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Kann ich mir etwas Verliehenes ungefragt wieder holen?

Update:

Wie würde ein Philosoph es erklären, dass ich das nicht darf?

7 Antworten

Bewertung
  • volvox
    Lv 6
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Ja, wenn Du schon ewig auf die Rückgabe wartest.

    P.S. Wie ein Philosoph erklären würde, dass Du das nicht darfst?

    Da würde ich mich an Kierkegaard halten. "

    Entweder oder" - so oder so, du wirst es bereuen!

    (Tust du das eine, so wirst du es bereuen - tust du es nicht, wirst du es auch bereuen.

    Tust du das andere, so wirst du bereuen, tust du es nicht, so wirst du es auch bereuen.

    SO ODER SO - DU WIRST ES BEREUEN.)

    Ich finde, dass der Leihende umgehend zurückgeben sollte, was er sich nur mal eben lieh.

    Vergeht zuviel Zeit, scheint Geliehenes automatisch in den Besitz des Leihenden zu wechseln.

    Ich glaube, es waren 7 Jahre in der Genesis, dann wurden die Schulden erlassen.

  • savage
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    wieso philosoph? wenn es dir gehört, kannst du es klar wieder holen. aber normalerweise leiht man ja nur freunden oder bekannten etwas. da kann man sich ja dann vorher absprechen...oder meinst du ein pfandhaus? da musst du es dann halt wieder auslösen...

  • Kommt auf den befragten Philosophen an ;)

    Manche Utilitaristen würden das unter bestimmten Umständen befürworten, sogar fordern. Andere strikt ablehnen - kommt auf die konkreten Umstände an. Wir könnten da verschiedene Situationen konsturieren, in denen Utilitaristen das Wiederholen stringenterweise befürworten oder strikt ablehnen.

    Tugendethiker fänden es vermutlich gelegentlich nachvollziehbar, aber nur in Ausnahmefällen löblich.

    Deontologen würden es in fast jedem Fall ablehnen. Ungefragtes Wiederholen ist eine Aneignung gegen den Willen des Besitzers (vs. Eigentümers), die nicht durch die Aneigung durch den Verleihenden legitimiert wird.

    Nach Nietzsche darfst Du es Dir sogar dann (wieder) holen, wenn Du es vorher gar nicht verliehen hast. Recht des Stärkeren.

  • .**.
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Wenn man nicht kommunikationsgestört ist, bittet man den Ausleiher nett, das ausgeliehene Teil zurückzugeben.

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  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Nur wenn es vorher mit dem Leiher so abgesprochen wurde.

    Stell dir vor, du leihst deinem Freund dein Fahrrad, er schließt es am Fahrradständer an, und du nimmst einen Zweitschlüssel und fährst mit den Rad davon. Jeder würde denken es sei gestohlen.

    Man sollte schon Bescheid sagen, wenn man sein Eigentum wieder haben möchte.

  • vor 9 Jahren

    Ob Du das kannst liegt doch einzig

    bei Dir

    hast Du Beine um hinzulaufen .Hast Du Hände oder ähnliche Hilfsmittel um es aufzuheben und zu holen

    .Wenn das der fall ist dann kannst Du es holen.

    Du kannst es auch ungefragt holöen

    mußt dann jedoch mit den Konsequenzen rechnen die dieses handeln nach sich zieht

  • vor 9 Jahren

    nein, weil man so was nicht macht du musst den denjeniegen sagen das du es wieder haben willst

    Quelle(n): eigenes wissen
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