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Welchen Umgang mit schwierigen Kunden im Gaststättenbereich angemessen?

Was tut man mit Jugendlichen, die offensichtlich "geistesgestört" sind und im Gaststättenbereich nur Unsinn treiben. Sie hören nicht auf dich und machen alles dreckig. Der Begleiter, der auf dieses Kind "aufpassen" soll, dem Alter des Kindes entsprechend, trägt auch keinerlei Verantwortung. Die Eltern der beiden Kinder (schätzungsweise 13-16 Jahre alt) sind abwesend.

Wie wäre der richtige Umgang? Wie gesagt: reden bringt nichts. Wenn man sie mit Gewalt aus der Tür bringen würde, würden sie wieder reinkommen.

Update:

Schon mal gute Antworten! :))

Möchte nur nochmal anmerken: ich bin mir sehr sicher, dass es sich um Jugendliche handeln, die ADHS haben könnten (kenne die Symptome jetzt nicht wirklich, aber sie fassen alles an und können einfach nicht sein) oder haben wirklich eine Art Störung beim Denken/Entscheiden.

Ist es erlaubt, die Kinder "mit Gewalt" (also an die Schulter fassen und aus der Gaststätte drücken) zu entfernen oder soll man dies wirklich nur der Polizei hinterlassen?

Update 2:

Der Begleiter ist meiner Meinung nach genauso alt wie das Kind. Kann in dem Alter nicht wirklich Verantwortung übernehmen und kann auch nicht auf das Kind wirklich aufpassen. Er meinte die ganze Zeit nur, dass er keinen Einfluss auf das Kind haben könne und er ihn alles machen lassen müsse. Was für ihn das Aufpassen bedeutet,.... bleibt mir ein Rätsel.

9 Antworten

Bewertung
  • kaelon
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn du auf der absolut sicheren Seite sein willst, dann sprich mit der Begleitperson.

    Wenn es sich nicht bessert erteilst du der Begleitperson und den Kindern Hausverbot.

    Weigern sie sich immernoch zu gehen rufts du die Polizei an und lässt das Hausverbot durchsetzten und erstattest Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

    Das entfernen der Personen überlässt man vor allem bei Kindern am besten der Polizei, um jede dumme Situation zu vermeiden.

    Jugendschutzgesetz §4 ( das hängt auch an deiner Arbeitsstelle)

    § 4 Gaststätten

    (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

    (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

    (3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

    Soll heißen unter 16 Jahren darf sich kein Kind ohne die Begleitung eines Erziehungsberichtigten in der Gaststätte aufhalten, oder der Wirt macht sich eines dicken Verstoßes gegen das JuschG strafbar.

    Quelle(n): Mein Beruf
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Polizei rufen!

  • Ulli
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Hausverbot

  • Wenn die Begleitperson unter 18 j. ist, haben alle 3 ohne eine erwachsenen Person nichts in einer Gaststätte zu suchen. Ich würde sie nicht anfassen, aber ausdrücklich Hausverbot geben und wenn das nicht fruchtet die Polizei rufen.

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  • vor 9 Jahren

    ein Hausverbot aussprechen und wenn das nicht beachtet wird die Polizei rufen und die Unruhestifter entfernen lassen.

  • vor 9 Jahren

    Polizei rufen, anzeigen und dann ein Hausverbot aussprechen.

  • vor 9 Jahren

    Verbiete allen 3 den Auftenhalt in der Gaststätte, Du hast dort Hausrecht. Sollten sie trotzdem wieder reinkommen, mußt Du die Polizeit zur Hilfe holen.

    Was meinst Du mit: Der Begleiter, der auf dieses Kind "aufpassen" soll, dem Alter des Kindes entsprechend, trägt auch keinerlei Verantwortung. Ist der Begleiter so alt, wie die beiden Kinder?

  • mm
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Im Zweifelsfall hat der Wirt immer noch das Hausrecht.

    Es geht ja nicht nur um ihn, sondern auch um die anderen Gäste. Randalierende Gäste können andere dauerhaft vergraulen / deren Sachen beschädigen - und der Wirt ist der angear$chte.

    Polizei rufen und die das regeln lassen.

  • vor 9 Jahren

    da benötigst du Beistand > wenn diese Jugendlichen zu großen Unfug anrichten und die Eltern nicht erreichbar sind (evtl. auf dem Handy anrufen?)

    falls dies nichts nützt > evtl. sogar die Polizei > wegen Sachbeschädigung herbeirufen.

    Ich weiß schon - es ist alles leichter gesagt als getan > doch ich würde diese Jugendlichen genau so dreckig machen > wie die evtl. meine Gastätte.

    Bekomme dann zwar auch eine Strafe > doch irgendwas sollte man ja auch tun dürfen > wenn reden so absolut auf taube Ohren stößt > BASTA <

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