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Ist das gesetzlich erlaubt?

Hallo liebe Yahoo Clever Freunde,

mein Verlobter arbeitet seit Anfang dieser Woche als Wachmann am berliner Chaos Flughafen BER.

Seit Montag muss er täglich von 9 bis 21 Uhr (12 Stunden Tagschicht) arbeiten bzw. auch mal etwas länger da es in dieser Woche schon 3 mal vor kam das der Schichtwechsel erst um 22 Uhr erfolgte.

Nun bekam er seinen Schichtplan für das Wochenende bzw. für die nächste Woche. In diesem steht das er nun auch am Wochende arbeiten muss und ab Montag zur Nachtschicht wechselt.

Sein Arbeitsvertrag wurde auch nicht korrekt erstellt da in diesem eine 40 Stunden Woche (sprich 5 Tage a 8 Stunden) angegeben wurde. Ein neuer und korrekter Vertrag soll irgendwann kommen.

Meine Frage ist jetzt ob dieser Schichtplan gesetzlich überhaupt vertretbar ist? Denn ich finde er muss doch mindestens einen Tag in der Woche mal frei haben um sich zu erholen.

Ich würde mich über hilfreiche Antworten oder sogar § diesbezüglich sehr freuen.

Liebe Grüße und ein schönes ein Wochenende

Update:

Die Überstunden muss er machen da er nicht einfach seinen Posten verlassen kann denn es muss immer jemand Wache halten sprich wenn die nächste Schicht zu spät kommt oder Überstunden gemacht werden müssen kann er da nicht einfach nein sagen.

Überstunden werden NUR vergütet er bekommt KEINEN freien Tag oder kann auch nicht einfach mal eine Stunde früher Schluss machen.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    --hört sich schon ein wenig " ungesetzlich " an ..aber da erkundigst du dich besser bei einer Stelle, die mit Arbeitsrecht täglich zu un hat, als hier irgendwelche Ratschläge einzuholen ...

  • vor 9 Jahren

    Wachmann ist ein undankbarer Job, Du mußt viel arbeiten und bekommst wenig Stundenlohn. Normalerweise ist es gesetzlich geregelt, daß man min. 12 Stunden Pause zwischen einem Arbeitstag und dem nächsten haben muß. Normalerweise ist eine 7 Tage Woche nicht erlaub. Vermute dies liegt i.M. daran weil die den Flughafen endlich fertig kriegen sollen. Wenn er einen Vertrag hat der 40 Std. besagt dann kann er auch dagegen vorgehen. Wie ist denn die Überstundenregelung in dem Vertrag ? Müssen Überstunden angeordnet werden durch den Arbeitgeber ? Sind diese zu akzeptieren ?

  • Sandra
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    wenn die Pausen eingehalten werden kann er solange arbeiten, und ein Anspruch auf einen freien Tag in der Woche hat man auch nicht, es sei denn es ist im Vertrag oder im Tarifvertrag so geregelt. Auch 48 Std. Wochen sind nicht gesetzwidrig. Wahrscheinlich ist sein Arbeitsvertrag so erstellt, das der Arbeitgeber ihn so einsetzen kann, also Überstunden etc. nach Bedarf .Solche Klauseln gibt es oft, da steht dann eben drin, das man "normalerweise" eben Freizeitausgleich bekommt, aber nur wenn es die betrieblichen Belange auch zulassen.Und das kann der Arbeitgeber dann endlos ausreizen, gerade auch in bestimmten Branchen.Das er einen korrekten Vertrag erst später bekommt, ist auch ein üblicher Trick. Somit sollte er sich seinen Vertrag ganz genau durchlesen und sich ggf von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen oder der Gewerkschaft, Betriebsrat ( den es sicherlich bei ihm nicht gibt).

    Hoffe, ihr seid rechtschutzversichert, wenn nicht solltet ihr das schleunigst nachholen. Als Arbeitnehmer braucht man immer eine Arbeitsrechtschutzversicherung. Dann kann er sich auch umgehend beraten lassen, viele Klauseln in den Verträgen sind nämlich auch oft rechtswidrig, aber dies kann eben nur ein Fachanwalt erkennen.

  • vor 9 Jahren

    da soll dein Verlobter doch besser mal bei einen Anwalt für Arbeitsrecht anfragen, oder bei der Gewerkschaft.Die können da genau Auskunft geben.Vielleicht kann auch die Industrie-und Handelskammer Auskunft geben.Auf jeden Fall dürfte da einiges falsch laufen.Einen Arbeitsvertrag im Sicherheitsgewerbe mit 40 Stunden halte ich für Unglaubwürdig.Da sind wohl eher 200 Stunden und mehr im Monat die Regel.....

    Ich war selber 10 Jahre im Sicherheitsgewerbe tätig, und wäre wohl immer noch dabei, aber was du da Stunden schiebst, das hält kein Familienleben und langfristig auch die Gesundheit nicht aus.

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  • vor 9 Jahren

    Also ich glaube das am Flughafen andere Arbeitsregeln gelten als sonst wo. Mein Mitbewohner ist Apotheker am Flughafen und hat auch asoziale Schichten (Sonntag von 6 bis 19 Uhr + zwei Stunden hin und zurück). Er hat mir gesagt das dort die Gesetzgebung laksistischer sei.

  • Hans
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    .....die durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf maximal 48 Stunden fest. Ausnahmen bis zu 65 Stunden sind aber möglich.

  • vor 9 Jahren

    Es gibt so vieles, was nicht rechtens ist, wie mit Arbeitnehmern umgegangen wird, denn, jeder Mensch ist ersetzbar.

    Macht er den Job nicht, dann wartet schon ein anderer, der den Job macht..

    Ist leider so!

    In der Gastronomie, zB. sind solche Praktiken normal!

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Kann er sich da nicht alleine durch boxen, braucht er da fremde Hilfe!

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