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Wieso ist beim Volksentscheid zur 3. Startbahn des Münchner Flughafens das Umland nicht abstimmungsberechtigt?

... wo das Umland doch betroffener vom Fluglärm ist als die Münchner City? Was soll das denn?

Update:

@blauclever: aber wieso ist das rechtens? gibt es denn keine regelung für volksentscheide, die bestimmt, das das betroffene volk auch befragt werden muss?

5 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Nur der Betreiber und die Stadt München sind zugelassen.

    Der Betreiber will, die Münchner müssen nur noch zustimmen.

    Rein rechtlich also alles im grünen Bereich.

    @Fragesteller: "Die Landeshauptstadt München ist gemeinsam mit dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik

    Deutschland Gesellschafterin des Flughafens München. Der Freistaat Bayern ist zu

    51%, die Bundesrepublik Deutschland zu 26% und München zu 23% an der Flughafen München

    GmbH (FMG) beteiligt."

    Mehr im link:

    http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/DOK/SITZUNGSVO...

  • Bonnie
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Gerade deswegen.

  • vor 9 Jahren

    Weil es nichts nützen würde. Die 3. Startbahn würde man bauen. So oder so!

  • Wilken
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Weil das Ergebnis absehbar ist.

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  • vor 9 Jahren

    Wenn jeder gefragt werden kann, kommt nie was zu Stande.

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