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Einstweilige Verfügung ...?

Meine Freundin hat ihren Ex raus geschmissen, er will seine persöhnlichen Sachen aus der wohnung holen und er hat eine einsweilige verfügung und kommt mit seinem anwalt.

nun Meine Frage : wenn muss ich in die Wohnng lassen den ex oder nur der anwalt ?? oder beide?

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Die muss sie beide reinlassen.

    Quelle(n): HDD 1.0
  • ?
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Beide rein lassen und am besten selbst noch jemanden dabei zu haben.

  • Komet
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Sie muss niemanden in die Wohnung lassen. Sie kann auch seine Sachen packen und sie ihm vor die Tür stellen (aber sicher! Sie müssen vor dem Wetter und vor Diebstahl geschützt sein).

    Sie kann ihm die Sachen raustragen, wenn er da ist usw.

    Und vor allem: Sie kann sich selbst männliche Freunde oder ihren Vater hinzu holen, die aufpassen, dass der Ex sich benimmt.

    Sie kann natürlich darauf bestehen, dass der Anwalt vor der Tür stehen bleibt. Aber wenn der Ex dann auch nicht rein geht und seine Sachen lieber auf dem gerichtlichen Weg bei ihr einklagt, hat er das Recht dazu. Denn auch er hat ein Recht auf einen neutralen Zeugen bei dem Aufeinandertreffen.

    An dem Anwalt ist nichts schlimmes dran.

    Wenn die beiden an der Tür stehen, nennt sie die Regeln für das Abholen der Sachen:

    Sie soll die Sachen in einen Raum stellen (am besten der Raum, der der Wohnungstür am Nächsten ist), damit der Ex nicht durch die ganze Wohnung wuseln muss. Anwalt und Es dürfen sich ausschließlich in diesem Raum aufhalten. Wenn sie sich nicht daran halten: Polizei rufen, rauswerden lassen (insofern ist der Anwalt sogar nützlich, weil der seinen Mandanten vor weiteren Anzeigen schützen möchte und den Ex beeinflussen wird, sich an die Regeln zu halten). Sie soll außerdem eine klare Zeitangabe machen: Ihr habt 15 Minuten Zeit, danach habt ihr die Wohnung wieder zu verlassen. Keine Diskussion.

    Wenn dem Freund einfällt, dass er hier und da in der Wohnung noch etwas von sich vermutet, soll er es einklagen. Er darf sich ausschließlich in diesem Raum aufhalten. Übrigens bietet die Polizei den "Service" an, dieses Abholen der Sachen zu begleiten, wenn eine gerichtliche Verfügung erwirkt wurde, dass sich der Freund nicht nähern darf. Gehört mit zum Gewaltschutzgesetz.

    Deine Freundin nennt dem Ex eine Zeit, wann er da zu sein hat und sie sagt der Polizei Bescheid, dass der Ex zu dieser Zeit kommt und sie um Hilfe bittet. Die Polizei hat dann ein paar Minuten Zeit und wird den Ex auch noch einmal beeinflussen, schnellstmöglich die Wohnung wieder zu verlassen.

    Ich weiß, dass es eine (unnötig erscheinende) Mühe ist, die Sachen vom Ex selbst zusammen zu räumen und in einen Raum zu stellen. Aber es erspart deiner Freundin eine Menge Ärger, weil dann der Ex nicht durch die ganze Wohnung spaziert und anfängt, zu diskutieren, was ihm sonst noch alles gehört.

  • vor 9 Jahren

    erstmal nimm dir anwalt

    dann lass dir vorher schriftlich die verfuegung zustellen und der anwalt sucht dir die fehler raus

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