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Unverheiratet und Kindergeld - Frage zum Antrag (Punkt 4)?

Hallo! Wir füllen gerade vorsorglich den Kindergeld-Antrag für unseren ungeborenen Sohn aus. Bei Punkt 4 sind wir uns nun unsicher, wie wir das interpretieren sollen, da wir nicht verheiratet sind.

Dort muss man seine Kinder angeben - Vor/Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Kindschaftsverhältnis zum Antragsteller, Steuer-ID

Kindschaftsverhältnis ist in diesem Fall "eigenes Kind". Antragstellerin ist die Mutter.

Das haben wir gemacht... nun geht es weiter mit folgendem:

Wenn Sie

- eigene Kinder, mit deren anderem Elternteil Sie nicht verheiratet sind bzw. von dem Sie dauernd getrennt leben oder geschieden sind, oder

- Kinder des Ehegatten (Stiefkinder), Pflegekinder oder Enkelkinder eingetragen haben, bitte angeben:

Hier muss man dann Vorname des Kindes und Vor/Nachname, Geburtsdatum, Anschrift des anderen Elternteils bzw. der Eltern angeben.

Nachdem wir nicht verheiratet sind muss man dort doch den leiblichen Vater, sofern vorhanden, angeben oder?

Hoffentlich kann uns jemand weiterhelfen!

Grüße

1 Antwort

Bewertung
  • 🌛
    Lv 5
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Diese Annahme ist richtig!!

    .

    Quelle(n): Knampf
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