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Frage zu Umsatz/Handel/Umtausch?

Ich habe letztens ein Donald Duck-Comic gelesen, in dem ein betriebsleiter Dagobert Duck erklärt hat, daß er nicht verstehe, daß die Umsätze stiegen, aber die Gewinne stagnierten. Donald hatte ausgiebig vom Umtauschrecht Gebrauch gemacht. Worauf sich mir die Frage stellte: Wird das letzendlich als Umsatz gebucht? Daß es Umsatz ist, ist klar, aber wird es beispielsweise beim Finanzamt auch so angegeben oder wird der Umtausch direkt wieder abgezogen?

Oder in Presseerklärungen oder Zeitungsberichten - wenn da von Umsatz die Rede ist, ist das auch inbegriffen?

Update:

@Hugo Das ist klar!

Update 2:

Genau das war ja meine Frage. Dann macht die obengenannte Bemerkung keinen Sinn. Es hätte ja sein können, daß das anders verbucht wird, also erstmal als Umsatz gebucht (was es ja in jedem Falle, auch nach einem Umtausch, ist!) und dann nicht einfach storniert, sondern irgendwie anders gebucht.

1 Antwort

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Beim Umtausch entsteht kein erneuter Umsatz!

    @Zusatz

    Wenn es klar ist, dann verstehe ich Deinen Zusatz nicht.

    Wenn jemand Ware zurück gibt, dann wird der ursprüngliche Umsatz storniert - und anschließend, wenn die neue Ware heraus gegeben wird wird der Umsatz wieder gebucht.

    Insgesamt also nur einmal (in der Firma und für das Finanzamt).

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