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Rücklastschriftgebühren bei o2?

O2 berechnet Rücklastschriftgebühren wegen nicht erfolgreichen Abbuchung von 19,00 EUR - ist dass Zulässig oder Unzulässig ?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Ist eine unzulässige Gebühr hier das Urteil vom OLG Koblenz !!!!

    Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 30.09.2010 (Az. 2 U 1388/09) dem Webhostinganbieter 1&1 untersagt, eine allgemeine Geschäftsbedingungen weiter zu verwenden, nach der Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,60 EUR für Rücklastschriften zu zahlen hatten.

    Solche Klauseln findet man gerade bei Massenanbietern sehr häufig. Zutreffend hat das Oberlandesgericht entschieden, dass diese unwirksam sind. Häufig wird seitens der Anbieter argumentiert, mit einer Rücklastschrift sei ein hoher Bearbeitungsaufwand verbunden, den der Kunde billigerweise tragen müsse. Das widerspricht aber der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dieser vertritt mit guten Argumenten die Auffassung, dass allgemeine Kosten der Buchhaltung nicht auf den Kunden abgewälzt werden können. Diese Kosten müssen bei der Kalkulation der Preise mit eingerechnet sein. Nur die tatsächlich anfallenden Zusatzkosten, die nicht mehr der allgemeinen Buchhaltung zuzurechnen sind, kann ein Anbieter erstattet verlangen. Nach dem Lastschrift-abkommen der Kreditinstitute berechnen diese untereinander übrigens lediglich einen Betrag von 3 EUR.

  • W H
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Unzulässige Forderung: Mitteilung an Aufsichtsbehörde senden.

    Aufsichtsbehörde:

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn

    Tulpenfeld 4

    53113 Bonn

  • vor 9 Jahren

    O2 eine Solide Firma die sich an Gesetze hält, ich glaube nicht. 19 € für 1. Rücklastschriften ist schon weit übertrieben und wenn das Gericht 1+1 schon wegen der hälfte abmahnt. Der O2 Kundenservice für 0,99 € pro Minute, ich habe mir O2 jetzt mal angesehen, ist alles nur Abzocke. Diese Firma ist nur jeden zu Empfehlen der zu viel Geld über hat. Da ist mit 1+1 oder Voderfone lieber.

  • erjott
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Bevor ich denen das Urteil von "Toni" unter die Nase hielte, würde ich sie erst erklären lassen, wie sich der Betrag zusammen setzt. Ein Bekannter hatte eine ähnliche Situation und da hat ihm die Bank mitgeteilt, das Urteil sei bekannt aber die Gebühren wären jaaa gaaaanz aaaanders entstanden.

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  • vor 9 Jahren

    Solltest vielleicht mal deine Vertragsbedingungen lesen , steht alles drin. Es ist rechtens das o2 Gebühren wegen nicht erfolgreicher Abbuchung berechnen darf.

  • Till
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Ja das ist zulässig. Grundsätzlich musst Du für die entstandenen Aufwendungen aufkommen, da Du für ausreichend Kontodeckung sorgen musst!

    Wenn also ein Unternehmen/Bank von deinem Konto etwas abbucht und deine Hausbank die Lastschrift aufgrund der nicht ausreichenden Deckung zurückgibt, wird dem Abbucher dafür eine Gebühr in Rechnung gestellt.

    Der entstandene Schaden wird dann natürlich Dir in Rechnung gestellt.

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