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marisol fragte in UmweltSonstiges - Umwelt · vor 9 Jahren

Zu großen Baum fällen - gibt es Grenzen?

hallo, wir haben einen kleinen garten ca 3,5 x 3 m (maximal) und hier steht ein riesen Baum (Haselnuss) gibt es eine bestimmte richtlinie wie viel % z.b. ein Baum im Garten einnehmen darf? ich fühle mich sehr beeinträchtigt da der Baum echt riesig (geschätzte 20-25 m) ist, von Sonne keine spur. Der Garten nützt im Grunde also nichts, da man eh keine Sonne abkriegt. meine Frage: kann ich beantragen dass der Baum gefällt wird? Wer müsste die Kosten tragen (bin zur Miete)? und gibt es eine Möglichkeit wie ich trotzallem den Baum fällenlassen kann?

DANKEEE :)

Update:

Liebe leute wollte wissen ob ich fordern kann dass der baum gefällt wird. Der baum ist echt riesig wir wohnen seit letztem winter da. Aber im winter war der baum natürlich kahl und wirkte bich SO gross. Wohne in münchen da gibts leider eine baumschutzverordnung. Und es ist definitiv haselnuss am boden lagen im winter noch früchte. Ich verstehe de baumschO nicht -.- also nicht 100%

6 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    1. wo kein kläger, da kein richter ...

    2. man kann ja ein bisschen nachhelfen vor dem eigenhändigen fällen ...

    3. ordnungsamt

    4. bezahlen muss der, der eine arbeit in auftrag gibt ...

    5. in kleinen ortschaften übernehmen das hilfreiche nachbarn. gelegentlich auch die freiwillige feuerwehr als "notfallübung", vorausgesetzt, ein tragl bier steht für nachfolgende löscharbeiten zur verfügung ...;)

    @.**.: Auf dem Land gibt es genug Leute, die vom Baumfällen etwas verstehen. Beispielsweise kann man auch in einem winzigen Garten einen Baum von oben nach unten abschnittsweise in handliche Stücke zerlegen ...

    Selbst schon öfter durchgeführt - problemlos.

  • .**.
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    DU kannst den Baum überhaupt nicht fällen lassen, weil du nur Mieterin bist. Wenn überhaupt, kann der Eigentümer ihn fällen lassen. Dir bleibt also nichts anderes übrig, als dich mit deinem Vermieter auseinanderzusetzen. Du schreibst leider nicht, wie lange du schon in der Wohnung wohnst, allerdings ist ja nicht davon auszugehen, dass der Baum über Nacht 20 Meter in die Höhe geschossen ist. Wenn er schon so groß war, als du eingezogen bist, solltest du dich mal fragen, warum du eine Wohnung mietest, in der du dich von den vorhandenen Gegebenheiten sehr beeinträchtigt fühlst. Im übrigen: die Fällung eines Baumes von der Höhe in einem so winzigen Garten ist mit Nachbarschaftshilfe nicht zu schaffen. Professionell durchgeführt kann es in die Tausende gehen, ich würde deshalb nicht auf das Wohlwollen des Eigentümers hoffen.

  • Habu
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Es gibt Grenzen, Ihr könnt nicht alles fällen und es kann richtig teuer werden.

    Bei uns ist das Gartenbauamt zuständig und entscheidet das . Da ihr zur Miete

    wohnt hab ihr kein Mitspracherecht

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Im Moment wird er stehen bleiben müssen, damit die Vögel nicht bei Brut und Aufzucht gestört werden. Ab Oktober könnte er gefällt werden, wenn er zu nah an Wohnbebauung steht oder Wasserleitungen beschädigt oder irreparabel krank ist. In Bremen muss der Abstand zur Wohnbebauung kleiner als 5m sein, damit der Baum gefällt werden darf. Es kann sein, dass man eine Ausgleichspflanzung von euch verlangt. Dafür würde sich ein klein bleibendes Bäumchen wie zB eine Felsenbirne eignen.

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  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Sollte der Baum für eine sehr dunkle Wohnung sorgen, dann muss der Vermieter das abstellen. Ansonsten ist das Sache des Vermieters, d.h. sein Baum, an den du nicht die Hand legen darfst. Haselnuss ist aber nichts wertvolles. Wer halbwegs mit den Geräten um gehen kann, sollte das Ding klein bekommen. Schlag doch deinem Vermieter vor, dass du ihn, den Baum, nieder machst.

    P.S.: Du meinst bestimmt Walnuss, die können wirklich so hoch werden, aber doch nicht Haselnuss(?)

    P.P.S.: Haselnuss wird bis zu 10m hoch.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Haselnuss#Merkmale

  • vor 9 Jahren

    Wenn es keine baumschzutzverordnung gibt kannst du loslegen.

    als grundbesitzer musst du zahlen. oder es helfen nachbarn.

    feuer vielleicht wenn sie das als Übung tarnen.

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