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Hat ein Hundebesitzer Das Recht einem Andrem Hundebesitzer Zu sagen Leinen sie Bitte Ihren Hund an.?

Hat ein Hundebesitzer Das Recht einem Anderem Hundebesitzer Zu sagen Leinen sie Bitte Ihren Hund an.?

Es hat sich heute folgendes Zu getragen. Ich habe eine Hündin die Ihre Leufichkeit grade hat ( Fast vorbei ) Aber riecht halt noch ganz gut.

Die ich In Körne ausgeführt habe, auf einem Ehemaliger Schienentrasse, welche von der Stadt Dortmund Zum Spazierweg umgebaut wurde. Alls ich dem weg Längs ging und Eine Andere Hundebestzerin mich kommen sah leinte sie Ihrem Hund an aber eine andere Hundebesitzer-in mit 3. kleinen scheu Kläffers hielt das nicht für nötig. Ich Rief Ihr 4 mal zu das meine Hündin läufig sei, aber beim ersten mal habe sie mich nicht verstanden, die drei kleinen Scheu Kläffers haben Natürlich Meine Hündin gesehen, und liefen auch direkt auf meiner Hündin zu. Wobei die Hundebesitzer-in erst meinte sie könne mit mir eine Diskussion erzwingen in dem sie mich nicht verstanden hatte zu meinen ich solle doch einfach weiter gehen.! Wehrend Ihre Pfort_Lecker Rüden auf Meine Hündin zu laufen. Scheuchte ich sie weg. Ablauf der Eskalation Erspare Ich mir. Ich rief die Polizei! Der Einer der Polizeibeamten meinte Ich hätte nicht das recht jemanden zu sagen, er solle seinen Hund Anleinen´´ ????!!!!! Das mache das Ordnungsamt.!! 20 Mai 2012.. Was ist wenn mein Hund eine ansteckende Erkrankung hat? Was ist wen mein Tier mit Jakutin behandelt wurde- und es nicht mit anderen in Berührung kommen soll. !! Ich stellte eine Anzeige! Und würde auch die Presse einschalten. Wer sich nicht mehr wundern kann, ist seelisch bereits tot. Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. ( Sollten das Beamte sein?) Presse Reif. Anlein Pflicht? Verhalten läufige Tiere sich In Ihrem Verhallten nicht anders? Und Gründe würden mich hier interessieren. und hat man das recht einem Anderem Hundebesitzer Zu sagen Leinen sie Bitte Ihren Hund an.? Mir kommen Die Beamten echt Befangen vor !!!!!!!!!!

Update:

In sache Von Kastration Denkern: http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Aj...

Und Sehr WICHTIG In Sache Hormone und wen sie erst mal fehlen.!

http://www.kleintiermedizin.ch/hund/hormon/hormon5...

Update 2:

Und ich Denke mal Jeder Mensch hat das recht so zu lesen und zu schreiben wie er es gelehnt hat.! Wie viele Menschen würden sich sonnst nicht Artikulieren? Ich bin Legastheniker und meine das es mir doch recht gut gelungen ist.

Wenn die meisten sich schon armseliger Kleider und Möbel schämen, wie viel mehr sollten wir uns da erst armseliger Ideen und Weltanschauungen schämen.

Und ich Danke jeden für eine Meinung. Selbst wenn sie meine nicht entspricht. DANKE!!

Update 3:

Ja Sandra. Aber was machst du wenn deine Hündin läufig ist und man erst mit Bus und Bahn Fahren mußt ! um in einen Wald zu kommen? Ja und woran erkannt man das der Wald wo du gelandet bist einsam ist?

Schließlich kann ich ja nicht auf die Hundeauslaufplätze. Und kann doch Nur einen Hund Frei laufenlassen wenn Er auch Abrufbar ist? Trotzen danke Ich die für diese Meinung. ! Man muß denken, wie die wenigsten und reden wie die meisten. Nicht Sprüche sind es, woran es fehlt; die Bücher sind voll davon. Woran es fehlt, sind Menschen, die sie anwenden. !

Update 4:

Im Namen des Volkes? Moment mal Und darf Alls Bürger dieses Landes niemandem sagen das er sein Hund Anzuleinen hat? Das soll mir dieser Polizeibeamte bitte nochmal sagen. Das grenzt ja faßt an Rechtsbeugung.!

Update 5:

narklar klar kann ich ihm Da zu zwingen! Ich habe doch das Recht Ihm zu Sagen!! Leinen sie Bitte Ihren Hund an, Oder Ich rufe die Polizei. Denn ich muß das nicht billigend im kauf nehmen das die Erziehung meines Hundes zerstört, wird und Mein eigener Hund das vertrauen zu mir verliert Schließlich halte ich mich an das Gesetz und leine mein Hund an! Ob ich mit dem gesetz einverstanden bin ist eine Sache. Aber ich Hallte mich daran. Gesetz ist Gesetz Und wem das nicht Passt. Der sollte sich nicht bei mir Beschweren sondern, IM Landgericht.

Update 6:

Schließlich stellt sein Hund zu Meinem ( z.b. gefährdeten ) Hund eine erneute Gefährdung da.

Landes Hunde Verordnung.!!

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Ja, hat er. Bei Uneinsichtigkeit bitte Polizei oder Ordnungsamt verständigen. Danach wird der einsichtiger!

  • ?
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Schau darein,da steht alles wichtige drin.

    http://www.hundeinfoportal.de/dortmund_maulkorb.ph...

  • hajokl
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Hi, ja das hat er. Schließlich gibt es in fast jeder Stadt,Gemeinde, Gegend ein Hundeanleingebot.

    Außerdem ist es eine Sache des Benehmens einem anderen Hundeführer gegenüber bei Begegnung

    einander den Hund anzuleinen wenn er schon mal frei herum läuft.

    Gruß hajokl .

  • vor 9 Jahren

    Ja das hat er, weil Leinenpflicht gilt.

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  • Mach dir mal keine Gedanke wegen der Rechtschreibung, wenn man sich bemüht, versteht man schon, was du meinst.

    Ich dachte, auf öffentlichen Spazierwegen gehören Hunde generell angeleint. Und natürlich darfst du einen anderen Hundebesitzer darauf hinweisen, dass seine Hunde angeleint sein müssen.

  • vor 9 Jahren

    Jeder hat das Recht, jemand Anderen um etwas zu bitten, auch wenn es um das Anleinen geht.

    Aber du hast nicht das Recht, jemanden dazu zu zwingen. Nicht einmal dann, wenn in dem Gebiet Leinenzwang herrscht.

    Das wäre Selbstjustiz und ist strafbar.

    Wenn der nicht angeleinte Hund deinen angreift kannst du den anderen Hundebesitzer verklagen. Auch wenn der andere Hund deinen Hund gegen deinen Willen besteigt und daraus eine Schwangerschaft entsteht, kannst du den anderen Hundebesitzer wegen der entstehenden Kosten und, falls es eine Zuchthünding ist, wegen Ertragseinbußen verklagen.

    Das musst du dann aber vor Gericht beweisen.

  • vor 9 Jahren

    Klar kann er den drauf hinweisen, aber nicht dazu zwingen. Nur weil er selbst nen Hund mit hat, schließt ihn das nicht davon aus, auf die Regeln zum Führen von Hunden im entsprechenden Gebiet hinzuweisen. Das kann er sogar dann sagen, wenn er die Regeln selbst nicht befolgt, aber dann könnte die Reaktion entsprechend aufbrausend sein.

    Also besser Ordnungsamt / Polizei ect. Bescheid geben, wobei die danach auch wenig machen können, wenn der Säumige nach Hause geht / weg ist, und solche Meldungen wahrscheinlich zig Mal am Tag reinbekommen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Ja, wenn der Hund eine Gefärdung darstellt, wäre es besser in anzubinden.

  • HPD
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Einerseits hast Du m.E. völlig Recht. Andererseits......... Polizei ? Anzeige ? Ein wenig übertrieben, findest Du nicht auch ?

    @Weitere Details unendlich : Oh Mann, gib endlich Ruhe, Du nervst !

  • vor 9 Jahren

    Ich denke, die Frau hätte ihre Hunde anleinen sollen, wenn du sie darum bittest. Sind ja nur paar Minuten, dann ist man aneinander vorbei gelaufen und gut ist.

    Ich denke aber auch, du solltest deine Hündin sterilisieren lassen, oder bist du Züchter? Ansonsten sehe ich keinen Grund sie läufig werden zu lassen, stell dir vor es passiert ein "Unfall" und einer besteigt sie,dann hast du Hundebabys.Hast du auch eine anständige Adresse wo die dann unterbringen kannst? Die Welt ist voll mit Strassenhunden und Tierheime sind überfüllt, wir alle müssen verantwortungsbewusst sein damit sowas nicht passiert.

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