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Sohn als Untermieter?

Kann ich meinem Sohn, in meinem Haus, zwei Zimmer untervermieten und kann er dann (25 Jahre und in Ausbildung) Wohngeld beantragen und wenn ja, wo?

Update:

Der Punkt ist, mein Sohn bewohnt zwei Zimmer in meinem Haus und mein persönliches Einkommen ist zu klein um ihn zu unterstützen.Nun bekomme ich ab diesen Monat (er ist gerade 25 geworden) auch kein Kindergeld mehr.Er macht eine Ausbildung und bekommt knapp 400 Euro Ausbildungsgeld.

Mir wäre geholfen wenn ein evtl. Wohngeld den Verlusst des Kindergeldes ausgleichen würde.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Schüler und Auszubildende bekommen nur dann Wohngeld, wenn ihnen „dem Grunde nach“ kein BAföG bzw. keine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zusteht.

    Dies ist unter anderem bei zu langer Studiendauer der Fall, nicht aber bei zu hohem eigenem Einkommen (Bsp. Berufsakademie) oder zu hohem Einkommen der Eltern.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    wenn du deinem Sohn die 2 Zimmer vermietest (er dafür also auch Miete an dich bezahlt) hast du ja wieder mehr Geld, nur der Sohn hat dann gar nix mehr, da ändert auch Wohngeld nichts dran, wovon soll er auch bei 400€ Einkommen Miete zahlen, das nimmt euch kein Amt der Welt ab.

    Das was du da vor hast (nur auf dem Papier vermieten ohne das der Sohn dafür zahlt) nur damit du (bzw dein Sohn) dann Wohngeld abkassieren kann um das fehlende Kindergeld wieder reinzuholen ist ganz schlicht und einfach plumper Betrug und Leistungserschleichung und wird strafrechtlich verfolgt, darüber solltest du dir im Klaren sein...

  • vor 9 Jahren

    Du hast einen 25jährigen Sohn... ??

    Respekt, Respekt....hätte eher erwartet, dass Du eine 25jährige Tochter bist....

    Zu Deiner Frage :

    Grundsätzlich kann man mit nahen Verwandten Verträge abschliessen,

    die auch behördlich anerkannt werden....zBsp vom Finanzamt;

    wenn sie unter Konditionen abgeschlossen sind wie unter fremden Dritten.....

    Im Sozialrecht gelten allerdings einige Besonderheiten....

    insbesondere bei Personen, die miteinander verwandt sind....

    wenn sie auch noch unterhaltsverpflichtet sind.....

    so wie Du gegenüber deinem Sohn......und deshalb fürchte ich, dass Dir das Sozialamt, das auch fürs Wohngeld zuständig ist, entgegenhalten würde, dass Du Unterhalt leisten musst in Form von Wohnraumgewährung.....

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    gut möglich, dass dir dann die sittlichePflicht nahegebracht wird, deinen Sohn unentgeltlich zu beherbergen. Ist ja irgendwie auch logisch.

    Die Gemeinschaft soll ja dort für die Schwachen eintreten, wo die eigene Kraft und die der Familie nicht reicht.

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