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nicht geklärt ob Forderung berechtigt ist?
Angenommen A verklagt B wegen einer Forderung.
Die Forderungen stammen aus Vorfällen, die 5, und 2 Jahre her sind.
B sagt was gegenteiliges aus.Seiner Meinung nach sind die Forderungen unberechtigt.
Wie muss das Gericht entscheiden, wenn nicht mehr zu klären ist, ob die Forderung nun berechtigt ist oder nicht?Es darf doch nicht einfach den Klageantrag durchwinken wenn die Sache nicht geklärt ist?
Muss das Gericht dann im zweifel die Klage abweisen oder wie sieht das?
6 Antworten
- kapovazLv 6vor 9 JahrenBeste Antwort
der kläger muss natürlich die berechtigung seiner forderung beweisen
kann er dies nicht ist die klage abzuweisen
von ausnahmen abgesehen die 5 jahre alte forderungen bereits verjährt
- Anonymvor 9 Jahren
A reicht klage vor dem zuständigen amtsgericht ein (ab eine bestimmte forderung geht es gleich zum landgericht)... kläger A muss seine klageschrift begründen warum, wieso, weshalb und wird, ggf. schreiben von diesen forderungen in kopie beifügen...
die klage wird dem beklagten durch das gericht zugestellt wo er dann innerhalb eine frist auf die klage reagieren muss und ggf. den antrag stellen die klage abzuweisen mit entsprechender begründung...
wir der beklagte das tun, wird es vom zuständigen gericht richter geprüft und es wird versucht einen vergleich evt. ohne gerichtsverhandlung zu bekommen... ist dieses nicht möglich kommt es zu einem gerichtlichen verfahren wo der richter entscheidet ob die forderung rechtens ist oder nicht.... man kann das hier nicht so sagen, weil man den gesamten sachverhhalt benötigt einschlieÃlich sämtliche schreiben ect...
ggf. können auch zeugen geladen werden, die darauf hingewiesen werden die wahrheit zu sagen...
ist es eine forderung die anhand eines schriftstückes festgehalten worde oder sogar über ein konto lief, kann ein richter sämtliche unterlagen einsehen... und auch sämtliche unterlagen anfordern wenn diese zb. über drite liefen behörden ect....
ob eine klage abgewiesen wird und muss hängt immer davon ab wie der richter die sachlage sieht und kann dir hier keiner beantworten, da jeder richter unterschiedliche urteile fällt...
- Merce2010Lv 6vor 9 Jahren
Der Kläger muss seine Forderung beweisen können. Wo kämen wir denn sonst hin, wenn jeder einfordern kann ohne Beweise. Nein, so weit ist es ein Glück noch nicht.
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- herr_nixnutzLv 7vor 9 Jahren
Wer behauptet, muss auch beweisen!
So ein Grundsatz von uns. Wenn A meint, er bekäme noch Geld von B, so muss A das auch beweisen. Ohne Beweise wird die Klage keinen Erfolg haben.
Zudem dürfte die 5 Jahre alte Forderung verjährt sein, zumindest bei den meisten Forderungen, Ausnahmen gibt es wie immer.
- GinettaLv 7vor 9 Jahren
Man kann einen Gerichtsbeschluss nie voraussagen. Das Gericht prüft ganz genau die Fakten und entscheidet dann. Hier weiss man ja keine Einzelheiten.