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BAföG ohne förderungsfähiger Ausbildung?

Hallo,

das beschäftigt mich nun seit einiger Zeit... ich möchte ja studieren und habe dummerweise den Einstieg in das Wintersemester verpasst, doch dann bin ich auf eine Privatschule gestoßen, die einen Studiengang anbietet, mit dem man sich 2 Semester lang auf den darauf folgenden Bachelor Studiengang vorbereiten kann. Als Belohnung gibts dann halt ein internes Diplom, aber das is mir nicht so wichtig, wie das, was ich dort evtl lerne.

Um erst mal die unangenehmen Fragen zu klären:

Ich habe mich für eine Privatschule entschieden, um (wie gesagt) die Zeit bis zur nächsten Aufnahme zu überbrücken, außerdem steigert es auch meine Chancen, wenn ich ein bisschen mehr Ahnung habe. Hauptsächlich geht es mir darum, etwas zu lernen.

Jetzt meine große Frage:

Dieses "Studium", das 2 Semester lang geht, ist nicht BAföG fähig, trotzdem brauche ich finanzielle Unterstützung, was die Wohnung angeht. Im Internet hab ich wenig bis nichts dazu gefunden.

Hab ich trotz der Umstände immernoch Anspruch auf finanzielle Unterstützung?

Update:

Beachtet meine eigenen finanziellen Umstände nicht. Diese sind hier nicht wichtig. Mir geht es rein darum, ob es auch ohne förderungsfähiger Ausbildung finanzielle Hilfe gibt.

Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten :/

2 Antworten

Bewertung
  • reGnau
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn Du nachweisen kannst, dass es nicht möglich ist, genug Geld zu verdienen, um Deine Miete zu bezahlen, selbst wenn du einen Job hast, so muss das Sozialamt dir zumindest einen Mietzuschuss zahlen.

    Das ist normalerweise durch die SGBs I-X abgesichert.

    Ich muss mal suchen, vielleicht finde ich irgendwo den Entsprechenden Paragraphen, denn normalerweise darf die Bundesregierung und auch das Bundesland, in welchem Du wohnst, niemanden der in Not gerät ohne finanzielle Hilfen lassen.

    Normalerweise muss dann ein Antrag auf Hartz IV gestellt werden, damit das Geld gezahlt wird, soweit ich weiss....

    P.S.: Ich hab mich vertan. Das müsste in SGB XII stehen, da dort die Gesetze zur Sozialhilfe drin verfasst sind. Dort solltest Du mal nachgucken, welche Dinge dir vom Amt gezahlt werden.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/index.htm...

  • vor 9 Jahren

    Alle Antworten gibt es hier:

    http://www.bafoeg.bmbf.de/

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