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ina fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 9 Jahren

Welche Folgen entstehen beim Offenbarungseid für den Schuldner (Privatperson),?

... wenn er nicht alle Gläubiger angegeben hat. Muss ein Gläubiger den Offenbarungseid fordern oder kann der Schuldner das von sich aus tun?

Update:

Alles klar was ein Offenbarungseid ist.Es wird immer geschrieben, dass der Schuldner alle seine Vermögensverhältnisse angeben muss - es steht aber nichts über seine Schuldenangaben. Aber ich bin Gläubiger und habe erfahren, dass der Schuldner vor ca. 2,5 Jahren einen Offenbarungseid geleistet hat und mich nicht angegeben hat. Deshalb meine Frage.

Update 2:

Alles klar was ein Offenbarungseid ist.Es wird immer geschrieben, dass der Schuldner alle seine Vermögensverhältnisse angeben muss - es steht aber nichts über seine Schuldenangaben. Aber ich bin Gläubiger und habe erfahren, dass der Schuldner vor ca. 2,5 Jahren einen Offenbarungseid geleistet hat und mich nicht angegeben hat. Deshalb meine Frage.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Für die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung muß der Schuldner nicht alle Gläubiger angeben. Das macht das Gericht bzw. es werden alle aufgeführt, die die Abgabe beantragt haben. Andere Gläubiger können sich mit Hilfe ihres Titels eine Kopie der Eidesstattlichen Versicherung zuschicken lassen.

    Anders wäre es, wenn der Schuldner Privatinsolvenz anmeldet. Dann muß er alle Gläubiger aufführen.

    ..................

    Welche weiteren Schulden ein Schuldner hat, ist für die Eidesstattliche Versicherung unerheblich. Er muß lediglich angeben, welche Werte (Bargeld, Immobilien, Fahrzeuge, Schmuck u. ä.) er hat. Sobald er die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und damit ja erklärt hat, daß er keine Werte hat, ist er für drei Jahre vor weiteren Vollstreckungen geschützt. Außer der Gläubiger kann nachweisen, daß der Schuldner zu Geld gekommen ist, welches die Pfändungsgrenze übersteigt. Z. B. wenn er erbt.

  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Der Offenbarungseid soll deine Vermögensverhältnisse offen legen. Der oder die

    Schuldtitel werden von den Gläubigern beim Amtsgericht eingetragen.Das ist nicht

    deine Aufgabe diese anzugeben und läst sich auch für alle Gläubiger durch einen

    Registerauszug heraus finden.

  • Till
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    "Offenbarungseid" ist ein veralteter Begriff für eine eidesstattliche Versicherung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung. Seit 1970 wird dieser Begriff aber nach dem Gesetz durch die nun aktuelle Bezeichnung "Eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der im Vermögensverzeichnis gemachten Angaben" ersetzt.

    Umgangssprachlich wird der alte Begriff "Offenbarungseid" aber weiterhin verwendet. Um den Gläubigern einen Einblick und eine Übersicht über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Schuldners zu ermöglichen, muss dieser ein lückenloses Vermögensverzeichnis vorweisen und einen Eid ablegen, in diesem Verzeichnis alle ihm bekannten Angaben zu seinem eigenen Vermögen nach bestem Wissen und Gewissen und vor allem vollständig gemacht zu haben.

    Es dürfen also keinerlei Vermögensgegenstände in diesem Verzeichnis fehlen und somit verheimlicht werden. Die Vorlage einer unrichtigen oder unvollständigen eidesstattlichen Versicherung ist unter Vorsatz strafbar. Für die Abnahme dieser Vermögensliste ist ein beauftragter Gerichtsvollzieher zuständig, welcher dann selbst auch eine eidesstattliche Erklärung abzugeben hat, dass das Vermögensverzeichnis richtig ist und keine Lücken aufweist.

  • vor 9 Jahren

    Hallo. Also ich will es mal so formulieren... Ich, habe abgewartet, bis eines Tages der Gerichtsvollzieher mich ansprach, und die EV verlangte. Ein Gläubiger habe es so verlangt usw...

    Also du kannst jetzt abwarten, oder, du gehst zu deinem zuständigen Amtsgericht und, legst diesen Eid selber ab. So viel ich weiß, ist dies möglich, es ist ja im Prinzip egal wie man diesen Eid leistet.

    Es ist auch egal, ob du alle Gläubiger angibst denn, die wechseln(!) in gewissen abständen, sodas man oft gar nicht weiß, wer im Moment als Gläubiger auftritt. Ich habe es oft erlebt, das dann Post kommt von einem Inkasso a, das "die ebgetretene Forderung von Inkasso b" eintreiben will usw...

    Und verlass dich darauf, das dennoch die meisten Gläubiger versuchen werden, ihre Forderungen einzutreiben, egal ob Eid oder nicht. Ich habe anfangs immer auf die Briefe geantwortet, die Lage erklärt usw., aber es kam immer wieder Post mit den selben Forderungen. Im Prinzip ist so, das die Post entweder ignoriert wird, oder sie einfach nur blöd sind. Jedenfalls, habe ich mir das mit dem Schreiben abgewöhnt, und sende JEDEN BRIEF ungeöffnet zurück, mit dem Vermerk "Annahme verweigert"...

    Kommen wir zu den Folgen; Fakt 1. JEDES deiner Konten(!) kann gepfändet werden, dabei ist es egal wie viel Guthaben darauf vorhanden ist. Daher ist es DRINGEND erforderlich, ein "P" Konto einzurichten wenn möglich, also ein Konto nach § 850k der Zivilprozessordnung...

    Es muss aber vorher geklärt werden, ob es in deinem Fall möglich ist, bei mir war es klar da ich Hartz4ler bin... Ansonsten, musst du dein(e) Konto(s) innerhalb von 7 Tagen auf 0 fahren, damit nichts gepfändet werden kann.

    Weiter... Ratenvereinbahrungen - sogar ein Hndy mit Vertrag, Einkäufe bei Otto usw., sind dann "eigentlich" nicht mehr möglich. Es sei denn, du machst es wie ich, und kaufst über einen Dritten, der den vertrag macht usw., und du zahlst die Summe dann ab. So lange wie die Zahlungen pünktlich eingehen, kann NICHTS Passieren, ich habe die Raten sogar von meinem Konto gebucht, un keiner konnte dagegen vorgehen. Solltest du aber, eine Sache - egal wie groß auch immer - nicht bezahlen ja, so gilt dies als Betrug(!) Also aufpassen ok.

    Dringend!!! Jedem Gläubiger mitteilen, das du den Eid geleistet hast - mit Aktenzeichen usw. - und

    "Ruhen der Forderung" verlangen (die genaue Bezeichnug weiß ich im Moment nicht) damit keine weiteren Kosten und Zinsen auflaufen können. Wundere dich aber nicht, wenn einige Gläubiger das NICHT machen, obwohl sie dazu "gesetzlich verpflichtet" sind... Ich habe es erlebt, obwohl alle(!) wussten wie es um mich steht, stiegen die Kosten immer weiter, eigenartiger weise...

    Oh, ja, ein Besuch bei der Schuldnerberatung empfehle ich dir DRINGEND denn, glaube mir, als ich damals dort hin bin, hatte ich riesen Bammel. Aber, als ich dort raus bin, war ich etwa 30 Kilo leichter, so groß war der Stein der da gefallen ist... die gebn dir Tipps, sagen was du tun musst, und was du auf jeden Fall lassen musst ok. Also, denk nicht dran was andere von dir denken oder so, sondern geh einfach mal hin, nimm alle Unterlagen mit, und du wirst dich wohler fühlen....

    Für alle, die jetzt an Daumen runter denken, oder die meinen sie haben das studiert und können hier doof quatschen ja...

    Ich, habe die EV 1993 abgegeben, sie danach regelmäßig (alle 3 Jahre) erneuert, und habe sie vor kurzem erneut abgegeben, weil irgend eine Firma meinte das es sinnvoll sei und so. Der liebe Andreas - das ist der zuständige Obergerichtsvollzieher - mit dem ich per DU bin, kam zu Besuch, wir machten das Ding fertig, und das wars, hat grad mal 10 Minuten gedauert ok.

    Und für alle die, die ja den totalen Durchblick haben und so.... 1996 etwa, da lagen meine Schulden bei 86.000 DM, die Zinsen dafür monatlich bei ca. 1.300 DM, und ich Arbeitslos, jetzt Hartz 4.

    Und was soll ich euch sagen ihr lieben, die Schulden, die noch "30 Jahre vollstreckbar" sind, wovon inzwischen 20 Jahre vergangen sind, belaufen sich NOCH auf 10 - 12.000 Euronen....

    Der Rset davon, kann nicht eingetrieben werden, ist verfallen und so, keine Ahnung aber, mehr ist nicht übrig geblieben davon. Und das, ohne das ich auch nur einen Euro davon bezahlt habe ok.

    Also, wenn du noch Fragen hast, dann schreib ruhig ok...

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