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Ist die Krankenkasse, die sich die "Nr. 1" nennt, wirklich die beste?
Gemeint ist die TK. Mir stand für einen Monat, genauer vom 06.10. bis 06.11.2011 Krankengeld zu. Nach etlichen Widersprüchen gegen die von dort ergangenen Bescheide, kam dann ein Schreiben des Sachbearbeiters: Ich habe die Rechtslage falsch eingeschätzt und bitte um Entschuldigung. Das war im Mai d. J. Dennoch wurde der Anspruch falsch berechnet. Das nächste Widerspruchsverfahren läuft.
Wie seht Ihr das? Welche Erfahrungen habt Ihr mit Eurer Krankenkasse gemacht? Und was machen die Menschen, die auf das Geld für ihren Lebensunterhalt dringend angewiesen sind? Da reicht doch die Entschuldigung der "falschen Einschätzung der Rechtslage" nicht.
4 Antworten
- GotlandLv 6vor 9 JahrenBeste Antwort
Liebe Fragestellerin..............,
du stellst eine Frage hier bei YC wo ich nicht weiß ob ich darüber lachen oder weinen soll weil , zu 100% nimmt deine Krankenkasse dich weder für voll gar ernst und dieses ist völlig normal bei den Krankenkassen , warum ? ganz einfach , die Krankenkasse kann garnicht genug fressen wie sie auf dich schei**t ! weil, kranke Menschen haben zu 100% garnicht die Kraft gegen die Krankenkasse gegenan zu stinken und in der Regel wissen das die Krankenkassen.
Naja und wenn solch Doofnase von Kassenmitglied mal doch gegenan fotzt....tja. da werden dann ganz schnell Schreiben mit Widersprüche vom Mitglied in den Scanner gejagt...äh,tschuldigung,ich meinte Reißwolf.... und plötzlich weiß man dann garnichts von solch Schreiben und reibt die Händchen in Unschuld.
Daher rate ich jedem der Ärger/Zoff mit seiner Krankenkasse hat :
1. wenn ihr einen Widerspruch schreibt , dann bitte immer unbegründet ! d.h., das ihr schreibt: "..hiermit lege ich form und fristgerecht unbegründet Widerspruch zu dem Schriftstück mit dem Akteinzeichen XYZ vom xx.xx.xxxx ein und erkenne weder den Inhalt nebst das Ergebnis an, ferner wird um Bestätigung dieses Schreibens gebeten...." .
Warum unbegründet ? ganz einfach, wenn ihr Gründe hineinschreibt wird die Krankenkasse diese genannten Gründe nicht anerkennen bzw. sie wird ihre Gründe für Ablehnungen usw. als gerechtfertigt ansehen und euren Widerspruch als nicht statthaft ansehen bzw. begründen .
2. dieses Widerspruchschreiben schickt ihr bitte und das ist kein Witz ! , mit einem Gerichtsvollzieher ! , dieser kostet zwar mehr als ein herkömmliches Einschreiben/Rückschein bzw. Einwurfeinschreiben aber.... die Krankenkasse wird nicht behaupten können das ihr entweder nur ein weißes Blatt Papier geschickt habt bzw. das sie niemals was erhalten hat von euch,da der Gerichtsvollzieher solch Schriftstück in eurem Auftrag überstellt. Auch wenn manche meinen das machen Gerichtsvollzieher nicht,der irrt weil diese "..habe nur ein weißes Ballt Papier erhalten" Masche leider zur Regel geworden ist und auch wenn ihr was per Einschreiben/Rückschein sendet....ihr müsst es beweisen das ihr wirklich der Gegenseite ein beschriebenes Blatt Papier zugesandt habt und nicht die Gegenseite ! . Der Gerichtsvollzieher nimmt je nach Gerichtsbezirk zw. 30€ und 60€ , und ihr geht nur einfach zu eurem zuständigen Amtsgericht hin und fertig . Ja o.k. 30€ bzw. 60€ sind viel Geld aber, das ist ein gut anglegtes und investiertes Geld weil, wenn ihr wirklich zu 100% Recht bekommen wollt und die Krankenkasse derart mit euch umgeht das es irgendwann zu einem Sozialgericht wandert der Fall............dann ist dieses Geld wirklich bestens investiert worden,da die Krankenkassen gerne sich verleugnen und Schriftstücke von euch sehr oft in die Versenkung jagen.
3. sucht euch dann einen Fachanwalt für Sozialrecht , weil solch Anwalt ist der richtige Anwalt wenn es um Ärger/Zoff und Probleme mit der Krankenkasse geht ! bitte... bitte niemals sich nen normalen Anwalt nehmen da diese Vögel zu 100% euch nicht ädaquat vertreten können und bei sozialrechtlichen Sachen zu 100% völlig versagen.
Wenn jetzt der Spruch kommt dafür habe ich kein Geld weil ich bin HARTZ4-Bezieher oder ich bin krankgeschrieben und bekomme Krankengeld , habe nur eine kleine und karge Rente usw., geht bitte zu eurem zuständigen Amtgericht d.h. zu einem sog.Rechtspfleger und beantragt einen sog. Beratungbeihilfeschein für Rechtsanwälte und auch einen sog. PKH-Antrag also einen Prozeßkostenhilfeantrag .
Was nun aber die Fragestellerin betrifft....................... ich würde mir an deiner Stelle einen Fachanwalt nehmen........ das riecht nach Ärger und mega Zoff welchen du mit deiner Krankenkasse hast.
Krankenkassen die sehr dubios und kurios arbeiten wenn Mitglieder mal Widerspruch einlegen sind:
- Barmer
- AOK
- TK
- IKK
- TKK Mobil
- Knappschaft
- Knappschaft-Bahn-See
achja......... die Barmer und die AOK sind Spitzenreiter was es betrifft sich selbst zu verleugnen bzw. zu behaupten man habe vom Mitglied nie etwas erhalten !.
PS: wenn alle Stricke reissen dann wechselt die Krankenkasse einfach ! das Recht habt ihr , auch Arbeitslose haben dieses Recht ! (da wir eine freie Krankenkassenwahl haben in DE). Die Kündigung kurz und knapp schreiben und ihr seit auch nicht verpflichtet eurer alten Krankenkasse die neue Krankenkasse zu nennen ! und schickt dieses Schreiben bitte wie bei Pkt.2. beschrieben .
PS2: solltest du liebe Fragestellerin noch Fragen haben in deinem Fall......... einfach ne PN schicken und ich helfe wo ich helfen kann !
Quelle(n): Rettungsassistent im Lkr.Ostholstein - Anonymvor 9 Jahren
Ich bin ebenfalls in der TK und sehr zufrieden mit ihnen. Denn sie haben mir stets geholfen wo sie konnten. Und glaube mit...ich musste sie öfters als mir lieb ist in Anspruch nehmen und ich kann mich nicht erinnern das irgendwas mal falsch gelaufen ist.
Ach übrigens: Ich habe da weder Verwandte / Bekannte oder Freunde sitzen, noch arbeite ich dort.
Du solltest daher ein wenig Nachsicht üben..denn so was kann immer mal vorkommen. Und da ist es egal bei welcher KK du gerade bist. Es sind alles nur Menschen die Fehler machen..genauso wie du auch...!
- Anonymvor 9 Jahren
Ja bin auch in der TK ja die ist die Nummer 2
"Leistungsdauer
Laut § 48 SGB&nbs;V wird Krankengeld wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb einer Frist von drei Jahren gezahlt (Blockfrist). Diese Drei-Jahres-Frist ist eine starre Frist und beginnt grundsätzlich mit dem ersten Auftreten einer Erkrankung. Die Zeit einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber wird als Bezugszeit von Krankengeld mitgerechnet, sodass in diesem Fall de facto nur 72 Wochen Krankengeld beim Vorliegen derselben Krankheit durch die Krankenkasse gezahlt werden muss. Nach Beginn eines neuen Drei-Jahres-Zeitraumes besteht wegen derselben Krankheit ein erneuter Anspruch auf Krankengeld nur dann, wenn der mit Krankengeldanspruch Versicherte in der Zwischenzeit mindestens 6 Monate wegen dieser Krankheit nicht arbeitsunfähig und erwerbstätig war bzw. der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand. Eine andere Erkrankung erzeugt eine neue unabhängige Drei-Jahres-Frist."