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Warum ist das Grundgesetz das oberste Gesetz in Deutschland?

Ich hoffe auf plausible und ernste Antworten, die ich als Antworten für Sozialkunde bei dem Prüfungskomplex Grundrecht verwenden kann, da ich nichts zum Thema Grundgesetz im Netz finde.

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Ob man das GG als "oberstes Gesetz" bezeichnet, ist eine Geschmacksfrage - geschrieben steht das so nirgendwo.

    Die Verfassung legt Rechtsgrundsätze des Staates fest, auf denen alle anderen Gesetze aufbauen. Deshalb ist es in erster Linie für den Gesetzgeber von Bedeutung - für den einzelnen Bürger entfaltet es keine unmittelbare Wirkung.

    Bitte nicht Grundrecht und Grundgesetz verwechseln. Die Grundrechte sind (nur) ein Teil des Grundgesetzes.

  • vor 9 Jahren

    das Grundgesetz ist die für Deutschland gültige Verfassung.Darin sind die für alle Deutschen und in Deutschland lebenden Bürger gültigen Gesetze verankert.U.a. die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1GG). Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich(Artikel 3 GG)

    Das GG für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 mt mehr als zwei drittel Mehrheit vom deutschen Parlament verabschiedet.

    Nach der Wiedervereinigung wurde das GG vom vereinigten Deutschland übernommen und ist damit weiterhin für ganz Deutschland gültig.

  • vor 9 Jahren

    Das Grundgesetz wird in anderen Ländern Verfassung genannt.

  • vor 9 Jahren

    Das Grundgesetz schützt:

    den Deutschen Staatsbürger

    vor eventueller Willkür,

    die Würde des Menschen,

    garantiert Religionsfreiheit,

    schenkt Wahlberechtigung, ect.

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  • vor 9 Jahren

    Weil das Grundgesetz gut für die Politiker ist um das Volk zu Unterdrücken.

    Das Grundgesetz kann jederzeit Willkürlich von den Politikern zum Eigenem und Lobby Wohl geändert werden was nicht immer zum Wohle des Volkes ist.

    Seit 1949 wird dem entmündigtem Deutschem Volke eine Verfassung vorenthalten, weil über eine Verfassung müsste ja das Volk Entscheiden, was ja gegen die Interessen der Politiker und deren Lobby wäre.

  • vor 9 Jahren

    Das ist es nur dann, wenn verfassungsrechtliche Anliegen betroffen sind, ansonsten können andere Bundesgesetze (z.B. im Arbeits- Sozial- oder Verwaltungsrecht) gleichrangig sein.

    Wenn du z.B. vor dem Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz abgewiesen wurdest, kannst du eben nur dann nach Karsruhe gehen, wenn Verfassungsrecht involviert ist, ansonsten würde deine Klage für unzulässig erklärt.

  • vor 9 Jahren

    weil es ein Grundgesetz ist?

  • vor 9 Jahren

    Das Grundgesetz, als "Provisorium für den aus den 3 westlichen Besat-

    zungszonen entstanden Rumpfstaat" sollte nur "bis zum Eintritt eines

    Ereignisses" - nämlich die Wiedervereinigung der getrennten Teile

    Deutschlands - gelten und durch eine vom gesamten Volk "in freier, ge-

    heimer, unabhängiger Wahl beschlossenen Verassung" abgelöst werden.

    Dieser ursprünglich in Art, 146 GG vorgesehene Beschluss wurde von der

    "politischen Klasse" bisher verhindert, für die es so bequemer ist, ihr grund-

    gesetzwidriges Machtmonopol beizubehalten, was mit einer vom Volke be-

    schlossenen Verfassung kaum möglich wäre.

    "Alle Staatsmacht" soll laut GG "vom Volke ausgehen", und die Parteien

    "an der politischen Willensbildung mitwirken" - aber tatsächlich hat das

    Volk nichts zu sagen und die Parteien machen "alles alleine". - Das wird

    begründet mit angeblich "stellvertretend stattfindender Herrschaft des

    Volkes", der so genanten "repräsentativen Demokratie".

    Ein prominentes Mitglied des Rates, Prof. Carlo Schmid, erklärte 1948:.

    "..Das Grundgesetz für das Staatsfragment muß gerade aus diesem seinem

    inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige

    Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgeset-

    zes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entste-

    hen können. "

    "Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wo-

    nach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten

    wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: >>An

    dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung be-

    schlossene Verfassung in Kraft tritt<<,“ Siehe:

    http://www.natuerlicheperson.de/deutschland/was-he...

    Jedoch genau das, was nach dem Willen der Mitglieder des Parlamentarischen

    Rates undenkbar war, geschah nach 1989 - die "politische Klasse" bestimmte -

    ohne das Volk zu befragen - "das Grundgesetz ist die neue Verfassung ge-

    nannt Grundgesetz".

    Siehe hierzu Staatsrechtler Prof. H. von Arnim:

    "Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals

    zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, des-

    sen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein

    Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern,

    über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und

    Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler

    behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen...“

    Bitte hier weiter lesen:

    http://deinweckruf.wordpress.com/2010/09/11/hans-h...

    Eine beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereichte

    Beschwerde wegen der ausbleibenden, in "freier, unabhängiger, geheimer

    Wahl" vom Volke zu beschließende Verfassung wurde abgelehnt, Begrün-

    dung:

    Wir hätten ja "eine Verfassung, genannt Grundgesetz."

    Siehe auch:

    "Wiedervereinigung und Grundgesetz"

    http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verfassungsgesc...

    "Warum Deutschland eine Verfassung braucht" - dort siehe Kapitel

    "Schluss mit dem Provisorium"

    °Bei den Beratungen zum „Grundgesetz für die Bundesrepublik“ 1948

    war klar, dass damit keine neue Verfassung geschaffen werden sollte,

    sondern lediglich eine Art Satzung oder Geschäftsordnung für eine Über-

    gangszeit..."

    "....Es bleibt aber ein Manko, dass die Deutschen bis heute nicht in einer

    Volksabstimmung über ihre Grundordnung explizit abstimmen konnten ..."

    "...Die letzte wirkliche Verfassung der Deutschen war jene des >>Deutschen

    Reiches<< nach dem Ersten Weltkrieg, der >>Weimarer Republik<<“.

    (Sie wurde durch das "Ermächtigungsgesetz" im März 1933 außer Kraft

    gesetzt und damit die Diktatur des "Dutzendjahrtausends" ermöglicht.)

    http://www.ddp-partei.de/verfassung/warum-deutschl...

    "...„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit

    Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit

    an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen

    Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

    "Danach dürfte die Bundesrepublik Deutschland, juristisch genau genom-

    men, überhaupt keine Verfassungsorgane haben, denn unser Grundgesetz

    ist nach dem eindeutigen Wortlaut des Art. 146 keine Verfassung, sondern

    nur ein Provisorium, das von einer vom Volk gemeinsam verabschiedeten

    Verfassung ersetzt werden soll.." siehe:

    http://www.buergeranwalt.com/02-ra-storr-standpunk...

    Die Präambel zum GG; "Das Deutsche Volk" hat sich .... "dieses Grundgesetz

    gegeben" - aber es hat es doch weder "gegeben" noch akzeptiert?

    Quelle(n): http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4ambel_des_Gru... http://www.freiewelt.net/nachricht-2191/60-jahre-d... http://www.lorenzkirche.citykirche-magazin.de/imag... http://www.zeitgeist-online.de/exklusivonline/doss... "... Angela Merkel erschien selbst in den Nachrichten, um mitzuteilen, dass es „kein Geheimnis“ sei, dass sie gegen eine direkte Beteiligung der Bürger und Volksentscheide sei; kurz: Auf Köhlers Anregungen reagierten „Politiker bis hin zur Bundeskanzlerin mit schroffer Ablehnung."1 http://www.kritisches-netzwerk.de/forum/deutschlan...
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