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Wieso ist beim Volksentscheid zur 3. Startbahn des Münchner Flughafens das Umland nicht abstimmungsberechtigt?
... wo das Umland doch betroffener vom Fluglärm ist als die Münchner City? Was soll das denn?
@blauclever: aber wieso ist das rechtens? gibt es denn keine regelung für volksentscheide, die bestimmt, das das betroffene volk auch befragt werden muss?
5 Antworten
- ?Lv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Nur der Betreiber und die Stadt München sind zugelassen.
Der Betreiber will, die Münchner müssen nur noch zustimmen.
Rein rechtlich also alles im grünen Bereich.
@Fragesteller: "Die Landeshauptstadt München ist gemeinsam mit dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik
Deutschland Gesellschafterin des Flughafens München. Der Freistaat Bayern ist zu
51%, die Bundesrepublik Deutschland zu 26% und München zu 23% an der Flughafen München
GmbH (FMG) beteiligt."
Mehr im link:
- Markus R---Lv 6vor 9 Jahren
Weil es nichts nützen würde. Die 3. Startbahn würde man bauen. So oder so!
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