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Kann ich Schadensersatz geltend machen?
Ich bin zu 50% als gleichberechtigter Erbe an einer erbengemeinschaft beteiligt.
Seit 6 Jahren nun muss ich um mein Recht und auch um meinen erbteil kaempfen.
Der erbteil besteht zum groessten teil aus zahlreichen, vermieteten Wohnung und wirft monatlich einen nicht geraden kleinen Nettogewinn ab.
Die Miterbin ist aber keineswegs gewillt zu teilen oder mir den Gewinn der mein erbteil abwirft mir zu geben. Inzwischen hat nach langem Rechtsstreit das Gericht harte worte gesprochen und die Miterbin bestraft.
Aber nun meine eigentliche Frage: Vor drei Jahren wurde mir die Teilhaberschaft in einer Firma angeboten, ich musste leider ablehnen, nachdem die Miterbin sich erneut geweigeret hat mir meine Mietanteile ( netto ) auszubezahlen, bzw. mir den Zugriff verweigert hat. Der Rechtsstreit war natuerlich langwierig und so ging mir die damalig tolle Chance verloren. Kann ich nun die damalige Miterbin auf Schadensersatz verklagen? Den finanziellen Verlust den ich dadurch hatte, kann ich belegen. Mein monatliches Einkommen waere nach dieser Firmenbeteiligung um das dreifache hoeher als es heute ist.
2 Antworten
- RaikLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
nein. Mögliche Renditen aus einer möglichen Beteiligung die Du möglicherweise nicht anders finanzieren konntest sind nicht Teil des Schadenersatzes. Natürlich kannst Du eine angemessene Verzinsung für die nicht erhaltenen Gelder verlangen.
Genauer erfährst Du es (für kleines Geld) unter http://www.frag-einen-anwalt.de/
- SprendlingerLv 7vor 9 Jahren
Geltend machen kannst Du es, aber ob Du damit vor Gericht durchkommst ist zweifelhaft. Bringe das Haus zur Zwangsversteigerung wegen Auflösung der Erbengemeinschaft. Dann bekommst Du Dein Geld