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Instandhaltungspflicht?

was tun wenn die Miterbin sich zur dringend notwendigen Instandhaltung und der damit verbunden bezahlung der Handwerkerrechnung verweigert und alles blockiert, ebenso sich verweigert die Handwerkerrechnugen vom gemeinsamen girokonto der Erbengemeinschaft zu bezahlen zu lassen?

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    in einer erbengemeinschaft ist das alles sehr schwer, weil sämtliche zahlungsverpflcihtungen von allen erben aus der erbengemeinschaft untereichnet sein müssen, damit eine rechnung vom konto bezahlt werden kann..

    es gibt ausnahmen zb. das bestimmte rechnungen auch ohne allen unterschriften vom zuständigen kreditinstitut getilgt werden dürfen..

    bei deiner frage stellt sich wiederrum die frage, ist die erbengemeinschaft auf grund einer erbschaft entstanden von einem haus was vermietet wurde oder eine wohnung wo zahlungen des mieters auf das erbengemeinschaftkonto geht ?

    falls ja gibt es nach dem BGB mehrere möglichkeiten:

    1. der mieter kann diese rechnung selbst bezahlen und handwerker beauftragen um instandhaltungen vornehmen zu lassen, diese rechnung kann er dann durch einen anwalt bei euch als erbengemeinschaft geltend machen wobei für euch weitere kosten in form von anwaltskosten hinzukommen...

    2. ihr in der erbengemeinschaft müßt und könnt diese zahlungsverpflichtung vorerst aus eurem privatvermögen auslegen und via anwalt gegen die miterbin vorgehen, wobei diese dann sämtlich zusätzlich entstehende kosten zu tragen hat...

    3. ihr habt die möglichkeit als erbengemeinschaft das konto an das gericht abzugeben durch einen betreuer der dann sämtliche dinge regelt, was ihr als erbengemeinschaft nicht hinbekommt...

    ich empfehle euch, euch zu einigen, weil auch ein handwerker einen vollstreckbaren titel gegen eine erbengemeinschaft erwirken kann was zur folge haben kann das eine kontopfändung vorgenommen wird, hierzu bedarf es keine genehmigung der erbengemeinschaft , außer kosten die von euch allen zu tragen ist

  • vor 9 Jahren

    Rechtsanwalt konsultieren.

  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Mit diesen dürftigen Angaben kann man nichts anfangen außer dem Rat, sofort einen Anwalt zu konsultieren.

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