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LY fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 9 Jahren

Kann ich den Kindesunterhalt ohne Anwalt "einfordern?

Kann ich meinen Noch-Mann selber zum Kindesunterhalt( Kind ist 17 ) auffordern oder muss das über einen Anwalt laufen. Ich kenne sein Ek nicht( er behauptet mtl. netto 600 Euro bei einer 5 Tage Woche und mehr als 40 Std, was ich natürlich nicht glauben will und kann),

Er wohnt seit über einem Jahr mit seinem damaligen Verhältnis zusammen ( ist zu ihr ins gemachte Nest gezogen). Freiwillig zahlt er keinen Unterhalt , ich hab ihn allerdings bisher auch nicht darauf angesprochen. Evtl hätte ich nämlich für ihn zahlen müssen, da ich ein sehr gutes Ek habe. Das wollte ich natürlich vermeiden, denn seine "Neue" hat auch ein sehr gutes Ek

Kann ich ihn selber anschreiben wegen Unterhalt und um Angaben zu seinem EK bitten oder MUSS das über einen Anwalt laufen? Ich möchte mir hier gerne die Kosten ersparen, denn was nützt es wenn er wirklich so wenig verdient das er womöglich nicht zahlen kann , ich dann den Anwalt zahlen muss und sowieso nichts bekomme. Habe irgendwo gehört das ich das selber kann und wenn er nicht zahlt , das ich dann einen Anwalt beauftragen kann , den er dann sogar zahlen müsste. Ist das richtig? Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.

Außerdem stellt sich mir die Frage wie hoch sein Selbstbehalt ist wenn er bei seiner " Neuen" wohnt. Ich muss dazu sagen , das er in ihre Whg gezogen ist und vorher lediglich ALG in Höhe von 300 Euro mtl bekommen hat und jetzt ( man munkelt 1600 Brutto verdient). Kann evtl bis auf Harz IV gekürzt werden? Wenn er wieder arbeitslos werden würde, hätte er ja auch nur so wenig zur Verfügung ggf gar nichts ,da das EK seiner "Lebensgefährtin" ja mit angerechnet werden würde.

Ich hoffe das mir hier jemand gut Auskunft geben kann

Update:

Also ich hab schon viel gegooglet, aber nicht das Passende gefunden. Deshalb dachte ich das vielleicht jemand mit Erfahrung in solchen Sachen mir Auskunft geben kann.

Unterhaltsvorschuß wird ja auch nur bis 12 gezahlt und bei dem Selbstbehalt hab ich auch nichts passendes gefunden

9 Antworten

Bewertung
  • Komet
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Auch, wenn der Unterhalktsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr bezahlt wird, kannst du dennoch die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch nehmen. Kostenlos.

    Wenn du eine "Unterhaltsbeistandschaft" einrichten lässt, schreiben die den Ex an, er muss sein Einkommen vorlegen und wenn er es nicht tut, klagen die auch für dich. Wenn er freiwillig nichts macht, ist es schwierig, ohne Anwalt weiter zu kommen. Aber da du den Unterhalt nicht für dich selbst, sondern für dein Kind einforderst, bekommst du Verfahrenskostenhilfe und musst den Anwalt nicht selbst zahlen!

  • vor 9 Jahren

    Wenn Du keinen Anwalt einschalten willst wende dich doch an das Jugendamt.

    Denen gegenüber ist er zur Auskunft verpflichtet.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Nur noch einen Tipp, denn fast alle Antworten sind gut.

    Such Dir einen Anwalt mit "Familiemrecht". Eine einfache Beratung machen sie meist kostenlos (klar kommt es auch da auf´s Einkommen an). Du kannst aber auch schon am Telefon fragen, was eine Beratung in dieser Angelegenheit kostet. Aber mehr als 100 bis 150 € dürften es nicht werden. Ich denke, es ist aber gut "angelegt".

    Denn was ist, wenn Kinder anfangen zu studieren? Das geht dann ins Geld und der Unterhalt steht dem Kind zu, nicht den Eltern.

    Der Selbstbehalt bei Arbeitslosen liegt bei ca. 950,- bei Arbeitenen bei ca. 1050,- € Aber mit "Titel" zahlt er auch ggf. als Rentner. Nicht an Dich, sondern an das "Kind" und wenn er glück hat, kann das dann schon "alte" Kind" ihm es erlassen.

    Liebe Grüße,

    Oliver

    Quelle(n): Auch eigene Erfahrung. Ich habe für die Beratung nichts bezahlt, der Anwalt hat den Fall in Bearbeitung.
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Eher nein, denn ohne Anwalt machst Du Fehler, die Dir mit Anwalt nicht passieren! Armenrecht!

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  • vor 9 Jahren

    Ich denke, du solltest

    1. im www mal surfen, wie die Rechtslage ist, "eigentlich" steht alles im www, Frau muss es nur finden

    2. erstmal beim Jugendamt anfragen; und erst später 3.

    3. Anwalt - kostet Geld! (wie von Dir auch schon festgestellt)

    Evtl. kann auch Dein Kind "seinen" Anspruch geltend machen, der ja kein eigenes Einkommen hat => Amt fragen.

    Anwalt + Gericht kann dazu führen, dass Du bzw. Dein Kind einen "Titel" bekommt.

  • AnPa
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Also folgendes: 1. mu0t du den Anwalt nicht selbst zahlen - dafür kannste dir nen Beratungshilfsschein holen, und du kannst auch Prozesskostenbeihilfe beantragen. Alles unter der Vorraussetzung natürlich das du selbst nicht der Horrorverdiener bist.

    2. Seine neue Flamme spielt bei dem Unterhalt keine Rolle. Ich mache dies derzeit selbst in ähnlicher Form durch. Er hat einen Selbstbehalt - wenn das Jugendamt in Vorkasse tritt - von knapp über 1000 € (glaube so um die 1050 €) was ihm nicht genommen werden kann. Du solltest schon nen Anwalt einschalten. Denn das Jugendamt wird nichts mehr machen da das "Kind" schon 17 ist. Das Jua zahlt nur bis max. 12 Jahre, längstens 72 Monate. Und da ist ja dein Filius schon darüber hinaus. Du kannst ihn natürlich selbst drauf hinweisen das er Unterhalt zu zahlen hat - wirst damit allerdings nicht sehr weit kommen. Also wäre der Anwalt schon die bessere Wahl.

    Quelle(n): eigene Erfahrung
  • vor 9 Jahren

    Du kannst, solange dein Kind nicht volljährig ist, im Namen deines Kindes den Unterhalt einfordern.

    Guck hier:

    http://www.piloh.de/zahlung-unterhalt.html

    Oder hier:

    http://verwaltungsportal.kivbf.de/servlet/PB/menu/...

  • vor 9 Jahren

    ja

    mache es ueber das familiengericht

  • vor 9 Jahren

    soviel ich weiß hat dein einkommen nix damit zu tun

    er muss unterhalt zahlen..wenn sein einkommen zu gering ist kannst du unterhaltsvorschuss beim jugendamt beantragen,bis dein kind 18 ist..

    seine neue LG hat nix mit dem kindesunterhalt zu tun

    um heraus zufinden ob er mehr verdient,wirst du einen anwalt einschalten müssen der bei gericht einen antrag einreicht ..und dann wird dein ex aufgefordert sein einkommen nach zuweisen

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