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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 9 Jahren

Ich hörte das Ausländer die ein Aufenthaltsrecht möchten, keine Arbeit bei Zeitarbeitsfirmen annehmen dürfen?

Warum?

Gut, man könnte nun annehmen, daß sie "den deutschen" keine Arbeit "wegnehmen" sollen....und Zeitschuppsen vielen deutschen Arbeitssuchenden die sonst nix finden eine "Chance" ....

*bitterlach!!!!* gibt und diese "vorranig" behandelt werden sollen.

Doch die Sache wurde bei einem Ausländeramt einer Freundin von mir anders erklärt:

Ihr wurde gesagt, und ich war dabei !!! das sie nicht bei Zeitarbeitsfirmen arbeiten darf, weil sie dort nur ausgenutzt würde.

Aha.

Also weist man Ausländer lieber aus und schickt sie in eine ungewisse Zukunft, als das sie hier ausgenutzt werden, ja?

Versteht Ihr was ich sagen will?

Dieser merkwürdige Staat wird immer Ausländerfeindlicher und verdreht alles zu seinen Gunsten!

Das wird hier bald übel enden, wenn wir nicht gegensteuern und die Augen offenhalten und gegen diese Aussage des Ausländeramtes werde ich eine Petition einreichen.

Mit sowas hatte ich schon mal Erfolg und ihr solltet das ruhig auch öfter tun!!!

Update:

Axel, ich werde an das Team schreiben, daß ist ja wohl eine Sauerei !!!!!!!

Da bist Du wohl einem Platzhirsch bedenklich zu nahe gekommen oder wie soll man sich das erklären???

Seht Ihr....überall nur kreischende Platzhirsche die alles plattmachen was nicht passt und angeblich in die Quere kommt !!!!!!!

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    @Böses Baby: Hier stehts:

    Ausländer, die aus einem Nicht-EU-Staat in Deutschland arbeiten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, der eine Tätigkeit in Deutschland erlaubt.

    Dieser Aufenthaltstitel wird gemäß § 39 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) von der Bundesagentur für Arbeit durch die sogenannte „Vorrangprüfung“ geregelt. Der Zweck der Vorrangprüfung ist, dass sich keine nachteiligen Auswirkungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt gegenüber den freien deutschen Arbeitnehmern ergeben, wenn ausländische Arbeitnehmer beschäftigt werden. Jedoch ist lt. § 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG geregelt, dass die BA die Genehmigung der Tätigkeit ablehnen muss, wenn es um eine Beschäftigung des Ausländers über eine Zeitarbeitsfirma handelt.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    rechtlich gesehen ist das absolute blödsinn.... jeder der zb. vom staat lebst oder als ausländer zu uns nacht deutschland kommt benötigt erstmals eine arbeitserlaubnis... sofern er diese hat ist er genau wie jeder deutsche auch verpflichtet, sich eine arbeit zu suchen ob bei einer internen oder externen firma sprich hier zeitarbeitsfirma ist absolut egal...

    du schreibst folgendes :

    Ihr wurde gesagt, und ich war dabei !!! das sie nicht bei Zeitarbeitsfirmen arbeiten darf, weil sie dort nur ausgenutzt würde.

    fazit ist, das diese zeitarbeitsfirmen einen geringen stundenlohn haben der oftmals nicht zum leben reicht und man ergänzend SGB II leistungen beantragen muss um überhaupt überlegen zu können aber dieses wort ausgenutzt ist ja der hammer...

    ich würde dich gerne mal bitten das deine freundin sich von der sachbearbeiterin mal das gesetz geben lassen kann bzw. sagen soll wo das steht, solch ein gesetzt existiert nicht....

    sorry aber in deutschland gelten keine anderen gesetze für ausländer die gewillt sind sich arbeit zu suchen und vom staat aufgefordert werden sich arbeit zu suchen ob bei fimen oder zeitarbeitsfirmen.... oftmals wissen die mitarbeiter bei ämtern selbst nicht die § und erzählen irgend etwas und schüchtern die leute ein nur damit sie was sagen....

    mir schlägt meine ader bis zu den füssen echt mal..... :-))

  • Tifi
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Und nicht erst seit heute - entweder "die" nehmen uns die Arbeitsplätze weg, oder ruhen sich in der vermeintlich so gemütlichen sozialen Hängematte aus.

    http://youtu.be/DPQXIzw8EBg

    http://youtu.be/PWjlZGZ0sbU

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Ausländer die nicht aus der EU kommen brauchen eine Arbeitserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis kein Job.

    Wenn also ein Aufenthaltsrecht beantragt wurde hat dieser Ausländer auch keine Arbeitsgenehmigung und keine Steuernummer!

    Somit ist der Hinweis vom Amt zu Recht denn der Ausländer würde sich der Schwarzarbeit schuldig machen und das würde seinen Antrag auf Aufenthaltsrecht verschlechtern.

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  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Das liegt hauptsächlich daran das Asylsuchende in dem Bundesland bleiben müssen in dem sie gemeldet sind. Bei Zeitarbeitsfirmen (Sklavenhändler) kann es schon mal sein das der Arbeiter in ein anderes Bundesland eingesetzt wird. Und da würde der arbeitswillige Asylsuchende Probleme mit den Behörden bekommen.

  • vor 9 Jahren

    ach? das wäre ja mal was neues, wenn arbeitsamtsmitarbeiter von zeitarbeitsfirmen abraten, weil die einen ausnutzen? das hat sich aber bei den vielen deutschen, die von der arbeitsagentur genötigt werden bei einer ZA-firma zu arbeiten, noch nicht rumgesprochen.

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Ich bin deutscher und magazine auch keine deutsche Volksmusik... Die "Musiker" können von mir aus gerne von "heile Welt" singen, mir geht es aber gepflegt am After vorbei... Volksmusik ist keine Musik sondern "Volksverarsche", aber wers braucht...

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Verdienen Sie Geld mit dem Handel ist nicht einfach und man muss eine genaue Methode zu folgen. Ich nahm einen Kurs, der mir geholfen hat, machen eine Menge Geld aus der Trading.

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    Viel Glück!

  • vor 9 Jahren

    Es tut mir leid, es ist falsch was so mancher hier schreibt. Ausländer mit Arbeitserlaubnis von außerhalb der EU können hier nur arbeiten, wenn der Nachweis geführt wird, dass kein anderer EU-Bürger den Job machen will oder kann. Das ist sehr schwierig. Daher ist es tatsächlich schwieriger für Nicht EU-Bürger eine Arbeit zu finden. Hinzu kommen oft noch irgendwelche Vorurteile und sprachliche Schwierigkeiten.

    Das mit der Zeitarbeitsfirma halte ich hingegen für ein Mißverständnis, die Aussage hatte wahrscheinlich eher empfehlenden Charakter, da es da tatsächlich sehr unseriöse Firmen gibt. Vermutlich reicht ein Job dort auch nicht aus, um nachzuweisen, dass man für sich und seine Familie sorgen kann was man für einige Verfahren im Rahmen der Erwirkung eines Bleiberechts tun muss.

    Ich finde es ganz unmöglich, wie uninformiert hier manche Leute ihre faschistischen Antworten reinknallen! Man sollte sich gerade als "besorgter Deutscher" mal mit dem Problem befassen, dass es demnächst rapide bergab gehen wird weil nämlich leider zu wenige Ausländer nach Deutschland kommen und die, die hier sind oft nicht genug gefördert wurden. Das wäre nämlich unsere Aufgabe gewesen. Durch die krassen EU-Grenzen kommt nämlich kaum noch einer her. Und was passiert nun, wenn die Bevölkerung schrumpft? Richtig! Die Geschäfte machen Pleite. Und dann? Richtig! Die Unternehmen auch. Und dann? Richtig! Die Leute werden arbeitslos! Und wer wird dann noch gebraucht? Richtig! Nur noch die Leute, die über mehrere Fremdsprachen und interkulturelle Kompetenz und fundierte Universitätsabschlüsse verfügen. Und wer gehört da nicht zu? Richtig! Die meisten Leute die hier unreflektierten Kram über "Faule Ausländer" ablassen.

  • Ich bin sowieso gegen Zeitarbeit, egal wer da arbeiten soll.

    Du musst das aber auch mal so sehen, Ausländern wird gesagt, sie dürfen nicht bei einer Zeitarbeit arbeiten, weil die nur ausnutzen, aber arbeitslose Deutsche müssen monatlich Bewerbungen nachweisen, auch bei Zeitarbeitsfirmen. Die dürfen sich ausnutzen lassen.

    Womit du recht has ist, das hier in Deutschland was nicht stimmt.

    @Iro, da gibt es dann aber Ausnahmeregelungen, wenn ein Asylbewerber auswärts arbeiten muss. Das muss vom Arbeitgeber beantragt und vom Amt genehmigt werden. Mein Ex war mal Asylbeweber.

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