neu berechnen lassen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Immobilienscout24.de kann ich empfehlen.

    ps: Du schwafelst.

  • AnPa
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Also: zwecks Anwalt kannste dir erstmal nen Beratungshilfeschein holen beim Gericht - Kostenpunkt 10 Mäuse.

    Danach kannste über den Anwalt Prozesskostenbeihilfe machen, somit bezahlste für den Anwalt Null.

    2. Wenn deine Frau soviel verdient kannst du per Anwalt das auch so darlegen das SIE DIR Unterhalt zahlen muß. Dazu müßen beide Seiten das Finanzielle aber offenlegen.

    Thema Selbsterhalt: Der Selbsterhalt liegt bei 1050 € Netto WENN du keinen Unterhalt an die Kinder zahlen kannst. Zahlst du Unterhalt, richtet sich dieser nach dem Alter des Kindes und nach deinem Einkommen. Die Düsseld. Tabelle ist ein RICHTWERT, ohne Gesetzeswert - allerdings beziehen die Richter diese Tabelle gern mit ein. Solltest du komplett an deine Kinder zahlen hast du ein Selbsterhalt MINDEST-NETTO von 1400 € was nicht angegangen werden darf. (Das nennt sich auch Existenzminimum) Alles das was über deinem Selbsterhalt liegt müßtest du bspw. für den Unterhalt der Kinder abtreten - mehr aber nicht.

    Zwecks Wohnung: such dir was billiges, auch wenn es nicht in unmittelbarer Nähe der Kinder ist. Mein Partner hat ne Entfernung zu seinem Kind aus erster Beziehung von über 400 Km.

    Falls du näheres zur Sachlage wissen möchtest, schreib mir PN.

    Quelle(n): Selbsterfahrung
  • vor 9 Jahren

    und wie ist eigentlich deine Frage ???

  • vor 9 Jahren

    mitwohnzentrale hilft

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