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Nachfrist gerecht setzen?

Hallo liebe Community,

und zwar geht es darum, dass ich mir nicht mehr sicher bin, wann eine Nachfrist gesetzt werden kann.

Mein Problem besteht darin, dass mein Laptop nun zum 3. mal in Reparatur ist und das innerhalb eines Monats. Nun, will ich einfach vorbeugen und am liebsten dem Unternehmen eine Nachfrist setzen, damit ich dann ein korrekt funktionierendes Gerät krieg und beim wiederholten Versagen, gegebenenfalls vom Vertrag zurücktreten kann oder mir ein neues Gerät geben lassen könnte.

Zu den Daten: Mein Laptop ist nun ein paar Tage jünger als 1 Jahr, also auch noch unter Garantie. Wäre es da noch möglich die Nachfrist zu setzen? Ich wäre übrigens auch über eine allgemeine Definition glücklich, leider konnte ich via Google nichts finden.

Ich bedank mich bereits an der Stelle an alle "sinnvollen" Antworten.

Liebe Grüße

Eduard

3 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Man muss keine Nachfrist setzen. In dem von dir genannten Fall darf der Käufer bereits jetzt die Wandlung des Vertrages verlangen. Lt. §§ 439 bis 445 BGB muss der Käufer max. 2 Reparturen dulden.

    In dieser Zeit sollte er auf ein Ersatzgerät bestehen. Wird ihm das nicht geliefert, sollte er vom Vertrag zurücktreten.

    Bei Garantie ist der Hersteller zuständig, weil diese freiwillig ist. Hier wird es sich um die Gewährleistung von 2 Jahren handeln, da ist der Verkäufer zuständig.

  • vor 9 Jahren

    Da du bereits dem Verkäufer 2 erfolglose Versuche gegeben hast, das Gerät zu reparieren, musst du auch nicht noch einen weiteren Versuch geben. Du kannst nun bereits vom Kaufvertrag zurücktreten. Das gilt aber nur, wenn es sich immer um den gleichen Fehler handelt, sind es unterschiedliche hat der Verkäufer noch mal das Recht zur Nachbesserung.

    Eine Nachfrist kann du gerne setzen, ob es den Verkäufer interessiert, ist eine andere Frage. Ich halte eine Nachfrist von 2 Wochen in diesem Fall für angemessen.

  • vor 9 Jahren

    Solange Du nachweisen kannst, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war, kannst Du das Gerät zurück geben. Aber sei vorsichtig. Nach 6 Monaten bist Du Beweis pflichtig. Ferner solltest Du ausschließen können, dass es sich um einen Softwarefehler handelt. Eine NAchfrist brauchst Du nicht mehr

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