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gibt es wirklich keine handhabe wenn aus unerfahrenheit ein 24monatiger fitnessvertrag unterschrieben wurde?

Ich wurde dadurch überrumpelt das der Trainer sagte ich solle unter sonstige Vereinbarungen "Außerordentliches Kündigungsrecht 1 Monat " eintragen und mir somit die Meinung vermittelte, dass ich jederzeit kündigen kann. Da ich in der Beweislast der Täuschung bin, habe ich wohl keine Chance, oder?

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    leider nicht das muss ich dich enttäuschen#

    ein trainer hat keine befügnis über sondervereinbarugen zu entscheiden es sei denn er unterzeichnet diese....

    hier steht nun leider aussage gegen aussage und du bist 24 monate an deinen vertrag gebunden... jedes fitnesscenter muss ihre AGBs mitbeifügen aus denen die laufzeit und kündigungsfrist hervorgeht...

    eine außerordenliche kündigung in form von einem monat ist schwer vor gericht durchzusetzen und muss wenn gut nachgewiesen werden warum es sich um eine außerordentliche kündiung handeln solll bzw. muss dieses gut begründet sein...

    sorry hier hast du leider auf der rechtlichen basis keine möglichkeit etwas zu tun, würde dir gerne etwas anderes sagen....

  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    ein mündiger verbraucher weiß, was er unterschreibt.

  • vor 9 Jahren

    Nicht Wissen schützt vor dem Gesetz nicht vor Strafe.

    Es ist Deine eigenverantwortliche Aufgabe und Pflicht vorher zu bohren

    und Dich rechts-sicher zu informieren.

    Wissen ist Macht.

  • vor 9 Jahren

    Doch Täuschung,das musst du aber beweise etc.

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  • vor 9 Jahren

    Wenn du Glück hast, hat bei Vertragsabschluss keine Einigung vorgelegen, da das Studio deinem Zusatz nicht zugestimmt hat.

    Dann ist der Vertrag von Anfang an unwirksam und bedarf noch nicht einmal einer Kündigung.

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