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Anonym
Anonym fragte in TiereKatzen · vor 9 Jahren

Haftung bei Schäden durch die Katze?

Mein Mitbewohner besitzt eine Katze, diese soll eigentlich gar nicht bei mir rein (jeder hat 1 eigenes Zimmer), allerdings schafft sie es immer wieder beim öffnen der Tür hinein zu huschen.

Nun lasse Ich sie danach meistens drin und dabei hat sie schon das eine oder andere zerstört und runter geschmissen. Als nun allerdings eine teure kleine Standuhr kaputt ging wollte Ich Ersatz doch nun weigert sich mein Mitbewohner.

Wer ist in diesem Fall im Recht, hab Ich Anspruch auf Ersatz?

7 Antworten

Bewertung
  • Mike M
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    "Nun lasse Ich sie danach meistens drin"

    --> und dann kannst du auch keinen Schadensansprcuh geltend machen. Du schreibst ja selbst dass du weisst/wusstest, dass die Katze Sachen kaputt macht, wenn du die dann auch noch in deinem Zimmer duldest kannst du das schlecht dem Mitbewohner ankreiden

  • Wilken
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Es haftet der Besitzer für die Katze, aber wenn Du sie im Zimmer duldest, trägst Du eine Mitschuld. Und bei Katzen gilt das gleiche wie bei kleinen Kindern: Wertsachen und Gefährliches ausser Reichweite.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Teilersatz auf jeden Fall. Lass das Tier nicht mehr in dein Zimmer bzw. setz es vor die Tür, wenn es reinschlüpft.

  • ?
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    wenn dein mitbewohner eine haftpflichtversicherung hat, dann kann er das über die regeln. da es seine katze ist, ist das nicht dein problem.

    ob natürlich eine standuhr, auch wenn sie klein ist, von einer katzte so einfach heruntergestossen werden kann, ist natürlich noch eine andere frage.

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  • vor 9 Jahren

    juristisch gesehen weiss ich das nicht genau

    nur wenn du die katze im zimmer duldest

    ist das meiner meinung nach dein problem

    katzen schmeissen schon mal was runter

    das weisst du ja auch

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    GENAU SO kennt man sie, die egoistisch-asozialen Tierhalter. Sein Vieh richtet einen Schaden an, und er will dafür nicht geradestehen. Typisch !

    Geh zum Anwalt.

    Der wird Dir möglicherweise aber auch sagen, daß man Dir vorhalten kann, daß Du die Katze hin und wieder drin gelassen hast.

    Ich sage Dir, Du hast der Katze ihren Willen gelassen, und sie hat es Dir "gedankt".

    Geschieht Dir irgendwie recht, aber schadensersatzpflichtig ist der Katzentyp auf jeden Fall.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Ja, hast du. Wer ein Tier besitzt, der ist für dieses Tier verantwortlich, egal wie. Nicht umsonst geben es spezielle Klauseln in Haftpflichtversicherungen, in denen auf Tiere hingewiesen wird.

    Dein Mitbewohner soll das seiner Haftpflichtversicherung melden und wenn diese sich weigert oder der keine hat, dann soll der halt selbst zahlen. Und dann werfe die Katze ab sofort raus aus deinem Zimmer!

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