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Mietvertrag für ein Zimmer?

Ich wohne bei jemanden als Untermieter, ich habe ein Mietvertrag für ein Zimmer unterschrieben. Jetzt meine Frage, darf der Vermieter während meiner Abwesenheit das Zimmer betreten? Hat der Vermieter mir vorzuschreiben, wie ich in meinem Zimmer zu leben habe?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Selbst wenn der Vertrag nur mündlich abgeschlossen worden wäre, darf der Vermieter ohne Not nicht in die Wohnung oder Zimmer eintreten.

    Lt. Artikel 13 Grundgesetz

    (1) Die Wohnung ist unverletzlich.

    (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • vor 9 Jahren

    Der darf nicht einfach dein Zimmer betreten. Das ist wie bei einer Mietwohnung. Da darf der Vermieter auch nicht einfach reingehen. Er darf dir auch nicht vorschreiben wie du dort zu leben hast. Nur wenn du z.b. jeden Abend dort laute Partys veranstaltest kann er dir das schon untersagen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Nein, dein Vermieter darf dein Zimmer nicht einfach so betreten (es sei den er hat einen begründeten Verdacht, dass du eine Straftat begehst , die er nur dann verhindern kann, wenn er deine Wohnung betritt, außerdem darf das Betreten in diesem Fall keinen Aufschub dulden.)

    Jain, er kann dir natürlich vorschreiben wie laut du deine Musik machen darfst (Ruhezeiten) etc.

    Außerdem kann er dir Maßnahmen vorschreiben die dem Erhalt des Zimmers dienen (regelmäßig lüften etc.) Aber Prinzipiel ähnlich wie eine normale Wohnung (ggf. wenn von dir aktzeptiert eine "Hausordnung")

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Nein. Für dich gelten ganz normal die Mieterrechte. Wenn dein Zimmer nur ein Zimmerschloß mit einfachem Schlüsselbart hat, kannst du dir im Fachhandel ein Steckschloß besorgen. Das wird nach umschließen mit dem Zimmerschloßschlüssel ins Zimmertürschloß gesteckt, abgeschlossen und der Schlüssel abgezogen. Dafür hat der Vermieter dann keinen Schlüssel.

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  • vor 9 Jahren

    Nein, es bleibt Dein Bereich

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