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Fahrlehrer oder Führerscheinneuling? s.D.?

Hier ist ein Link mit einem Bild, das einen Bus an einer Haltestelle zeigt.

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen-ost/bei...

Der Fahrgast ist aus dem Bus ausgestiegen und hat einen vorbeifahrenden Radfahrer zum Sturz gebracht. Meine Frage: Darf der Radfahrer überhaupt am Bus vorbeifahren, wenn der dort Fahrgäste aussteigen lässt? Oder muss der Fahrgast erst schauen, ob ein Radfahrer kommt, wenn er den Bus verlässt? Wie ist denn hier die Lage? Wer hat Schuld?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    § 20 StVO

    Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

    Das sagt doch alles.

    Leider verhalten sich allerdings die meisten Radfahrer so als würden für sie keine Regeln und Gesetze gelten.

  • Lisa P
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    PKW´s und Motorräder ect. müssen bei haltenden Bussen die Fahrgäste aus/einsteigen lassen hinter de Fahrzeug warten, um diese nicht zu gefährden.

    Da auch Fahrradfahrer sich an die STVO halten müssen, hätte er erstens auf der anderen Straßenseite fahren müssen und zweitens genau wie andere Fahrzeuge, warten müssen.

    Meine Meinung!

  • vor 9 Jahren

    Hier ist zweifelsfrei der Radfahrer schuld.

    A: durfte er nicht auf der verkehrten Straßenseite fahren, da hier keine Kennzeichnung für beide

    Richtungen angezeigt sind,

    B: wie schon geschrieben, auch als Radfahrer muß man auf Fahrgäste beim Ein- und Aussteigen

    achten.

    Aber das ist ihnen nicht bewusst, sie fühlen sich immer im Recht.

    Selbst in der Fußgängerzone machen diese "RAD-RAMBO'S" was sie wollen.

    Schuld sind immer die anderen.

  • vor 9 Jahren

    Fußgänger habe vor allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang. Das heißt natürlich nicht, dass sie nicht ebenfalls verpflichtet sind, alle Verkehrsregeln zu befolgen.

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