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Ist ein Erbschein nötig ?

Laut vorhandenem Testament erhalte ich nur den Pflichtteil von einer Eigentumswohnung (der Erbe ist jedoch eine andere Person). Kann ich meinen Anspruch auch ohne Erbschein stellen oder ist unbedingt ein Erbschein nötig- wenn ja -welche Unterlagen muss ich beim Nachlassgericht einreichen und was kostet so ein Schein? Danke für eine Antwort.

2 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Pflichtteil von einer Eigentumswohnung geht nicht....

    da hast Du was falsch verstanden....

    Der Pflichtteilsanspruch richtet sich immer auf Geld...

    und die Höhe berechnet sich nach dem Wert des ganzen Nachlasses....

    Also nicht dass Du jetzt meinst,

    Dir gehöre ein Stück von der Eigentumswohnung....

    und Deinen Pflichtteilsanspruch musst Du gegenüber dem Erben geltend machen....

    und dafür brauchst Du zunächst mal keinen Erbschein.....

  • vor 9 Jahren

    Einen Erbschein braucht man, er kostet wohl nicht viel. Bei den Unterlagen kommt es darauf an, in welchem Verhältnis du zu der Person gestanden hast.

    Ich wollte jetzt einen Erbschein beantragen, weil meine Tante verstorben ist. Es gibt noch 4 weitere Cousinen/Cousin. Die Geschwister sind alle verstorben. Ich sollte die Adressen von den restlichen Erben beibringen, die Geburts- und Sterbeunkunden meiner Großeltern. Fam.-Buch meiner Eltern hatte ich mit und das Fam.-Buch meiner Tante, von den anderen Geschwistern hätte ich auch Geb.-Urkunde und Sterbeurkunde beibringen müssen. Da es nur um einen geringen Betrag ging, der auf einem Sparbuch war/ist und der dann durch 5 zu teilen wäre, habe ich auf das Erbe des Sparbuchs verzichtet. Beim Nachlassgericht sagte man mir, den Erbschein kann ich auch noch in 30 Jahren beantragen.

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