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Haftung bei Schäden durch die Katze?
Mein Mitbewohner besitzt eine Katze, diese soll eigentlich gar nicht bei mir rein (jeder hat 1 eigenes Zimmer), allerdings schafft sie es immer wieder beim öffnen der Tür hinein zu huschen.
Nun lasse Ich sie danach meistens drin und dabei hat sie schon das eine oder andere zerstört und runter geschmissen. Als nun allerdings eine teure kleine Standuhr kaputt ging wollte Ich Ersatz doch nun weigert sich mein Mitbewohner.
Wer ist in diesem Fall im Recht, hab Ich Anspruch auf Ersatz?
7 Antworten
- Mike MLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
"Nun lasse Ich sie danach meistens drin"
--> und dann kannst du auch keinen Schadensansprcuh geltend machen. Du schreibst ja selbst dass du weisst/wusstest, dass die Katze Sachen kaputt macht, wenn du die dann auch noch in deinem Zimmer duldest kannst du das schlecht dem Mitbewohner ankreiden
- WilkenLv 7vor 9 Jahren
Es haftet der Besitzer für die Katze, aber wenn Du sie im Zimmer duldest, trägst Du eine Mitschuld. Und bei Katzen gilt das gleiche wie bei kleinen Kindern: Wertsachen und Gefährliches ausser Reichweite.
- Anonymvor 9 Jahren
Teilersatz auf jeden Fall. Lass das Tier nicht mehr in dein Zimmer bzw. setz es vor die Tür, wenn es reinschlüpft.
- ?Lv 6vor 9 Jahren
wenn dein mitbewohner eine haftpflichtversicherung hat, dann kann er das über die regeln. da es seine katze ist, ist das nicht dein problem.
ob natürlich eine standuhr, auch wenn sie klein ist, von einer katzte so einfach heruntergestossen werden kann, ist natürlich noch eine andere frage.
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- kapovazLv 6vor 9 Jahren
juristisch gesehen weiss ich das nicht genau
nur wenn du die katze im zimmer duldest
ist das meiner meinung nach dein problem
katzen schmeissen schon mal was runter
das weisst du ja auch
- Anonymvor 9 Jahren
GENAU SO kennt man sie, die egoistisch-asozialen Tierhalter. Sein Vieh richtet einen Schaden an, und er will dafür nicht geradestehen. Typisch !
Geh zum Anwalt.
Der wird Dir möglicherweise aber auch sagen, daà man Dir vorhalten kann, daà Du die Katze hin und wieder drin gelassen hast.
Ich sage Dir, Du hast der Katze ihren Willen gelassen, und sie hat es Dir "gedankt".
Geschieht Dir irgendwie recht, aber schadensersatzpflichtig ist der Katzentyp auf jeden Fall.
- Anonymvor 9 Jahren
Ja, hast du. Wer ein Tier besitzt, der ist für dieses Tier verantwortlich, egal wie. Nicht umsonst geben es spezielle Klauseln in Haftpflichtversicherungen, in denen auf Tiere hingewiesen wird.
Dein Mitbewohner soll das seiner Haftpflichtversicherung melden und wenn diese sich weigert oder der keine hat, dann soll der halt selbst zahlen. Und dann werfe die Katze ab sofort raus aus deinem Zimmer!