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Wie komme ich eher aus einem Mietvertrag?
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate, wir würden gern schon eher aus dem Mietvertrag kommen. Kann man immer Nachmieter vorschlagen oder geht das nur wenn es im Mietvertrag vermerkt ist? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe! :-)
In unserem Mietvertrag ist die Kündigungsfrist gestaffelt, je nachdem wie lange das Mietverhältnis schon besteht. Bis 5 Jahre wären es 3 Monate, zwischen 5 und 8 Jahren sind es 6 Monate, danach sogar 9 - 12 Monate.
Eine Mitgliedschaft im Mieterschutzbund lohnt sich für uns nicht mehr, da wir uns ein Haus gekauft haben.
12 Antworten
- M-A-N 41.502Lv 4vor 9 JahrenBeste Antwort
Kündigt der Mieter die Wohnung, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, unabhängig wie lange der Mieter die Wohnung oder das Haus bewohnt hat. Wurden im Mietvertrag längere Fristen vereinbart, sind diese unwirksam, es sei denn, der Mieter hat ausdrücklich auf eine entsprechende Regelung bestanden.
Dieses kommt z.B. öfters zu Stande, wenn der Mieter "auf seine Kosten" erheblich in die Wohnung investiert hat, und durch vertraglich festgelegte Mindestdauer einen Schutz vor schneller Kündigung erreichen will.
Für alle ab dem 01.09.2001 abgeschlossenen Mietverträge gilt das neue Mietrecht.
In § 573c BGB werden für den Mieter und den Vermieter unterschiedliche Kündigungsfristen festgelegt: Die Frist für den Mieter beträgt unabhängig vom zeitlichen Bestand des Mietverhältnisses drei Monate.
Quelle(n): bürgerliches Gesetzbuch - BolleLv 7vor 9 Jahren
Neues Mietrecht sagt,egal wie lange man in einer Wohnung gewohnt hat,gilt nur noch eine 3 monatige Kündigungsfrist.Mach das dem Vermieter klar.Er kann nichts anderes verlangen.Selbst wenn er Dich verklagen würde,würde er verlieren.
- SprendlingerLv 7vor 9 Jahren
Diese Fristen gelten nur für den Vermieter. Du hast 3 Monate Kündigungsfrist - Gesetz
- vor 9 Jahren
Du kommst nur raus, wenn der Vermieter dem Zustimmt. Das mit den 3 Nachmietern ist völliger Unsinn.
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- Anonymvor 9 Jahren
Das Ding mit dem Nachmieter war noch nie mehr als ein unsinniges Gerücht. Ihr kommt nur dann früher aus dem Vertrag, wenn der Vermieter einverstanden ist - ist er das nicht, könnt ihr euch auf den Kopf stellen: dann bleibt der Vertrag bis zum bitteren Ende bestehen. Also: Vermieter ansprechen, unter welchen Umständen er eventuell zu einem früheren Ende bereit wäre.
- sparrowLv 7vor 9 Jahren
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, die 6 Monate lt. Mietvertrag kannst du ignorieren. Lies mal im Mietgesetz nach.
Meines Wissens sind Zeitstaffelverträge nicht mehr rechtens, dann bleibt nur der Weg zum Anwalt oder der Vermieter ist auch so mit einer kürzeren Frist einverstanden.
- vor 9 Jahren
Einfach mal den Vermieter fragen?
Wenn es für den Vermieter nicht zum Nachteil ist, warum nicht.
- GerechtigkeitLv 7vor 9 Jahren
Kündigungsfrist beträgt in Deutschland von Seiten des Mieters per Gesetz nur 3 Monate, es sei denn im Mietvertrag ist zwischen den Parteien schriftlich etwas anderes von beiden Parteien vereinbart worden.
Vorher kommst Du nur mit dem Einverständnis des Vermieters aus einem Mietvertrag raus.
- wackelzahnLv 7vor 9 Jahren
würde auch mit dem vermieter sprechen ................. wenn der meint ihr könnt einen nachmieter besorgen ................kein problem
aber wir haben das problem: ist ein festvertrag ...........können da nicht rauskommen ............der vermieter besteht auf seine angegebene laufzeit
hoffe, ihr habt einen vermieter, der verständnis hat ............ und ihr dürft jemanden anders suchen
viel glück dabei!