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Anwaltskosten nach Prozess gegen Arbeitgeber?

Hallo,

angenommen man klagt gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber auf Kündigungsschutzklage. Nach Gütetermin, Verhandlung zur Hauptsache, Erledigung des gesamten Papierkrams- was bekommt der Anwalt bei einer Abfindung von 10 000€?

Update:

Danke für deine Antwort. Aber:

1. haben wir einen Vergleich über oben genannte Summe geschlossen, d.h. ich habe nicht verloren, und damit:

2. muss ich den gegnerischen Anwalt nicht bezahlen! Der wird dort ja gleich mit eingerechnet bei deinem Rechner..

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    als rechtsanwaltsgehilfin habe ich es mal überschlagen und da ich nicht die auslagen weiß die dein anwalt hatte, dazu gehören die kopien und schhreibauslagen kannst du evtl. bei diesem streitwert zwischen 1700 - 2000 € rechnen so in der regel wird die rechnung ausfallen....

  • mzi
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Hi,

    in diesem Fall wird jeder seinen eigenen Anwalt zahlen,bzw. die Rechtsschutzversicherung oder gewerkschaft.

    Gruß

  • vor 9 Jahren

    Im Arbeitsrecht trägt jeder seine Anwaltskosten selbst. Die Kostenaufteilung ist daher nicht vom Ergebnis der Verhandlung abhängig. Ausnahme wäre bei einem Vergleich möglich. Weiterhin dürfte der Streitwert sich nicht nach der Abfindungssumme richten sondern nachdem was ursprünglich eingeklagt wurde. BEi 10.000 Euro könnten dies leicht rund 1700 Euro sein. Ohne Gewähr.

  • Raik
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    normalerweise werden die Gerichts- und Anwaltskosten bei einer Güteverhandlung gleich mit entschieden. Am besten so, dass sie der Unterlegene - der Arbeitgeber - bezahlt. Wenn ihr das nicht getan habt dann musst Du jetzt von der Abfindung den Anwalt bezahlen. Dann kommt es auf die Honorarvereinbarung (Streitwert oder Stundenvergütung) an, die ihr verabredet habt. Beim Streitwert geht es nach Tabelle - mit 1.500.- € musst Du min. rechnen.

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