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parken erlaubt oder nicht?
Hallo ich hab da mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen! Ich wohne auf einer Zufahrtsstraße und am anderen Eck unseres Hauses ist die Seitenstraße, wo auch gegenüber von dieser Seitenstraße unser Nachbar wohnt! An der Seitenstraße, direkt an unserem Haus stehen unsere Privaten Parkplätze, 5 sind es insgesamt. Der Nachbar färht zum 1. einen großen Transporter mit dem er unter der Woche auf Montage ist, zum 2. hat er noch einen BMW Kombi, sein Neffe einen Golf 3, wenn unser Nachbar also auf Montage ist, lässt er seinen Neffen mit dem Golf genau gegenüber von unseren Parkplätzen ( aber direkt an seinem Eckhaus) parken, manchmal 2 Wochen wenns hoch kommt! Wir haben also sehr schlecht die möglichkeit auf unseren Parkplatz zu fahren, denn auf dieser Seitenstraße fahren die Autos rechts sowie auch links! Das heisst wenn der Nachbar dort sein Auto stehen hat behindert er 1. den Verkehr 2. unsere Einfahrt auf den Parkplatz! Mit dem Nachbarn reden, bringt leider nichts, der Nachbar macht es nämlich mit absicht, dass er sich seinen Seitenparplatz auf der Straße freihalten lässt, denn wenn er von der Montage zurück ist, parkt er seinen Transporter dort!
Meine Frage jetzt, darf er das? Es ist oft sehr ärgerlich wenn man wegen dem seine Autos nicht richtig auf sein eigenen Parkplatz kommt!
2 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Siehe auch meine Antwort zum Sammeltaxi in der Türkei.
Wieder mal so ein typisches Beispiel.
Der deutsche Spießer braucht seine Regeln. Dieser Nachbar hat kein Parkverbotsschild, also bildet er sich ein, daß er dort auch parken, bzw. seinen Neffen parken lassen kann.
Das andere dadurch am störungsfreien Zugang zu ihren eigenen Parkplätzen behindert werden, interessiert den nicht, DENN, er hat ja keine Verbotsschild, was ihm dort das Parken untersagt.
Da kann auf der gegenüberliegenden Seite sein, was will, ob ein Rollstuhlfahrer mit Fahrzeuglift, der etwas Platz braucht, oder eine Einfahrt eines Rettungsdienstes mit größeren Fahrzeugen, egal, solange dieser typisch Deutsche keine Verbotsschild hat, parkt er nun mal dort, weil er es ja darf.
Es gibt den § 1 der StVO, wonach keiner einen anderen behindern darf.
Dieser Zeitgenosse scheint diesen § wohl nicht zu kennen.
Ich empfehle auch, da ja Gespräche mit diesem Typen nicht fruchten, Bilder zu machen, Fahrsituationen festzuhalten und zu dokumentieren, und sich dann an die zuständige Behörde zu wenden.
- Anonymvor 9 Jahren
Bitte informiere hierüber das Ordnungsamt, Dezernat für Verkehrsangelegenheiten und fotografiere das auch mal. Die kümmern sich dann darum und schicken einen raus!