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Zahlt die Arge die fahrtkosten?

auch wenn man mit dem Auto eines Freundes zum Vorstellungsgespräch fährt ?

( bei Alg 1 ) und wann und in welcher Höhe

Update:

Einfach 250 km

4 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Zuerst: Der AG muss die Fahrtkosten übernehmen, es ist so im BGB geregelt und der AG weiß das auch sehr genau. Er kann sich nur davor drücken, wenn er ausdrücklich und VOR Reiseantritt die Kostenübernahme ausschließt. Wenn der AG also so etwas vorher nicht gesagt hat, würde ich ihn ganz stumpf auf die Fahrtkostenübernahme ansprechen, auch schon vor dem Gespräch. Wenn der AG an dich Interesse hat, macht er es auch. Verweigert er es, so würde ich da auch nicht anfangen.

    Wenn der AG im Vorfeld die Kostenübernahme ablehnt, so kann die ARGE die Fahrtkosten übernehmen. Diese kann dir eine Bahnfahrkarte ausstellen, wenn die Strecke sinnvoll ist. Wenn dein Gespräch auf dem Dorf ist und nun einmal am Tag da eine Bahn kommt, ist es der PKW besser und da gilt: 20 Cent pro km, aber max. 130 Euro. Steht hier

    http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343...

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    ...du kriegst den wert einer bahnfahrkarte...und vorher beantragen, sonst gibt´s gar nix...

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    bei Arbeitslosengeld 1 ist doch die ARGE gar nicht zuständig.

  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Dann müsstes Du schon 500 km zu einem Vorstellungsgespräch fahren, bestimmt nicht für 50 km.

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