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kann es zu einem stillschweigenden Mietverhältnis kommen?
ich habe ein haus vermietet in das ein paar eingezogen ist. nur der mann ist als mieter im mietvertrag aufgeführt. jetzt trennen sie sich und der mann zieht aus, sie bleibt weiter darin wohnen. die miete kommt jetzt auch von ihrem konto.
kann es hier stillschweigend zu einem mietvertrag kommen? oder bleibt der alte bestehen mit dem mann?
so, wenn ich sie aber gar nicht als mieterin möchte, was mach ich dann....?
da es sich bei dem mietvertrag den ich mit dem mann geschlossen habe um einen befristeten handelt kann ich ihm nicht kündigen. sie will ich auf keinen fall als mieterin haben, aber sie zieht auch nciht aus.eine räumungsklage hat vermutlich wenig erfolg. weil er ex ja noch mieter ist....und im mietvertrag steht nicht, dass er dort wohnen muss. würde er weiterhin die miete bezahlen ist ja alles ok, dass problem ist nur, dass sie die miete zahlt.....es ist kompliziert wie ihr seht.
da ich eben schon eininge probleme mit den beiden hatte als sie noch beide dort wohnten möchte ich auf keinen fall, dass sie jetzt als alleinerziehende mutter dort wohnt, weil dann hab ich als vermieter gar keine chancen mehr. und wenn ich dann in 5 jahren in das haus ziehen möchte geht sie nicht raus und ich hab gar keine chance, sollte allerdings der mann weiter der mieter sein, und nicht sie, dann sehen die chancen schon besser aus
5 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Äußerst interessante Frage. Meiner Meinung nach ist sie mit ja zu beantworten.
Ein Vertrag ist ja nichts anderes als das Zusammentreffen zweier übereinstimmender Willenserklärungen. Mit dem Verbleib in der Wohnung und der Übernahme der Mietzahlung hat die Dame konkludent ihren Willen erklärt, ein Mietverhältnis eingehen zu wollen. Du wiederum erklärst dadurch, dass du das wahrnimmst und unwidersprochen lässt, deinen Willen, den Mietvertrag nun mit ihr weiterzuführen.
Interessant ist insbesondere auch die Frage, ob der Vertrag mit dem Mann bestehen bleibt. Ich meine ja, denn eine Kündigung hätte schriftlich erfolgen müssen. Somit hast du nun m.E. mit beiden einen Vertrag, was ja nicht ungewöhnlich ist. Vorteilhaft für dich ist, dass beide gesamtschuldnerisch haften.
Natürlich bietet die Situation immenses Potenzial für einen Rechtsstreit.
Nachtrag: Um _keinen_ Mietvertrag mit der Dame zu schließen, reicht es nach meiner Logik aus, ihr genau das mitzuteilen (belegbar, für etwaige Streitigkeiten): Sehr geehrte Frau Xxx, ich weise Sie darauf hin, dass die Wohnung Yyy bis zum zz.zz.zzzz an Ihren Mann vermietet ist und das Mietverhältnis an jenem Tag endet". Je nachdem, ob eine automatische Verlängerung bei Nichtkündigung vereinbart wurde, solltest du die Kündigung gleich rausschicken - an ihn, Kopie an sie.
Möglicherweise könntest du sie auch rausklagen, weil es sich de facto um eine nicht genehmigte Untermiete handelt. Dann käme aber eventuell eine Gegenklage auf Genehmigung des Untermietverhältnisses - das Prozessrisiko wäre mir zu hoch. Eine Abmahnung könntest du in der Sache aber mal schicken, um die Verhältnisse zu klären und für die Akten.
Quelle(n): http://www.ra-bruckner.at/mediaCache/Der_konkluden... http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kdgform.ht... - coolcat2307Lv 7vor 9 Jahren
Ich kann Dir nur dringend raten, Dich umgehend an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt für Mietrecht zu wenden, denn bei Deinem zukünftigen Handeln brauchst Du Rechtsicherheit und die findest Du hier nicht.
Du muÃt vorsichtig sein, denn wenn Du stillschweigend die Mietzahlung von ihr annimmst, wird sie davon ausgehen, dass Du mit der neuen Mietsituation einverstanden bist. Die Frage ist, ob es nicht einer Kündigung gleichkommt, wenn der Mieter auszieht und keine Miete mehr zahlt, denn das macht ja nun seine Frau. Man könnte also annehmen, er hat die Wohnung an seine Frau untervermietet und das darf er ja vielleicht gar nicht ohne Deine Zustimmung (je nachdem, was in dem Mietvertrag steht). Von daher könnte sein Verhalten evtl. einen Kündigungsgrund darstellen.
Es ist zu verzwickt und Spekulationen hier helfen Dir nicht weiter. Du brauchst einen kompetenten Rat von einem Fachmann auf diesem Gebiet. Also hole Dir schnellstens Informationen, wie Du Dich nun verhalten muÃt. Viel Erfolg!
- HausverwalterLv 7vor 9 Jahren
Zunächst sollte geklärt werden, ob der Zeitmietvertrag nach § 575 BGB wirklich wirksam ist. So muss darin auch der Grund für die Beendigung genannt sein. Ist dies nicht der Fall handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag.
Hier handelt es sich nicht um eine nach § 545 BGB Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses, denn es handelt sich hier um einen neuen Mieter. Wird dem nicht widersprochen, wurde mit der neuen Mieterin ein konkludenter Vertrag geschlossen.
Woher die Miete bezahlt wird ist für den Vermieter irrelevant. Der Mieter muss seinen Vertrag erfüllen. Handelt es sich wie oben erklärt um einen unbefristeten Vertrag, kann man dem Mieter anbieten selbst zu kündigen. Damit ist die Untermieterin gleich mit raus.
Handelt es sich um einen gültigen Zeitmietvertrag ist der Mieter (Mann) immer noch Vertragspartner. Eventuell kann man ihm nach wegen Verstoss von §§ 540, 553 BGB nach § 543 BGB kündigen.
Es sollte hier geklärt werden, wer nun Vertragspartner als Mieter ist.
Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter - SprendlingerLv 7vor 9 Jahren
Solange der Mietvertrag nicht gekündigt wurde bleibt es bestehen. Du kannst hlöchstens den Man darauf aufmerksam machen, dass er auch wenn er ausgezogen weiter für die Wohnung haftet. Wer die Miete zahlt spielt keine Rolle- Vielleicht leidet diue Frau die Miete nur weiter -
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- Anonymvor 9 Jahren
Ja, im Prinzip schon aber warum sicherst du dich nicht rechtlich ab und schlieÃt ganz einfach einen neuen Mietvertrag oder eine Ãnderung zum Mietvertrag ab? Dann wärst du auf der sicheren Seite!