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Brauche Hilfe, ebay problem?

Ich habe bei ebay ein handy gekauft und per paypal bezahlt, ich habe das Handy nicht erhalten und ebay wurde informiert die haben das geprüft und ich habe die Rückerstattung erhalten, nun hat sich der Verkäufer einen Anwalt genommen und er schreibt ich müsste das Geld zurück überweisen. Das Handy wurde angeblich mit einem Päckchen verschickt.

Dabei habe ich doch extra den paypal Käuferchutz.

Soll ich mir jetzt auch einen Anwalt nehmen? oder wie reagiert man richtig darauf?

Update:

bei einem Privat Verkäufer habe ich es gekauft.

Update 2:

Ich habe heute Post von seinem Anwalt erhalten mit der aufforderung ich solle das Geld zurück überweisen.

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Der Verkäufer muss den Nachweis erbringen und bei ihm liegt auch das Risiko. Das steht im Übrigen auch auf den Seiten von ebay. Eröffne einen Fall bei ebay und halte dich dabei an deren Ablaufplan. Ansonsten kann er sich doch gerne einen Anwalt nehmen. Er muss nachweisen, dass er den Artikel verschickt hat. Es reicht nicht aus, dass der Verkäufer einen Postbeleg hat, denn er kann damit theoretisch auch ein leeres Paket verschickt haben. Er müsste nachweisen, dass er ein volles Paket, mit genau diesem Inhalt zu dem beschriebenen Zeitpunkt aufgegeben hat. Das kann er in der Regel nicht. Zudem musst du dir keine Gedanken machen, sofern du dein Geld hast und das Paket tatsächlich nicht erhalten hast, einfach immer an ebay melden und somit alles dokumentiert lassen. Wie gesagt, das Risiko liegt beim Verkäufer, nicht bei dir. Melde es aber auch tatsächlich bei ebay, es gibt Fristen die eingehalten werden müssen. Ansonsten bleib entspannt und antworte ausschließlich über ebay!

    NACHTRAG:

    Was behauptet denn der Anwalt? Ich würde mich auf keine Diskussionen einlassen und dem Anwalt zurückschreiben, dass du einen Fall bei ebay eröffnet hast, du den Artikel nicht erhalten hast und das Risiko beim Verkäufer liegt. Nachweise muss der Verkäufer erbringen, aber mit der Bitte, dass nicht du, sondern ebay der Ansprechpartner in diesem Fall sei. Von daher siehst du dich auch nicht gezwungen eine Handlung zu tätigen, solange ebay nicht über diesen Fall entschieden hat. Natürlich musst du das mit einem Verweis auf die AGB von ebay machen. Lass dich auf keinen Fall von einem Anwalt einschüchtern! Sofern du den Artikel tatsächlich nicht erhalten hast, IMMER ALLES über ebay laufen lassen und sich NIEMALS ausserhalb von ebay äußern!! Schreibe dem Anwalt also, er muss sich mit ebay auseinandersetzen. Die Aktennummer des eröffneten Falls kannst du ihm geben. Rechtfertige dich nur insoweit, dass du keinen Artikel erhalten hast, mehr nicht! Der Anwalt kann viel verlangen wenn der Tag lang ist!

  • vor 9 Jahren

    Hast du bei einem Händler gekauft oder bei einem Privaten Verkäufer?

    O.K. also das Handy wurde als Päckchen verschickt, ein Päckchen ist nicht versichert. Da es sich um einen privaten Verkäufer handelt trägst in diesem Fall du als Käufer das Versandrisiko - es sei denn es wäre versichert verschickt worden!

    Dein Fehler, du hättest auf versicherten Versand bestehen sollen, bei einem teuren Handy wäre es nicht auf 3,- Euro mehr für ein versichertes Paket angekommen oder?

    Nun stellt sich die Frage wie teuer denn das Handy war? Um überhaupt irgendwas einzuklagen bedarf es einer gewissen Höhe.

    Außerdem gibt es in diesem Fall noch ein Problem: der Verkäufer hat es "angeblich" abgeschickt - das ist nicht zu beweisen da, wie schon geschrieben, der Verkäufer keinen Beleg vorlegen kann. Wäre es versichert gewesen hätte er den Geldwert erstattet bekommen - so natürlich nicht!

    Du als Käufer hast das Handy "angeblich" nicht bekommen. Verstehe mich jetzt bitte nicht falsch, aber auch du kannst nicht beweisen dass du das Päckchen NICHT erhalten hast!

    Ist nun die Frage wem man hier im Zweifelsfall glaubt!

    Woher weißt du denn dass der Verkäufer einen Anwalt eingeschaltet hat? Wen er dir dies nur per Mail geschrieben hat dann kann es auch einfach nur eine leere Drohung sein. An deiner Stelle würde ich abwarten. Wenn er wirklich einen Anwalt eingeschaltet hat dann wird dir dieser Anwalt einen Brief schreiben - per Post! Wenn der kommt dann solltest auch du den Rat eines Anwaltes in Anspruch nehmen.

    Ansonsten hast du, falls du die Wahrheit sagst richtig gehandelt, du hast einen nicht erhaltenen Artikel gemeldet und dein Geld zurück erhalten. Für dich ist die Sache erst mal erledigt! Weitere Mails vom Verkäufer würde ich erst mal ignorieren!

  • vor 9 Jahren

    welche versandart war denn maßgeblich , versichert od. unversichert. das ist hier die frage!

  • vor 9 Jahren

    Du must den Fall so wie Du Ihn beschrieben hast an Ebay melden.die werden sich dann darum kümmern,denn Ebay kann es sich nicht leisten schlechte Bewertungen zu bekommen.

    Wenn Ebay den Fall nicht verfolgt ,nehme dir einen Anwalt

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