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Kann mich eine fremde Person anzeigen, weil ich ab und zu mal Kiffe?
Die Mutter von einem Freund merkt, wie ihr Sohn mit roten Augen und strammen Kifferblick nachhause kommt. Zuvor war er mit mir unterwegs gewesen. Nun meint die Mutter sollter er noch einmal so nachhause kommen so bekomme ich eine Anzeige! Ich denke mir solange ich nichts zuhause habe kann mir niemand was nachweisen, zudem ja die einnahme nicht Illegal ist, doch bi ich damit im Recht ?
11 Antworten
- blaucleverLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Ja, sie kann.
Am besten wendest du dich mit dieser Frage aber an die nächste Polizeidienststelle. Dort sind die Leute erfahrungsgemäß sehr auskunfts- und hilfsbereit.
- Anonymvor 9 Jahren
der konsum ist vollkommen legal...... der besitz dagegen nicht ...
- WilkenLv 7vor 9 Jahren
Sie kann, kiffen ist verboten. Nachweisen lässt es sich durch einen einfachen Drogentest.
- vor 9 Jahren
Warum soll die Einahme nicht illegal sein?
Pass mal auf!
Wer Drogen nimmt ist meistens dumm und arm?
Welche Menschen kennst du bitte die es finanziell oder akademisch weit gebracht haben und Drogen nehmen? Ich? Keine.
Wer Drogen nimmt hat auch keine sehr hohr Lebenserwartung.
Also verbau dir lieber nicht die Zukunft!
Zu deiner Frage:
In Deutschland ist Cannabis im der Anlage 1 des "Betäubungsmittelgesetz" erfasst und ist somit nicht verkehrsfähig. Die Einahme wird wohl verboten sein, da auch in Deutschland Cannabis auch medizinisch kaum zum Einsatz kommt. Auch eine einheitliche Definition der "geringen Menge", also einer Menge, die zum Eigenbedarf straffrei ist, gibt es bis heute nicht. Das alles wird auf Bundesebene geregelt. Es hängt alles von der Menga ab die du ab und zu mal Kiffst. Und anzeigen kann sie dich jederzeit.
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- vor 9 Jahren
hi sorry aber über sowas redet man nicht sondern geniest es in aller ruhe mit seinen freunden......es ist halt leider mal bei uns verboten ...warum weià ich selber nicht ....ich finde das der alkohol verboten gehört....aber naja machs und rede nicht darüber...oder lass es sein.
- mausgrauLv 4vor 9 Jahren
Kommt ganz drauf an, wie alt man ist...
Wie mein Vorgänger schon schrieb, ist der Konsum nicht strafbar, der Erwerb schon. Aber einem Kind (oder auch Jugendlichem) würd ich das nun nicht gerade empfehlen! Deshalb seh ich Dich hier auch ein wenig in der Pflicht (zumindest moralisch gesehn)
- CatanLv 6vor 9 Jahren
droh ihr in diesem fall ihren sohn deinerseits anzuzeigen... dann kann sie sich das nochmal überlegen...
- ♥ griseldis ♥Lv 4vor 9 Jahren
warum machst du das überhaupt,was hast du denn davon ?? ausser das du deine gesundheit ruinierst . ich kann diese mutter sehr gut verstehen.!
- ProfessoressaLv 7vor 9 Jahren
Anzeigen darf sie Dich auf Verdacht hin und wenn Du nichts hast, dann passiert Dir (eider) auch nichts.
- ZoeLv 4vor 9 Jahren
Mal abgesehen davon, dass ich es absolut überflüssig finde, wenn man sich mit dem Zeug zudröhnt - WESWEGEN will sie dich denn anzeigen? Hast du es ihm gegeben/verkauft/ihn angestiftet/ihn gezwungen?