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Lv 4
? fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 9 Jahren

Maßnahme ablehnen wegen ­geringfügige Beschäftigung?

Also man hat eine geringfügige Beschäftigung und der Sacharbeiter bietet eine Maßnahme an.

Allerdings kann man dann nicht mehr diese Beschäftigung nachgehen, weil sich die Zeiten überschneiden.

Jetzt meine Frage

was würdet ihr tun diese Maßnahme ablehnen, weil man sonst diese Beschäftigung verliert. Oder die Maßnahme Annehemen und wie es oft der Fall ist nach dieser Maßnahme hat man dann überhaupt nichts mehr.

Zum BSP nach ABM, 1 Euro Job Schule danach Pratikum. Also solche Maßnahmen, wo man nichts davon hat. Kann man die Maßnahme ablehnen oder gibt es sperre?

Nicht falsch verstehen es handelt sich nicht um eine Maßnahme, die für drei Jahre geht, sondern ca. in 3-6 Monaten wieder vorbei ist.

Ob man Glück hat wieder was zu finden ist fraglich.

Update:

Da habt ihr was falsch verstanden. Die Maßnahme ist nicht so ausgelegt, dass man noch diese Beschäftigung nach gehen kann. Weil die ist, früh und die Maßnahmen fangen meistens auch zeitig an. Und ABM 1 Euro Job wie bringen die einen in Vollzeit. Ich habe solche Dinge schon durch bei meiner letzten Maßnahme hatte ich Glück überhaupt einen Fuß in die Firma zu bekommen.

Update 2:

Ich habe schon in Vollzeit gearbeitet in einem und anderen Praktikum. Daher brauch ich mich nicht daran zu gewöhnen. Und das alles umsonst, was Geld angeht.

Es geht mir ja nur darum was ihr machen würdet eine Beschäftigung aufgeben für am Ende für nichts?

Update 3:

Das Abstimmen überlasse ich euch, da niemand auf meine eigentliche Frage geantwortet hat.

Update 4:

@BösesBab... Danke damit kann ich was anfangen.

Update 5:

Ist ja nicht so das Ich an meinem jetzigen Job hänge, da es auch Probleme mit dem pünktlichen Zahlen gibt. Naja am Freitag weiß ich mehr, ob ich eine Fahrkarte nach draußen bekomme.

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    rechtlich gesehen gilt folgendes, wenn man SGB II leistungen bezieht

    du bist verpflichtet dich um arbeit zu kümmern damit die staatlichen leistungen nicht mehr anfallen.... bzw. wegfallen... findet man keinen vollzeitjob, ist man verpflichtet nach dem SGB II gesetzt sich eine gerinfügige beschätigung zu suchen und hier spricht man von 400 € job, die aber zum größten teil dann angerechnet werden.. .ziel ist jedoch die leistungsempfänger in ein vollzeitjob zu bringen...

    wenn diese maßnahme vom job center ist, bist du verpflichtet diese maßnahme anzunehmen, da du im leistungsbezug stehst.... hier kann dir bei verweigerung eine sperre bis zu 30 % passieren.... du kannst natürlich versuchen es mit deinem sachbearbeiter zu besprechen las dir seine aussage aber schriftlich geben, damit du auf der sicheren seite bist...

    wenn du also derzeit staatliche leistungen beziehst, ist das amt dien arbeitgeber und du bist nach dem SGB II gesetz verpflichtet jede maßnahme oder fortbildung die von seiten des trägers angeboten wird anzunehmen, so lange du nur eine geringfügige beschäftigung hast, und das amt deine krankenversicherung und rentenbeiträge zahlt... so sagt es das gesetz...

    eine geringfügige beschätigung findest man immer wieder, weil das günstige arbeitsplätze sind, bei denen der arbeitgeber keine krankenkassenbeiträge zahlt

  • Mama
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Diese Maßnahmen sollen dazu dienen einen steuerpflichtigen Arbeitsplatz zu bekommen.

    Diese geringfügigen Arbeitsplätze sind reine Ausbeutung und werden von den ARGE n nicht gerne gesehen,was auch ok ist ....

    Es gäbe mit Sicherheit eine Sperre...überlege Dir genau was Du machst ....

    Gruß Mama

  • .
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    lass dir von deinem berater schriftlich geben, dass du durch die maßnahme einen job bekommst, der besser bezahlt ist wie deine geringfügige beschäftigung jetzt.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Leider verrätst Du uns nicht, was es mit dieser Maßnahme auf sich hat. Überlege Dir genau: handelt es sich möglicherweise um eine Weiterbildungsmaßnahme, die Dir bessere Chancen am Arbeitsmarkrt verschafft? Allemal besser als geringfügige Beschäftigung. Das musst Du wissen. Allgemein gilt: in seine eigene Bildung kann man nicht genug investieren!!

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  • Komet
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Die Maßnahme ist hauptsächlich dafür da, dich daran zu gewöhnen, dass du ganztägig arbeiten gehst und nicht nur alle paar Tage für ein paar Stunden.

    Mit einem 400€-Job (Geringfügige Beschäftigung) verdienst du nicht genug, um für dich zu sorgen. Und die Hauptaufgabe der Behörde ist es, dafür zu sorgen, dass du wieder genau dazu in der Lage bist.

    Wenn du die Maßnahme nun ablehnst, kannst du eine Sperre bekommen, da du deine Reintegration in den Arbeitsmarkt boykottierst.

    Sprich mit deinem Chef in dem 400€-Job, ob es möglich ist, deine Stunden aufzustocken - vielleicht zunächst auf Halbtags. Das sollte den Arbeitsvermittler zufrieden stellen und dafür sorgen, dass du langfristig weiter aufstocken kannst.

    Eine geringfügige Beschäftigung hat jedenfalls keine Zukunft!

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Mach doch einfach diese Maßnahme. Verschlechtern wirst Du Dich nicht.

    Ob die was taugt kann Dir egal sein. Hingehen und auf der linken Arschbacke absitzen.

    Dann freut sich Dein Berater. Ausserdem wirst Du dort immer was mitbekommen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    in der Regel sind diese Maßnahmen so ausgelegt das man für die Arbeitszeit freigestellt wird, du gehst ja nur stundenweise arbeiten und nicht den ganzen Tag

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